Sehr geehrter Herr Kremming,sehr geehrte Damen und Herren
Anfrage: Betr.: Schulbauplanung für die städtischen Grundschulen Lemgo-West, Kirchheide und am Schloss
Fragen: 1. Ist es richtig, dass alle Baumaßnahmen im OGS-Bereich bis zum 31. Dezember 2027 vollständig abgeschlossen sein müssen, um dann alle geförderten Maßnahmen bis zum 30.Juni 2028 gegenüber dem Bund abrechnen zu können?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle Qualität der Bausubstanz der 3 Grundschulen?
3. Wann ist mit einem späteren Umbau + Sanierung im Bestand zu rechnen, wenn man sich für die OGS-Erweiterung mit oder ohne Fachräume (Szenario A oder B) entscheiden würde?
4. Würde sich mit diesen Baumaßnahmen lediglich die Bausubstanz verbessern oder sind bei diesem Umbau auch Ergänzungen im Raumprogramm eingeplant, die Funktionalität des OGS-Bereiches entscheidend verbessern würde (s. Punkt Ergänzung)?
5. Ist es richtig, dass Sanierungsaufwendungen, auch energetische Sanierungen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz und nicht dem Zweck der Schaffung oder des Erhalts von OGS-Plätzen dienen nicht förderfähig sind?
6. Sind die vom Beigeordneten Herrn Limpke im letzten Schulausschuss genannten in Aussicht gestellten 1,2 Mio. Euro der Höchstbetrag an Fördersumme für das zusätzliche Raumerfordernis aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag?
Gibt es die Möglichkeit durch Förderanträge noch weitere Mittel – z.B. für die Variante C (Umbau + Sanierung + Erweiterung) bzw. Variante D (Neubau) – zu beantragen?
7. Nach den Allgemeinen Planungshinweisen zur Modernisierung von Altbauschulen sollen die Toiletten über die Geschosse verteilt sein. In den Varianten C und D sehen das die Pläne auch so vor. Im Plan „Neubau“ sind sogar 6 WC-Anlagen geplant, im Erdgeschoß 3 und im Obergeschoß ebenfalls 3. In den Varianten A + B ist nur ein Toiletten-Trakt geplant. Ist dies nicht aus Gründen des Kinderschutzes (Kinder können nicht beaufsichtigt werden) ein bedeutsames Risiko für die Sicherheit der Kinder und deshalb mit einem umfassenden Kinderschutzkonzept nicht vereinbar.
Wie gedenkt die Stadt Lemgo ihres Schutzauftrages nachzukommen?
Ergänzung: Bewertungsmatrix in Gewichtung Funktionalität
Variante A OGS Erweiterung
Variante B OGS Erweiterung+ Fachräume
Variante C Umbau+ Sanierung+ Erweiterung
Variante D Neubau
Nachweis des Raumprogrammes
15
45
60
75
Umsetzung des pädagogischen Konzeptes
20
20
50
50
Erfüllung der funktionalen Anforderungen
10
10
30
50
Wolfgang Sieweke Max-Henry Brehmeier
Fraktionsvorsitzender Ausschussmitglied
Alle Fragen inklusive der Antworten finden Sie hier. vv bb
die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.
Beschlussvorschlag:
Auf die Maßnahme „Bega-Balkon“ im Auen Park Lemgo wird verzichtet.
Begründung:
Der Rat hat am 04.10.2021 die Ergänzung zum integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) um die Maßnahme „Bega-Balkon“ im Auen Park Lemgo beschlossen. Für diese Maßnahme war ein Investitionsaufwand von 395.000 € vorgesehen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass diese Summe bei weitem nicht ausreicht. Im Haushalt 2024 sind dafür jetzt 665.000 € (428.300 € Belastung Stadt Lemgo und 236.700 € Beteiligung Dritter) veranschlagt. Angesichts der aktuellen katastrophalen Haushalts-prognosen unseres Kämmerers Herrn Limpke für die kommenden 4 Jahre sollte man besser auf dieses „Nice to have“ Projekt Bega-Balkon verzichten.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Einstimmiger Beschluss vom HFA (Haupt- und Finanzausschuss) am 04.12.2023:
Die Umsetzung des Bega-Balkons wird nicht länger als „Balkonausführung“ verfolgt.
Die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.
Beschlussvorschlag:
In der Stadt Lemgo und den Ortsteilen sollen Sickermulden naturnah geplant und gestaltet werden. Bei Neubau von Quartieren oder Umgestaltungsmaßnahmen soll die Versickerung von Regenwasser oder die Regenwasserrückhaltung in naturnaher und insektenfreundlicher Bauweise erfolgen, sofern möglich. Im Rahmen der Beschlüsse zu den Baumaßnahmen soll die Konzeption transparent dargestellt, sowie z.B. Gründe für andere Entwässerungsvarianten erläutert werden.
Begründung:
Sickermulden dienen der Entlastung der Kanalsysteme. Oberflächenwasser kann von Straßen oder Parkplätzen wieder dem Grundwasser zugeführt werden, anstatt oberflächlich in den Kanal abzufließen. Bei der Gestaltung gibt es allerdings mehr Möglichkeiten als Einheitsgrün mit Rasen.
Stattdessen können mit Wieseneinsaaten oder Staudenpflanzungen wertvolle Flächen für den Arten- und Naturschutz geschaffen werden. Hummeln, Bienen und Schmetterlinge brauchen Blüten, um sich zu ernähren. In der Kulturlandschaft werden solche Nahrungsquellen leider immer seltener. Außerdem haben die so gestalteten Sickermulden einen wesentlich stärkeren Kühleffekt als Rasenflächen. Ein nicht ganz unwichtiger Nebeneffekt.schaffen werden. Hummeln, Bienen und Schmetterlinge brauchen Blüten, um sich zu ernähren. In der Kulturlandschaft werden solche Nahrungsquellen leider immer seltener. Außerdem haben die so gestalteten Sickermulden einen wesentlich stärkeren Kühleffekt als Rasenflächen. Ein nicht ganz unwichtiger Nebeneffekt.
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BfL-Antrag: Beibehaltung der Verkehrsführung „Abknickende Vorfahrt – in und aus dem Vogelsang"
Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.05.2022 Ergänzungsantrag zum Antrag 66/2022 Anregung zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Straßen Vogelsang, Wilmersiek, Pöstenweg und Kluskampstraße
Betr.: Verkehrssituation im Bereich Ecke Spiegelberg/Vogelsang hier: Beibehaltung der Verkehrsführung „Abknickende Vorfahrt – in und aus dem Vogelsang“
Beschlussvorschlag: Die Verkehrsführung „Abknickende Vorfahrt – in und aus dem Vogelsang“ soll auch nach Abschluss der Bauarbeiten in der aktuellen Form beibehalten werden.
Die Ratsfraktionen der BfL, der Grünen und der SPD stellen gemeinsam folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag: Von der Liebigstraße (Kreuzung Detmolder Weg) bis zur Bunsenstraße (Einfahrt des Parkhauses und des Campus) wird Tempo 30 eingerichtet.
Begründung: Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs oder auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken. Tempo 30 ist hierzu ein wesentlicher Beitrag. Die Liebigstraße ist einerseits Wohnstraße und Standort eines Nahversorgers, andererseits Ort von Bildungseinrichtungen. Gerade zu Zeiten von starkem Verkehr und Parkplatzsuche erscheint ein defensives Verkehrsverhalten sinnvoll. Durch die Absenkung der Geschwindigkeit ist weder eine drohende Verkehrs- verlagerung auf Wohnnebenstraßen noch negative Auswirkungen auf den ÖPNV zu befürchten. Erstens existieren auf der Strecke 3 Haltestellen, die das Tempo zwangsläufig reduzieren. Zweitens ist für den Öffentlichen Personenverkehr der Verkehrsfluss viel wichtiger als die zulässige Geschwindigkeit.
Antrag1 Am Waisenhausplatz wird 2022 ein Radständer kombiniert mit einer E-Bike-Ladestation installiert. Diese Maßnahme wird 2022 definitiv umgesetzt!
Antrag 2 Zur Durchführung eines Wettbewerbs „Naturnahe (Vor-)Gärten“ werden 1.000 € in den Haushalt eingestellt. Diesem Antrag wurde zugestimmt!
Antrag 3 Für 2022 wird ein Programm zur Förderung privater steckerfertiger (Balkon-) PV-Anlagen aufgelegt. Hierfür werden im städtischen Haushalt 10.000 € zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss beträgt pauschal 150 Euro für Stecker-Solargeräte mit einer Nennleistung von 300 Watt bzw. 200 € für Geräte mit 600 Watt. Pro Haushalt kann nur ein Antrag bewilligt werden. Diesem Antrag wurde leider nicht zugestimmt!
Antrag 4 Die für eine Stadtführung eingesetzten Informationstafeln werden mit einem QR-Code versehen. Diesem Antrag wurde zugestimmt!
Antrag 5 Errichtung einer Wohnanlage auf dem Grundstück südlich der Liebigstraße (früheres Erdbeerfeld). Es wird beantragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, das Grundstück einer Wohnraumnutzung zuzuführen. Dieser Antrag wurde in den Fachausschuss (Stadtentwicklungsausschuss) verwiesen!
BfL-Ergänzungsantrag: „Beschaffung von mobilen Luftreinigungs-/Luftfilteranlagen an städtischen Schulen“
Antrag zum Gemeinsamen Betriebsausschuss am 18.08.2021
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Die BfL-Fraktion stellt für die Beschlussvorlage Drucksache 145/2021 „Beschaffung von mobilen Luftreinigungs-/Luftfilteranlagen an städtischen Schulen“ folgenden Ergänzungsantrag:
Beschlussvorschlag Die Gebäudewirtschaft Lemgo (GWL) wird für die in der Anlage 1 dieser Verwaltungsvorlage genannten Unterrichtsräume der Kategorie 1 Luftfilter/ Luftreinigungsgeräte beschaffen. Diese nicht geförderten 54 Anlagen sollen zunächst für 1 Jahr angemietet werden, mit der Option auf Verlängerung. Für die Umsetzung dieser Beschaffungsmaßnahme sind Haushaltsmittel in Höhe von ca. 54.000 € erforderlich.
Begründung:.
Die Anlage 7 zur Beschlussvorlage der Verwaltung zeigt auf der Seite 2 die „Infektionswahrscheinlichkeiten bei verschiedenen Maßnahmen“. Der Vergleich „V1_Stoßlüftung 20/5/20 = 17,5%“ mit „V5_Luftreinigungsgerät>800m³/h“ = 6,5% zeigt deutlich, dass Luftfilteranlagen als flankierende Maßnahme ein wesentlicher Bestandteil zur Verringerung der Infektionswahrscheinlichkeit an Corona sein kann.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.
1 Anlage
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.
Der Erste Beigeordnete Frank Limpke geht davon aus, dass die Luftfilter schon in wenigen Wochen zum Einsatz kommen könnten. „Die Verwaltung sei entsprechend vorbereitet, auch scheine es genügend gute Geräte auf dem Markt zu geben.“
Lob gab es unmittelbar nach der Beschlussfassung vom Stadtelternrat. Dazu der Vorsitzende des Schulelternrates Georg Klene: „Ich werte den Beschluss als Zeichen, dass die Lemgoer Politik die Risiken einer weiteren Corona-Welle ernst nehmen. Ich freue mich sehr, dass die politischen Vertreter ein deutliches Zeichen für mehr Sicherheit an unseren Schulen gesetzt haben“.
Stationäre und mobile Luftreiniger an städtischen Schulen
Rat am 28.06.2021 Gemeinsamer Antrag von BfL, SPD und Bündnis 90/die Grünen
Anschaffung und Betreibung von stationären und mobilen Luftreinigern an städtischen Schulen
Antrag: Die Alte Hansestadt Lemgo beauftragt die Gebäudewirtschaft kurzfristig ein Konzept für den Einbau von raumlufttechnischen Anlagen im Rahmen der Richtlinie für die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ und auch für mobile Luftreinigungsgeräte zu erstellen und nach Beratung im Gemeinsamen Betriebsausschuss entsprechende Fördermittel zu beantragen. In das Konzept werden neben den städtischen Grundschulen auch die Räume der Jahrgangsstufen 5 und 6 an den weiterführenden städtischen Schulen (soweit diese förderfähig sind) einbezogen.
Einstimmiger Beschluss bei 2 Enthaltungen der AFD-Fraktion
Hierzu das Statement des BfL-Fraktionsvorsitzenden in der Ratssitzung:
1. Neue Zahlen vom RKI: Corona Delta-Variante weiter auf dem Vormarsch
2. Kampf gegen Delta-Variante: Bundesregierung setzt auf „möglichst hohe Immunität“ der Bevölkerung!
Nur 2 Beispiele aus der Tagespresse
Das Problem ist: Die unter 12-Jährigen wird man nicht unter den Schutz dieses „Rettungsschirmes-Immun durch Impfung“ bekommen.
Deshalb ist es nur naheliegend, das Angebot des Bundeswirtschaftsministeriums, künftig beim Neueinbau von stationären Frischluft-Klimaanlagen in Kindergärten und (Grund-)Schulen 80% der Kosten übernehmen zu wollen, anzunehmen.
Was teilte Kanzleramtschef Helge Braun am 12.Mai per Twitter mit: „Gut gegen #Corona und auch langfristig ist gute Raumluft gut fürs ‚Lernklima‘! ToDo: In den Sommerferien einbauen!“, schrieb der CDU-Politiker in Richtung der Schulträger.
Wir sollten seinen Worten Taten folgen lassen. Das ist für mich alternativlos!
Und wir sollten das jetzt tun! Der Faktor „Zeit“ arbeitet gegen uns.
Bedeutet: Heute beschließen! „Bewilligungsbescheid“ und „Ausschreibung“ so schnell wie möglich raus. Mit dem Ziel, möglichst bald die Stationären Anlagen installieren zu können.
Was machen wir in der „Übergangszeit“ vom Schulbeginn bis zum Frühjahr?, Sommer? 2022. Die Lösung für dieses Problem könnten Mobile Luftfilteranlagen auf „Leihbasis“ sein.