Alte Hansestadt Lemgo

Herrn Bürgermeister

Dr. Reiner Austermann                                                                          Lemgo, 17.08.2014

 

 

Sitzung des Rates am 08.09.2014

 

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

die BfL bittet um Aufnahme des Beschlussvorschlages auf die Tagesordnung o.g. Ratssitzung:

 

Resolution " Festlegung von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen

und Wohnnutzungen"

 

Beschlussvorschlag:

Nachdem das Baugesetzbuch (BauGB) dahingehend geändert worden ist, dass die Länder Mindestabstände zur Wohnbebauung bei der Errichtung von Windenergieanlagen bestimmen können (§ 249 BauGB), fordert der Rat der Alten Hansestadt Lemgo die Landesregierung auf, für NRW Mindestabstände zu Einzelwohnhäusern und  zu Wohnsiedlungen festzulegen.

 

Begründung:

Am 01.08.2014 ist  ein Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen in Kraft getreten. Den Ländern soll die Befugnis eingeräumt werden, den Privilegierungstatbestand für Windenergieanlagen durch spätestens bis zum 31. Dezember 2015 zu verkündende Landesgesetze von der Einhaltung von Mindestabständen zu bestimmten zulässigen baulichen Nutzungen abhängig zu machen.

Dieses Gesetz trägt angesichts der gewachsenen Gesamthöhe von Windenergieanlagen sowohl dem Umstand Rechnung, dass die Akzeptanz von Windkrafträdern vielfach von der Entfernung solcher Anlagen zu Wohnnutzungen abhängt, als auch dem Umstand, dass sich die Ausgangslage in den einzelnen Bundesländern und in den einzelnen Kommunen – auch aufgrund der topographischen Verhältnisse – unterscheidet. Gerade in Lemgo sind die Mindestabstände zu geplanten Anlagen hoch umstritten. Ein gesetzlicher Mindestabstand von mehr als 600 bzw. 800 Meter würde die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen.

 

Wolfgang Sieweke

(Fraktionsvorsitzender)