Kassenkredite im Haushaltsentwurf 2014


Antrag der BfL-Fraktion zur Haushaltsberatung 2014


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,


im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 stellt die BfL-Fraktion
nachfolgenden Antrag:


Die Entwicklung und Verwendung der Kassenkredite ist in die vierteljährlichen
Quartalsberichte Finanzcontrolling aufzunehmen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist so zu verwalten, dass im Jahresmittel
die Kreditaufnahme in Höhe von 27.100.000 EUR nicht überschritten wird.


Begründung:
Die weitere geplante Erhöhung der Kassenkredite bedeutet für die
finanzpolitische Entwicklung der Stadt Lemgo eine zum jetzigen Zeitpunkt
- prognostizierter ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2016 -
völlig unerwartete Zäsur, die genauestens von den zuständigen Gremien zu
beobachten ist. Hierfür ist eine erweiterte Berichtspflicht an den Haupt- und
Finanzausschuss unabdingbar.

 


Sitz der VHS im Gebäude der Alten Abtei in der Breite Straße


Antrag der BfL-Fraktion zur Haushaltsberatung 2014


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,


im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 stellt die BfL-Fraktion folgenden Antrag:


Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt:
Es ist zu prüfen, ob im Zuge der Verhandlungen zur Fusion der VHS Lemgo und der VHS
Detmold das Gebäude der Alten Abtei in der Breite Straße als Sitz der Volkshochschule
Lemgo aufgegeben und das Gebäude zu einem marktgerechten Preis veräußert werden
kann.


Begründung:
Obwohl die Angebote der VHS reduziert wurden, sind die Kosten weiter gestiegen. Aus
wirtschaftlichen Gründen ist es daher geboten, das Gebäude zu veräußern, um Kredite
abzubauen.
Es ist zu prüfen, ob die VHS in den Räumen der ehemaligen Hauptschule Brake oder an
einem anderen Standort der Stadt untergebracht werden kann.

 

 

Keine Dichtheitsprüfung außerhalb der Wasserschutzgebiete

 

Antrag der BfL-Fraktion zur Haushaltsberatung 2014

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt, dass private Haushalte außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht auf der Rechtsgrundlage einer städtischen Satzung zu einer Dichtheitsprüfung verpflichtet werden. 

 

Begründung:

Für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden in einer noch zu erlassenden Verordnung voraussichtlich keine Prüffristen mehr festgelegt. Jedoch werden die Kommunen künftig ermächtigt,  zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht durch Satzung Fristen für die Prüfung privater Abwasseranlagen festzulegen. Lemgo soll nach dem politischen Willen seines Rates von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch machen.