Alte Hansestadt Lemgo                

Herrn Bürgermeister

Dr. Reiner Austermann

Rathaus

32657 Lemgo                                                                               Lemgo, 12.10.2019

 

 

 

Haushalt 2020/21

„Vatertag im Abteigarten“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Sperrung des Abteigartens für den „Vatertag“ 2020 aufgehoben
werden kann.

Begründung:

Aufgrund der Vorkommnisse am Vatertag 2018 wurde der Abteigarten für
das Jahr 2019 gesperrt. Eine zweifellos richtige Entscheidung, um ein Exempel zu statuieren. In den Jahren 2014-2017 verlief der Vatertag größtenteils friedlich und entspannt. Das Verhalten der Jugendlichen und ihr Umgang mit Alkohol war achtsam und angemessen und die Vermüllung hielt sich in Grenzen. Auch auf die Präventionsmaßnahmen der Stadt reagierten die meisten Jugendlichen positiv.
Insofern gilt es zu prüfen, ob aus dem Fehlverhalten der Jugendlichen
im Jahr 2018 zwangsläufig abgeleitet werden muss, auch für 2020 und Folgejahre den Abteigarten am „Vatertag“ zu sperren.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.


Alte Hansestadt Lemgo                

Herrn Bürgermeister

Dr. Reiner Austermann

Rathaus

32657 Lemgo                                                                                          Lemgo,  13.05.2019

 

Rat am 03.06.2019

„Neufassung der Satzung der Alten Hansestadt Lemgo über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindetageseinrichtungen in Lemgo“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.

Änderungsantrag
Die Beschlussvorlage Drucksache 34/2019 wird dahingehend geändert, dass der Elternfreibetrag auf 22 500 Euro festgelegt wird.

 

Begründung
Erfolgt mündlich

Unbestritten bleibt die negative Auswirkung auf den Haushalt 2020 und folgende. Eine Belastung von 125 000 Euro statt einer viertel Millionen sollte für ihn allerdings tragbar sein. Bei Abwägung aller Argumente ist unser  Vorschlag ein Kompromiss, der sowohl von den Politikern des Sozialflügels als auch den Anhängern der Haushaltsdisziplin getragen werden kann.


Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender

Die KiTa-Gebühren senken!

Begründung für obigen Beschlussvorschlag:

Unsere Kindergärten sind Bildungseinrichtungen. Deshalb sollte ein kostenfreier Zugang zur frühkindlichen Bildung erreicht werden. Davon sind wir allerdings in NRW noch meilenweit entfernt. Der Wille dafür Geld in die Hand zu nehmen fehlt offensichtlich.

1 Schritt – der Bund
Zum 1 Januar 2019 ist der Bund nun zum ersten Mal in die Förderung der frühkindlichen Bildung eingestiegen  -   mit dem Gute-KiTa-Gesetz
Bis 2022 sollen 5,5 Milliarden EUR an die Länder fließen.
Was hat die Familienministerin dazu gesagt:  „Ein Meilenstein“ sei das Gesetz.
„Deutschlands Kitas sollen besser und für Geringverdiener kostenlos werden.“
"Qualität auf der einen Seite und Teilhabemöglichkeit auf der anderen, die Entlastung der Eltern bei den Gebühren, das gehört aus unserer Sicht schon ein Stück zusammen. Man könne viel über Qualität reden, wenn aber Kinder gar nicht in die Kita gehen könnten, weil dies für die Eltern nicht finanzierbar sei, "dann ist das eine Situation, die können wir so nicht lassen".
Vor allem für Geringverdiener soll sich die Lage verbessern.

BdSt NRW
Der BdSt NRW hat in diesem Jahr erstmalig ermittelt, wie hoch die prozentuale Belastung durch die Elternbeiträge für bestimmte Jahreseinkommen ist.
Festgestellt wurde:
Gerade Familien mit geringen Einkommen müssten aktuell einen besonders hohen Anteil ihres Einkommens für die Kinderbetreuung ausgeben.
Daraus ergab sich dann die logische Forderung:
Eine  Beitragsfreigrenze von 30.000 Euro sollte NRW-weit eingeführt werden, da die bisherigen Grenzen viel zu niedrig angesetzt wurden.

  1. Schritt – Lemgo
    Die Stadt Lemgo sollte jetzt den nächsten Schritt gehen.
    Eins vorweg:
    Beschlossen wurde im Konzept „Strategische Haushaltskonsolidierung“:
    „Stufenweise Erhöhung der Kindergartenbeiträge 2013- 2015 um einen Elternanteil in Höhe von 15% zu erreichen.“
    Aktuell sind wir bei 16%. Der Landesdurchschnitt in NRW beträgt 13%.
    Die Maßnahme „Senkung auf 15%“ ist richtig.

Insgesamt fast knapp 14 Mio. EUR betrug bei uns in Lemgo der Jahres-überschuss der Jahre 2014 – 2018. Mit 8 Mio. davon wurden  Schulden abgebaut.
Jetzt
Nach etlichen Jahren guter Konjunktur, sprudelnder Steuereinnahmen und niedriger Zinsen könnte die Gebührenschraube 2019 gelockert werden:
Aus diesen Rekordeinnahmen muss wenigstens etwas beim Bürger ankommen.

Die Grundsteuer B wurde 2017, 2018, 2019 nicht erhöht.

Und mit der Umsetzung dieser Maßnahme kommt was an – 50 EUR jeden Monat - und zwar dort, wo es dringend gebraucht wird! In Familien mit geringem Einkommen!

In Detmold müssen Eltern Kita-Gebühren ab einem Einkommen von 25.000 Euro bezahlen. Wie auch in Lippstadt, Gütersloh, Paderborn… Landeshauptstadt Düsseldorf (30 000 €)
Diese Städte haben erkannt: Bei den Kindergartenbeiträgen handelt es sich um einen weichen Standortfaktor, der die Attraktivität der Stadt für junge Familien erhöht!!!

  1. Schritt – Land NRW
    Langfristig muss das Ziel sein die komplette Beitragsfreiheit, welche jedoch durch das Land geregelt werden müsste. Bildung muss beitragsfrei sein.
    Hier muss das Land für Abhilfe sorgen.
    Versprechen diesbezüglich gibt es von den Parteien reichlich!

7.2  Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2017 der Alten Hansestadt Lemgo


2018  Plus 4,5 Mio

 

Ist

Jahresabschluss 2017

+    126 000 EUR

Jahresabschluss 2016

+ 4 605 626 EUR

Jahresabschluss 2015

+    542 863 EUR

Jahresabschluss 2014

+ 4 092 394 EUR




HFA am 14.01.2018

Anfrage

Perspektiven für Langzeitarbeitslose in Lemgo

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgende Anfrage.

Anfrage:

Der Bundestag hat am 08.11.2018 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4725) mit verschiedenen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten für Langzeitarbeitslose angenommen. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu 5 Jahren eröffnet dieses Gesetz – ab dem 01. Januar 2019 - Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive und ebnet ihnen den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. In der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen, aber auch in Kommunen.
Deshalb bitten wir die Verwaltung

1. uns darüber zu informieren, ob beabsichtigt ist, sich in dieser Angelegenheit mit dem Jobcenter bzw. dem Kreis Lippe ins Benehmen zu setzen

und

2. zu prüfen, ob durch dieses „Teilhabechancengesetz für Langzeitarbeitslose“ auch die Stadt Lemgo selbst entsprechende Stellen – z.B. im Grünpflegebereich - schaffen kann.

 

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender


Haushalt 2019

Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG)

Aussetzung der Veranlagung der Anlieger

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.

Beschlussvorschlag:

KAG-Bescheide für Straßenbaumaßnahmen, die im Jahre 2018 und später umgesetzt werden, werden in der Alten Hansestadt Lemgo unter Beachtung der Verjährungsfristen erst ab dem Jahr 2021 auf Grundlage der dann geltenden gesetzlichen Regelung erlassen. Die Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen nach dem KAG wird somit für diese Maßnahmen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ausgesetzt oder bis zur Neuregulierung des KAG NW durch das Land NW.

 

Begründung:

Die Nutzung der öffentlichen Straßen ist zweckbestimmtes Allgemeingut. Sie dienen, gleich ob Bundes- / Landes- oder Kommunale Straße, der Nutzung durch Jedermann. Allerdings werden durch die jetztige Satzung ausschließlich Anlieger der kommunalen Straßen zur Veranlagung herangezogen.

Hieraus ergibt sich eine krasse Ungleichbehandlung der Bürger.

Ferner führt die Veranlagung derzeit im Einzelfall zu einer erheblichen, manchmal zu einer existenzbedrohenden Situation für Einzelne. Gerade ältere Menschen mit geringem Einkommen sind hier betroffen.

Zurzeit ist die Erhebung von Straßenbaubeiträgen bzw. deren Abschaffung in
einigen Bundesländern in der öffentlichen Debatte. In Bayern, Berlin und Baden-Württemberg sind sie bereits abgeschafft. Eine Gesetzesänderung des KAG ist
auch für NRW in Aussicht gestellt. Ob oder wie eine Neuregelung erfolgen könnte,
ist allerdings vollkommen unklar. Die derzeit betroffenen Anlieger werden versuchen ihre Baumaßnahme bis zur Entscheidung der Landesregierung heraus zu zögern, oder auch die Bescheide anfechten. Die Akzeptanz für Straßenbaumaßnahmen ist bei den Bürgern nicht mehr gegeben.

Deshalb halten wir es für sinnvoll, die KAG Beiträge für Straßenbaumaßnahmen bis 2020 „einzufrieren“. Soweit die Schaffung einer neuen Rechtslage nicht erfolgen sollte, regen wir an, steuerliche Überlegungen in den Focus zu rücken, welche dann für eine kontinuierliche, und damit für eine gleichmäßige Belastung aller Bürger sorgen würde.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender

Vorstellung des Projektes durch Herrn Beuys und Herrn Dubbert (Universität Bielefeld)


Herr Krüger begrüßt Herrn Dubbert (Universität Bielefeld) und Herrn Beuys (Kreissportbund Lippe) und geht auf die Entwicklung des Antrags durch die BfL-Fraktion ein. Dann erteilt er beiden das Wort.

Nach dem Vortrag werden aus dem Gremium Fragen an die Vortragenden gestellt.
So schätzen beide, dass für eine professionelle Initiierung und Begleitung des Projektes in Lemgo Kosten von rund 10.000 EURO pro Jahr anfallen könnten. Der Ausschuss bewertet das Projekt als positiv und ist sich einig, dass nun in den Fraktionen beraten werden müsse, wie eine Umsetzung personell und finanziell darstellbar sei.
Die Verwaltung wird beauftragt den Fraktionen zusätzliche Informationen bereitzustellen.

Herr Pawlowski teilt mit, dass der Stadtsportverband das Konzept inhaltlich unterstütze, aber als Projektträger aus personellen Gründen nicht in Frage kommen könne.

 

Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2018 bzw. 14.03.2018

Verkehrssituation im Bereich des „Krügerkampes, Nesselfeldes und Liebigstraße“ in Lemgo-Brake;
hier: Herstellung eines provisorischen Kreisels auf der Liebigstraße
Durch die Sperrung der bisherigen „geduldeten“ Ausfahrt vom Krügerkamp in Richtung Bunsenstraße werden nunmehr alle Bewohner des Krügerkampes gezwungen, über das „Nesselfeld“ ihren Zu-und Abgangsverkehr einzurichten.

Wir beantragen daher:

1. Der Krügerkamp ist in südlicher Richtung für PKW zu öffnen.

2. Im Bereich des Krügerkampes / Liebigstr. ist ein provisorischer Kreisel anzulegen.

3. Vor den div. Zufahrten in den Kreisel ist jeweils eine Haltelinie anzuordnen sowie
    ein entsprechendes Verkehrszeichen  (Halt- Vorfahrt achten oder Vorfahrt achten)
    zu installieren.

 

Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2018

 

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrter Herr Höltke
                                                                                                        

Verkehrssituation im Bereich des „Krügerkampes, Nesselfeldes und Liebigstraße“ in Lemgo-Brake;
hier: Herstellung eines provisorischen Kreisels auf der Liebigstraße

 

Durch die Sperrung der bisherigen „geduldeten“ Ausfahrt vom Krügerkamp in Richtung Bunsenstraße werden nunmehr alle Bewohner des Krügerkampes gezwungen, über das „Nesselfeld“ ihren Zu-und Abgangsverkehr einzurichten.

Durch die schon ohne diese Notwendigkeit sehr stark belastete Situation wird nunmehr das Nesselfeld zu einem Nadelöhr, welches sowohl für die Bewohner des Nesselfeldes als auch für die Anlieger des Krügerkampes unzumutbare Gegebenheiten mit sich bringt.

Wie seit langer Zeit bekannt ist, ist die Befahrbarkeit des Nesselfeldes grundsätzlich durch parkende Fahrzeuge sehr schwierig. Die Straße ist so eng, dass jeweils nur ein Fahrzeug – ohne Gegenverkehr- die Fahrbahn benutzen kann. Dadurch ergaben sich schon in der Vergangenheit nervige Situationen für alle Beteiligten, allerdings ohne eine Möglichkeit, aufgrund der sehr speziellen Örtlichkeiten Abhilfe schaffen zu können. Nunmehr wird diese prekäre Situation weiterhin durch die Maßnahme der Verwaltung – die Poller im nördlichen Bereich des Krügerkampes- verschärft.

An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass die Maßnahme der Verwaltung inhaltlich unterstützt wird! Allerdings sind unserer Auffassung nach nicht alle verkehrsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Wir beantragen daher:

1. Der Krügerkamp ist in südlicher Richtung für PKW zu öffnen.

2. Im Bereich des Krügerkampes / Liebigstr. ist ein provisorischer Kreisel anzulegen.

3. Vor den div. Zufahrten in den Kreisel ist jeweils eine Haltelinie anzuordnen sowie ein
     entsprechendes Verkehrszeichen  (Halt- Vorfahrt achten oder Vorfahrt achten) zu installieren.

Dadurch wird im aktuellen Kreuzungsbereich eine Verkehrsberuhigung eintreten. Diese ist ja ohnehin wünschenswert, um der Bedeutung der Bunsenstraße als Haupterschließungsstraße für dieses Gebiet mehr Nachdruck zu verleihen.

Die Anlage des Kreisels (Ziff. 2) sollte mit einfachen Mitteln geschehen um im Hinblick auf die Baumaßnahmen der Wasserfurche keine unnötigen Kosten zu verursachen.

Auch verursacht die Öffnung des Krügerkampes keine Optionen für „Schleichwege“. Niemand wird sich auf dem Wege zur Lemgoer Straße der Engstelle des Nesselfeldes aussetzen wollen.

 

(Sieweke)
Fraktionsvorsitzender

 

Technik hält nicht, was sie verspricht

Lemgo. Zu Beginn der Legislaturperiode 2009-2014 war die Umrüstung der herkömmlichen Straßenlaternen im Rat ein kontroverses Thema. 600 Pilzkopfleuchten sollten mit neuer Technik ausgerüstet werden. Dafür gab es eine nicht unerhebliche Bezuschussung vom Land NRW.

Mit Ausnahme der noch jungen BfL-Fraktion stimmten alle Ratsmitglieder für diese neue Technik.

Fraktionschef Wolfgang Sieweke und seine Fraktion hielten die Umrüstung im Jahre 2011 noch für verfrüht. Da helfe auch nicht ein großzügiger Zuschuss durch das Land NRW. Sie erwarteten eine rasante technische Weiterentwicklung, welche die auf dem Markt angebotene Technik sehr schnell überholen würde. Auch die Preise würden sehr schnell in den Keller gehen. Außerdem sei zunächst zu beobachten, ob die technische Weiterentwicklung kurzfristig zu noch sparsameren Leuchten führen würde. Nach nur sechs Jahren Laufzeit der neuen Pilzkopfleuchten müssen die Ratsmitglieder der BfL festhalten, dass sie wohl damals auf dem richtigen Weg waren. Alle 600 Leuchten sollen nun nachgerüstet werden.

Zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat die BfL-Fraktion daher Fragen eingereicht, die sich mit der neuerer Technik, Garantiezeiträumen, Aufwand der Umrüstung und Sonderpreisen befassen. Nicht unerheblich sei auch, so Wolfgang Sieweke, der Preis der Nachrüstung, den indirekt der Steuerzahler tragen muss.

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2018

TOP: Anfragen
Anfrage zur geplanten Umrüstung der LED-Straßenlaternen mit neuer Technik

Fragen:
1. Wie hoch ist der Preis für die LED-Technik zum Zeitpunkt der Erstbeschaffung in Relation
    zum heutigen Tag?
2. Wie viele Leuchten sind im Garantiezeitraum ausgefallen bzw. danach?
3. Für wie viele Jahre gilt die Garantieleistung bzw. der Gewährleistungsrahmen für die neue Technik?
4. Welcher Aufwand ist erforderlich, wenn die neuen Leuchten ersetzt werden müssen?
5. Wie hoch ist der Sonderpreis für diese Austauschtechnik?

(Sieweke)
Fraktionsvorsitzender