Sitzung des Rates am 14.03.2011
TOP 8.: Dichtheitsprüfung

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit den Satzungen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in Wasserschutzgebieten der Stadt Lemgo bzw. für das Fremdwasserschwerpunktgebiet Wahmbeck stellt die BfL folgende Fragen:

1. Wie lang ist das Kanalnetz insgesamt auf dem Gebiet der Stadt Lemgo einschließlich der Ortsteile?
2. Welcher Anteil daran fällt auf Mischwasserkanäle / Trennsysteme ?
3. Wo befinden sich die ältesten Kanäle? Gibt es dort Sanierungsbedarf? In welchen Zeitabständen erfolgen Überprüfungen des Kanalsystems? Wie erfolgt die Überprüfung?
4. In welchen Zeitabständen erfolgen allgemein Kanalüberprüfungen, wie lang ist die ungestörte Funktion eines Kanals anzunehmen?
Zum Kanalsystem in Wahmbeck:
5. Welche Prüfungen des öffentlichen Kanalnetzes wurden zu welchem Zeitpunkt mit welcher Methode vorgenommen? Im Hinblick auf den festgestellten Fremdwassereintrag: Bei welchen Witterungsbedingungen (z.B. Starkregen ?) erfolgte die Überprüfung?
6. Wurden Missstände festgestellt und wenn ja, wie wurden Sie behoben?
7. Wie hoch ist der Anteil der privaten Kanäle am gesamten Kanalnetz?
8. Wurde ein Fremdwasserbeseitigungskonzept für das gesamte Stadtgebiet erstellt?
9. Zu beiden Satzungen:
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass folgende Passage nicht Gegenstand der Satzung sein sollte: "Unter der Voraussetzung, dass eine Sanierung technisch und dauerhaft möglich ist und die Verhältnismäßigkeit von Sanierungskosten und Fremdwasserschaden gewahrt bleibt." Hierzu folgende Fragen: Würde eine solche Passage die Satzung nichtig werden lassen? Wenn nein, würde die Satzung rechtswidrig, wenn eine solche Formulierung beibehalten würde (bitte keine Meinung, sondern Referenzurteile oder Kommentarstellen zum Beleg anführen)?

Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
W. Sieweke