Änderungsvorschläge der "BfL" zur Haushaltsplanung
Montag, 22. Februar 2010
Vorbemerkung:
Die Haushaltssituation der Alten Hansestadt ist derart ernst, dass die bislang genutzten Instrumente bei der Haushaltsaufstellung nicht mehr greifen. Die Alte Hansestadt hat keine finanzpolitische Perspektive, wenn weiterhin im Wege einer politischen Kompromissfindung ein Flickenteppich an Einsparvorschlägen umgesetzt wird.
Was in der gegenwärtigen Situation hilft, ist ein grundlegender Systemwechsel, der auch im Blick hat, dass gegenwärtige Standards nicht aufrecht erhalten bleiben können.
Lemgo hat in den vergangenen Jahrzehnten über seine Verhältnisse gelebt und muss dahin kommen, dass nur noch das Geld ausgeben wird, das auch zur Verfügung steht. Es muss weiterhin gelingen, den Restriktionen eines staatlich kontrollierten Nothaushaltes zu entgehen. Schließlich ist dafür Sorge zu tragen, dass Einsparungen gerecht verteilt werden und die Bürger so wenig wie möglich zusätzlich belastet werden. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes ist aber nur ein erster, schmerzhafter Schritt. Langfristig sind die aufgelaufenen Schulden i.H.v. über 100 Mio. Euro abzuschmelzen. Dies bedeutet, dass Lemgo über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren seinen Bürgern viel zumuten muss.
Nicht zur Disposition der Haushaltskonsolidierung stehen dürfen die
Bereiche, die Bildung, Ausbildung und Ansiedlung von neuen Unternehmen
betreffen. Wir stehen in einer harten Konkurrenz zu anderen Kommunen
und müssen für junge Familien und Firmen attraktiv bleiben. Fest steht
auch, dass die Alte Hansestadt mehr denn je auf ehrenamtliches
Engagement setzen muss.
Eine Alternative zu schmerzhaften Einsparungen existiert jedoch nicht.
Tiefe Einschnitte im Hinblick auf gewohnte Standards des
Dienstleistungsbetriebes „Stadt“ werden die Folge sein. Alle am Prozess
der Haushaltskonsolidierung Beteiligten müssen sich bemühen, die
Belastungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten.
Ein neues System der Haushaltsaufstellung:
Die
Haushaltsplanung muss einen längeren Zeitraum verbindlich im Blick
haben.
Die Verwaltung wird über Zielvorgaben, eine weitgehende Budgetierung
der Produktbereiche ( §21 Gem. HVO NRW ) und über ein effektives
Schuldenmanagement die Einsparvorgaben realisieren. Die Politik
verabschiedet sich von einer Mitbestimmung des Haushaltes bis in
einzelne Produkte hinein und beschränkt sich auf ihre eigentliche
Aufgabe, dem Definieren eines finanzpolitischen Handlungsrahmens für
die Verwaltung. Die politischen Entscheidungsträger beschließen
gegenüber der Verwaltung Vorgaben über zu erbringende Einsparungen auf
der Ebene von Produktbereichen. Sie definieren weiterhin Vorgaben über
zu erbringende Einnahmeerhöhungen. Diese politischen Vorgaben müssen
erreichbar und umsetzbar sein. Die Verwaltung erarbeitet an Hand der
politischen Vorgaben ein Konzept, das vom Rat beraten, verabschiedet
und anschließend von der Verwaltung in eigener Verantwortung umgesetzt
wird.
Die politischen Vorgaben werden als Zielvereinbarung mit der Verwaltung
behandelt. Quartalsweise wird der Rat den Zielerreichungsgrad
nachhalten.
Der Rat fasst den folgenden Grundsatzbeschluss:
Ziel muss es
sein, dass der Haushalt der Alten Hansestadt bis zum Jahr 2018/20
wieder i.S.d. § 75 Abs.2 GO NRW ausgeglichen ist.
Bereits in den Jahren 2010/11 ist die Differenz zwischen Erträgen und
Aufwendungen in der Ergebnisrechnung signifikant zu reduzieren.
Mittelfristig (bis 2013) muss die Reduzierung der allgemeinen Rücklage
um mehr als 20% unbedingt verhindert werden (§ 76 Abs.1 Nr.2 GO NRW).
Diese Sparvorgabe ist vor allem durch eine Überprüfung von
Investitionen sowie Instandsetzungsausgaben an Straßen und Gebäuden,
durch ein intelligentes Gebäudemanagement, durch eine konsequente
Schuldenverwaltung, durch Einsparungen innerhalb der Verwaltung, sowie
durch den zügigen Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit zu
erbringen. Neue Möglichkeiten einer weitergehenden interkommunalen
Zusammenarbeit sind weiter ernsthaft zu forcieren und schon im
laufenden Haushaltsjahr zu konkretisieren. Soweit Investitionen
(freiwillige Leistungen) betroffen sind, wird es bei den notwendigen
Maßnahmen mindestens eine 10% Einsparvorgabe geben.
Gleichzeitig ist auch die Einnahmesituation der Stadt zu verbessern,
soweit es in der derzeitigen wirtschaftlichen Krisensituation möglich
ist.
Um die speziellen Vorgaben für die Haushalte ab 2011 exakt definieren
zu können, legt die Verwaltung ab dem Jahr 2010 den jeweiligen
Jahresabschluss bis spätestens Ende des ersten Quartals des Folgejahres
vor.
Für den Haushalt 2010 - 2013 bedeutet dies im Rahmen der Zielvorgaben
(Ausgaben/Aufwendungen) für die Produktbereiche:
Ausgaben:
Haushaltsentlastung im Ergebnisplan
Lfd. Nr
PB
Maßnahme
2010
2011
2012
2013
in %
1
Reduzierung Sach-und Dienstleistungen
001
Innere Verwaltung
42.000
42.000
42.000
42.000
5%
003
Schulträgeraufgaben
95.000
95.000
97.500
100.000
5%
011
Ver- und Entsorgung
118.000
118.000
118.000
118.000
5%
012
Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV
200.000
600.000
399.000
388.000
10%
013
Natur/Landschaftspflege
110.000
110.000
110.000
110.000
10%
2
Reduzierung Ordentliche Aufwendungen
001
Innere Verwaltung
158.000
158.000
158.000
159.000
10%
003
Schulträgeraufgaben
257.000
257.000
257.000
257.000
5%
Einnahmen:
Auf der Einnahmenseite müssen alle Optimierungsmöglichkeiten im Bereich
der wirtschaftlichen Beteiligungen und der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen ausgeschöpft werden (Gewinnausschüttungen, Gebühren,
Konzessionsabgaben).
Dies soll moderat erfolgen, damit es in den Beteiligungen nicht zu
nachhaltigen Vermögensminderungen kommt.