Sitzung des Rates am 14.03.2011
TOP 8.: Dichtheitsprüfung

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit den Satzungen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in Wasserschutzgebieten der Stadt Lemgo bzw. für das Fremdwasserschwerpunktgebiet Wahmbeck stellt die BfL folgende Fragen:

1. Wie lang ist das Kanalnetz insgesamt auf dem Gebiet der Stadt Lemgo einschließlich der Ortsteile?
2. Welcher Anteil daran fällt auf Mischwasserkanäle / Trennsysteme ?
3. Wo befinden sich die ältesten Kanäle? Gibt es dort Sanierungsbedarf? In welchen Zeitabständen erfolgen Überprüfungen des Kanalsystems? Wie erfolgt die Überprüfung?
4. In welchen Zeitabständen erfolgen allgemein Kanalüberprüfungen, wie lang ist die ungestörte Funktion eines Kanals anzunehmen?
Zum Kanalsystem in Wahmbeck:
5. Welche Prüfungen des öffentlichen Kanalnetzes wurden zu welchem Zeitpunkt mit welcher Methode vorgenommen? Im Hinblick auf den festgestellten Fremdwassereintrag: Bei welchen Witterungsbedingungen (z.B. Starkregen ?) erfolgte die Überprüfung?
6. Wurden Missstände festgestellt und wenn ja, wie wurden Sie behoben?
7. Wie hoch ist der Anteil der privaten Kanäle am gesamten Kanalnetz?
8. Wurde ein Fremdwasserbeseitigungskonzept für das gesamte Stadtgebiet erstellt?
9. Zu beiden Satzungen:
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass folgende Passage nicht Gegenstand der Satzung sein sollte: "Unter der Voraussetzung, dass eine Sanierung technisch und dauerhaft möglich ist und die Verhältnismäßigkeit von Sanierungskosten und Fremdwasserschaden gewahrt bleibt." Hierzu folgende Fragen: Würde eine solche Passage die Satzung nichtig werden lassen? Wenn nein, würde die Satzung rechtswidrig, wenn eine solche Formulierung beibehalten würde (bitte keine Meinung, sondern Referenzurteile oder Kommentarstellen zum Beleg anführen)?

Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
W. Sieweke

Sitzung des Rates am 14.03.2011
TOP 8.: Dichtheitsprüfung

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit den Satzungen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in Wasserschutzgebieten der Stadt Lemgo bzw. für das Fremdwasserschwerpunktgebiet Wahmbeck soll folgender Antrag behandelt werden.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Alten Hansestadt beschließt, erst dann über Satzungen zur Dichtheitsprüfung zu entscheiden, wenn das Obergutachten, das das zuständige Ministerium für die Stadt Minden (Haddenhausen) in Auftrag gegeben hat, vorliegt, aus dem erkennbar wird, welche Sanierungskosten auf die Bürger zukommen und zumutbar sind und in dem Kriterien und Bewertungsschema herausgearbeitet werden, die landesweit zu mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger führen sollen. Auf das entsprechend anhängige Petitionsverfahren vor dem Landtag NRW wird verwiesen.

Begründung:
Der Petitionsausschuss des Landtags NRW geht davon aus, dass dieses Gutachten und die daraus resultierenden Untersuchungen landesweite Transparenz haben werden, damit den Kommunen die Gelegenheit gegeben wird, angepasste Lösungen anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
W. Sieweke

Sitzung des Rates am 25.10.2010
Tagesordnungspunkt "Fragen an die Verwaltung"

Sehr geehrter Herr Dr.Austermann,

im Zusammenhang mit der Erarbeitung der s.g. "Tabelle der Gerechtigkeit" hat die BfL Fraktion Fragen an die Verwaltung: Demokratie lebt von einem Wettbewerb der Ideen. Insofern ist es zu begrüßen wenn zwei große Parteien in Lemgo sich Gedanken über eine gerechte Gestaltung von Elternbeiträgen machen.
Rechtswidrig dagegen ist es, wenn eine Verwaltung Parteien oder deren Fraktionen und nicht den legitimierten Ratsgremien (vorliegend der Jugendhilfeausschuss) zuarbeitet. Eine solche Vereinnahmung der Verwaltung durch einzelne Parteien/Fraktionen verzerrt den politischen Wettbewerb und führt zu einer Instrumentalisierung der Verwaltung durch parteipolitische Interessen. Genau dies scheint vorliegend geschehen zu sein.

Begatalbahn: Aufforderung an den Kreis Lippe, sich nicht an einen Ausbau der Begatalbahn zu beteiligen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten den Rat der Alten Hansestadt Lemgo folgendes zu beschließen:

Der Kreis Lippe wird aufgefordert, sich nicht an einem Ausbau der Begatalbahn zu beteiligen.

Begründung: Während der Sitzung des Kreistages am 04.10.2010 wurde eine Reaktivierung der Begakreisbahn mehrheitlich beschlossen. Damit signalisiert der Kreis Lippe seine Beteiligung an dem Projekt, fordert aber das Land NRW und den Verkehrsverbund OWL dazu auf, die Kosten zu tragen.

Angesichts leerer Kassen ist die im Grundsatz begrüßenswerte Ausbaumaßnahme nicht zu realisieren. Dies gilt gegenwärtig bei dem vom Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) zu erwartenden Betrag für den Kreis Lippe und den Anliegergemeinden in Höhe von 1.000 000,00 €, aber auch für den Fall, das sich der VVOWL zu einem deutlich höheren Eigenanteil entschließt.
Bei einem deutlich höheren Eigenanteil ist zu befürchten, dass sich der Kostenbeitrag direkt oder aber im Rahmen einer erhöhten Kreisumlage negativ auf den Haushalt der Alten Hansestadt Lemgo auswirken wird.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender

Sitzung des Haupt-und Finanzausschuss am 04.10.2010
Tagesordnungspunkt "Fragen an die Verwaltung"

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stelle ich folgende Anfragen mit der Bitte um Beantwortung während der nächsten Sitzung des Haupt-und Finanzaus-schusses am 04.10.2010:

Besetzung der ausgeschriebenen Leitungsstelle im Stadtarchiv

Unter Bezug auf die Aussage des Kämmerers in der Ratssitzung am 27.09.2010, wonach die ausgeschriebene Stelle im Archiv gemäß der Vorgabe des Landesarchivars zwingend im gehobenen Verwaltungsdienst zu besetzen ist, bitten wir, uns von den im Archiv insgesamt 3,6 beschäftigten Mitarbeiter
• jeweils eine konkrete Stellenbeschreibung vorzulegen
• die Art und jährliche Zahl der Geschäftsvorfälle anzugeben
• die TVöD- Entgeltgruppe bzw. die Besoldungsgruppe bekannt zu geben.

Weitere Fragen:
• Zu welchem Zeitpunkt soll die Besetzung der Leitungsstelle erfolgen?
• Welche Vergütungs-, Besoldungsgruppe ist vorgesehen?
• Warum wurde im Stellenplan 2010 des Archivs eine Personalaufstockung von einer halben Stelle notwendig?

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender

Vorbemerkung:

Die Haushaltssituation der Alten Hansestadt ist derart ernst, dass die bislang genutzten Instrumente bei der Haushaltsaufstellung nicht mehr greifen. Die Alte Hansestadt hat keine finanzpolitische Perspektive, wenn weiterhin im Wege einer politischen Kompromissfindung ein Flickenteppich an Einsparvorschlägen umgesetzt wird.

Was in der gegenwärtigen Situation hilft, ist ein grundlegender Systemwechsel, der auch im Blick hat, dass gegenwärtige Standards nicht aufrecht erhalten bleiben können.

Lemgo hat in den vergangenen Jahrzehnten über seine Verhältnisse gelebt und muss dahin kommen, dass nur noch das Geld ausgeben wird, das auch zur Verfügung steht. Es muss weiterhin gelingen, den Restriktionen eines staatlich kontrollierten Nothaushaltes zu entgehen. Schließlich ist dafür Sorge zu tragen, dass Einsparungen gerecht verteilt werden und die Bürger so wenig wie möglich zusätzlich belastet werden. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes ist aber nur ein erster, schmerzhafter Schritt. Langfristig sind die aufgelaufenen Schulden i.H.v. über 100 Mio. Euro abzuschmelzen. Dies bedeutet, dass Lemgo über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren seinen Bürgern viel zumuten muss.

An den Rat der Alten Hansestadt Lemgo
über Herrn Bürgermeister Dr. Reiner Austermann

Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo beantragt zum Thema „Haushalt“ eine Beratung mit nachfolgendem Ziel:

Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo verpflichtet sich, in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 die notwendigen Entscheidungen für einen zukünftig ausgeglichenen Haushalt (§ 75 Abs. 2 GO NRW) zu treffen, um langfristig die aufgelaufenen Schulden abzubauen.
Aus Gründen der Intergenerationengerechtigkeit ist über die Mindestvorgaben des § 76 GO NRW hinaus der Abbau des Eigenkapitals so gering wie möglich zu halten.
Konkretisiert werden diese Sparvorgaben durch ein jährliches Haushaltskonsolidierungskonzept, das der Rat in Abstimmung mit der Verwaltung bis spätestens zum Abschluss des 3. Quartals des Vorjahres erarbeitet. Es wird eine mit Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung zusammengesetzte Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Konsolidierungsbemühungen laufend begleitet und über den Haupt- und Finanzausschuss vorantreibt.
Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet darüber, wie mit den Vorschlägen der Arbeitsgruppe zu verfahren ist.
Der Haupt- und Finanzausschuss lässt sich quartalsweise über die Umsetzung des jeweiligen jährlichen Haushaltsplanes berichten. Anhand von Zielkennzahlen ermittelt die Verwaltung hierbei den Zielerreichungsgrad. Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern muss das dynamische Sanierungskonzept hieran angepasst werden.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.03.2010
TOP 5: Beratungen zum Haushalt 2010

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,

die BfL-Fraktion bringt folgenden Antrag zur Haushaltsberatung 2010 ein:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine weitere Liste mit Sparvorschlägen zu erstellen, die speziell die innere Verwaltung betreffen. Als Vorgabe wird eine prozentuale Reduzierung um mindestens 5 Prozent der Sach- und Dienstleistungen sowie der sonstigen Ordentlichen Aufwendungen der im Produktbereich „Innere Verwaltung“ zugeordneten Produkte eingefordert.
Eine Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender