Vorbemerkung:
Die Haushaltssituation der Alten Hansestadt ist derart ernst, dass die bislang genutzten Instrumente bei der Haushaltsaufstellung nicht mehr greifen. Die Alte Hansestadt hat keine finanzpolitische Perspektive, wenn weiterhin im Wege einer politischen Kompromissfindung ein Flickenteppich an Einsparvorschlägen umgesetzt wird.Was in der gegenwärtigen Situation hilft, ist ein grundlegender Systemwechsel, der auch im Blick hat, dass gegenwärtige Standards nicht aufrecht erhalten bleiben können.
Lemgo hat in den vergangenen Jahrzehnten über seine Verhältnisse gelebt und muss dahin kommen, dass nur noch das Geld ausgeben wird, das auch zur Verfügung steht. Es muss weiterhin gelingen, den Restriktionen eines staatlich kontrollierten Nothaushaltes zu entgehen. Schließlich ist dafür Sorge zu tragen, dass Einsparungen gerecht verteilt werden und die Bürger so wenig wie möglich zusätzlich belastet werden. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes ist aber nur ein erster, schmerzhafter Schritt. Langfristig sind die aufgelaufenen Schulden i.H.v. über 100 Mio. Euro abzuschmelzen. Dies bedeutet, dass Lemgo über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren seinen Bürgern viel zumuten muss. Nicht zur Disposition der Haushaltskonsolidierung stehen dürfen die Bereiche, die Bildung, Ausbildung und Ansiedlung von neuen Unternehmen betreffen. Wir stehen in einer harten Konkurrenz zu anderen Kommunen und müssen für junge Familien und Firmen attraktiv bleiben. Fest steht auch, dass die Alte Hansestadt mehr denn je auf ehrenamtliches Engagement setzen muss.
Eine Alternative zu schmerzhaften Einsparungen existiert jedoch nicht. Tiefe Einschnitte im Hinblick auf gewohnte Standards des Dienstleistungsbetriebes „Stadt“ werden die Folge sein. Alle am Prozess der Haushaltskonsolidierung Beteiligten müssen sich bemühen, die Belastungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten.
Ein neues System der Haushaltsaufstellung:
Die Haushaltsplanung muss einen längeren Zeitraum verbindlich im Blick haben. Die Verwaltung wird über Zielvorgaben, eine weitgehende Budgetierung der Produktbereiche ( §21 Gem. HVO NRW ) und über ein effektives Schuldenmanagement die Einsparvorgaben realisieren. Die Politik verabschiedet sich von einer Mitbestimmung des Haushaltes bis in einzelne Produkte hinein und beschränkt sich auf ihre eigentliche Aufgabe, dem Definieren eines finanzpolitischen Handlungsrahmens für die Verwaltung. Die politischen Entscheidungsträger beschließen gegenüber der Verwaltung Vorgaben über zu erbringende Einsparungen auf der Ebene von Produktbereichen. Sie definieren weiterhin Vorgaben über zu erbringende Einnahmeerhöhungen. Diese politischen Vorgaben müssen erreichbar und umsetzbar sein. Die Verwaltung erarbeitet an Hand der politischen Vorgaben ein Konzept, das vom Rat beraten, verabschiedet und anschließend von der Verwaltung in eigener Verantwortung umgesetzt wird.Die politischen Vorgaben werden als Zielvereinbarung mit der Verwaltung behandelt. Quartalsweise wird der Rat den Zielerreichungsgrad nachhalten.
Der Rat fasst den folgenden Grundsatzbeschluss:
Ziel muss es sein, dass der Haushalt der Alten Hansestadt bis zum Jahr 2018/20 wieder i.S.d. § 75 Abs.2 GO NRW ausgeglichen ist.Bereits in den Jahren 2010/11 ist die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung signifikant zu reduzieren. Mittelfristig (bis 2013) muss die Reduzierung der allgemeinen Rücklage um mehr als 20% unbedingt verhindert werden (§ 76 Abs.1 Nr.2 GO NRW). Diese Sparvorgabe ist vor allem durch eine Überprüfung von Investitionen sowie Instandsetzungsausgaben an Straßen und Gebäuden, durch ein intelligentes Gebäudemanagement, durch eine konsequente Schuldenverwaltung, durch Einsparungen innerhalb der Verwaltung, sowie durch den zügigen Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit zu erbringen. Neue Möglichkeiten einer weitergehenden interkommunalen Zusammenarbeit sind weiter ernsthaft zu forcieren und schon im laufenden Haushaltsjahr zu konkretisieren. Soweit Investitionen (freiwillige Leistungen) betroffen sind, wird es bei den notwendigen Maßnahmen mindestens eine 10% Einsparvorgabe geben.
Gleichzeitig ist auch die Einnahmesituation der Stadt zu verbessern, soweit es in der derzeitigen wirtschaftlichen Krisensituation möglich ist.
Um die speziellen Vorgaben für die Haushalte ab 2011 exakt definieren zu können, legt die Verwaltung ab dem Jahr 2010 den jeweiligen Jahresabschluss bis spätestens Ende des ersten Quartals des Folgejahres vor.
Für den Haushalt 2010 - 2013 bedeutet dies im Rahmen der Zielvorgaben (Ausgaben/Aufwendungen) für die Produktbereiche:
Ausgaben:
Haushaltsentlastung im Ergebnisplan
Lfd. Nr | PB | Maßnahme | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | in % |
1 | |
Reduzierung Sach-und Dienstleistungen |
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001 | Innere Verwaltung | 42.000 | 42.000 | 42.000 | 42.000 | 5% | |
003 | Schulträgeraufgaben | 95.000 | 95.000 | 97.500 | 100.000 | 5% | |
011 | Ver- und Entsorgung | 118.000 | 118.000 | 118.000 | 118.000 | 5% | |
012 | Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV | 200.000 | 600.000 | 399.000 | 388.000 | 10% | |
013 | Natur/Landschaftspflege | 110.000 | 110.000 | 110.000 | 110.000 | 10% | |
2 | Reduzierung Ordentliche Aufwendungen | ||||||
001 | Innere Verwaltung | 158.000 | 158.000 | 158.000 | 159.000 | 10% | |
003 | Schulträgeraufgaben | 257.000 | 257.000 | 257.000 | 257.000 | 5% |