1.  Kinder- und Jugendpartizipation

Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 ist zu prüfen, ob die eingeplanten Mittel für das Produkt „529 1000 Kinder- und Jugendpartizipation Ansatz  8.000,00 EUR“ ausreichen. Grundlage für die Planung sollte der tatsächliche Aufwand 2016 sein.

Begründung:
Die Vorbereitung und Durchführung des 1. Jugendforums in diesem Jahr war ein voller Erfolg. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Als Tagungsstätte wurde ganz bewusst das Rathaus gewählt, um den jungen Menschen die Scheu vor Behörden und Verwaltungen zu nehmen. Eine Fortsetzung der Kinder- und Jugendpartizipation als freiwillige Leistung darf 2017 nicht an fehlenden Mitteln scheitern.

 

2.  Modernisierung der Skaterbahn am Eau-Le

Beschlussvorschlag:
Die Skaterbahn am Eau-Le wird  bis 2020 modernisiert. Entsprechende Realisierungskosten werden im  kommenden Haushalt 2017 und im Haushalt der Folgejahre bereitgestellt.

Begründung:
Die Skaterbahn ist fast 20 Jahre alt und entspricht in einigen Teilen nicht mehr den Sicherheitsvorschriften. Die Planung für eine neue Anlage erfolgt durch die Verwaltung. In den Prozess werden die aktiven Jugendlichen mit einbezogen. Bei der Planung ist auch zu berücksichtigen, dass die Anlage ausreichend ausgeleuchtet wird, um den Betrieb in den Abendstunden zu ermöglichen. Nach ersten Schätzungen wird die Erneuerung der Anlage ca. 80.000 EUR kosten.

 

3.   Sommertreff Lemgo 2017 - Aktionen fü Jugendliche

Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des  „ Lemgoer Sommertreffs“ ist mindestens eine Veranstaltung einzuplanen, die in erster Linie Jugendliche anspricht.

Begründung:
Während des Jugendforums am 27.Oktober 2016 kam bei den Jugendlichen  
der Wunsch auf,  in Lemgo mehr Veranstaltungen für Jugendliche durchzuführen.
Der Sommertreff 2017 wäre eine Möglichkeit, diesem berechtigten Wunsch nachzukommen.

 

4.   Treffpunkte/Grillplatz für Jugendliche (Prüfauftrag)

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wo und in welcher Form bestehende oder neue Treffpunkte für Jugendliche durch eine Grill-und Sitzecke aufgebaut oder erweitert werden können. Dabei sind die Ideen der aktiven Jugendlichen mit zu berücksichtigen.

Begründung:
In Gesprächen mit jungen Menschen kommt häufig der Wunsch auf, neben den bestehenden Einrichtungen wie Jugendzentrum, Abteigarten oder Skaterbahn weitere Treffpunkte zu errichten. Die Jugendlichen können sich auch vorstellen,  bestehende Treffpunkte durch eine Sitz- und Grillecke zu erweitern. Für die Sauberkeit und Ordnung  würden die Jugendlichen selbst sorgen. Eine tatkräftige Mitarbeit der Jugendlichen beim Aufbau können wir uns vorstellen.

 

5.  Prioritätenliste zum landesweiten Programm der Landesregierung „Gute Schule 2020“

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah nach Absprache mit den SchulleiterInnen  eine Prioritätenliste der notwendigen Maßnahmen für die Grundschulen in Lemgo zu er­stellen. Diese Planungen  sollen in den Jahren 2017 bis 2020 zugunsten der Grundschulen umgesetzt werden.

Begründung
Erfolgt mündlich.

 

6.  Frühzeitige Bürgerbeteiligung beim Ausbau von Gemeindestraßen

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept  zu einer möglichst frühen Einbeziehung betroffener Anwohner in die Planung notwendiger Baumaßnahmen von Gemeindestraßen zu erarbeiten.

Begründung:
Im Haushaltsplanentwurf 2017 sind die Gemeindestraßen der Alten Hansestadt Lemgo aufgeführt, die in keinem guten Zustand sind und deshalb in den nächsten Jahren endausgebaut werden sollen. Bei der Planung und Umsetzung entsprechender Baumaßnahmen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern über den notwendigen Umfang dieser Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten.

Den Bürgern ist nicht in jedem Fall klar, dass sie für die  spätere Abrechnung der Maßnahme nach dem BauGB einen Kostenanteil in Höhe von 90 % der Kosten, abhängig von der Grundstücksgröße, zu tragen haben. Ein erstes frühes Informationsschreiben an die Betroffenen könnte schon dazu führen, Rücklagen zu bilden ohne dass schon eine finanzielle Bewertung des Bauvorhabens erfolgen müsste. Soweit möglich, ist eine grobe Kostenschätzung pro m² unter Verweis auf bereits durchgeführte Maßnahmen vorzunehmen.

Vor der ersten Planung der Straße durch die Verwaltung könnte z.B.  eine Bürgerversammlung einberufen werden, in der die Anwohner nach ihren Vorstellungen zur Planung der Straße befragt werden.

Wenn die Anwohner zu einem früheren Zeitpunkt als es bislang geschieht in die Planung einbezogen werden, ist zu erwarten, dass die Akzeptanz der notwendigen Baumaßnahmen erheblich verbessert wird und aufwändige Planungskorrekturen entfallen können.