Das stand zur Schließung der Ostschule nicht in der LZ:

 

Am 07.03.2013 wurde im Schulausschuss gemäß § 24 GO NRW folgender Bürgerantrag gestellt:

  1. Die Alte Hansestadt Lemgo sichert den langfristigen Erhalt des Teilstandortes Ostschule im Verbund mit der Braker Grundschule als kommunale, öffentliche Grundschule.

 

  1. Die Alte Hansestadt Lemgo stoppt die Verkaufsverhandlungen mit der Stiftung Eben-Ezer über den Teilstandort Ostschule.

 

  1. Die Alte Hansestadt erstellt ein Inklusionskonzept für alle öffentlichen Schulen mit Einbeziehung der Grundschulen sowie der Schulen der Sekundarstufe.

 

Die BfL hat diesem Bürgerantrag in allen drei Punkten vorbehaltlos zugestimmt.

 

Den Mitgliedern im Schulausschuss Wolfgang Sieweke und Wolfgang Derwanz wurden anschließend folgende Fragen gestellt:

 

Herr Sieweke: „Welche Beweggründe führen zu Ihrem Beschluss, die Ostschule

als kommunale, öffentliche Grundschule langfristig zu erhalten?“

Eine gesunde Innenstadtschule mit stabiler 2-Zügigkeit soll geschlossen werden.  Diese Schließung ist zu diesem Zeitpunkt – März 2013 – weder aus finanziellen noch aus pädagogischen Gründen notwendig. Zumindest nicht jetzt und nicht auf die Art und Weise wie es zurzeit geschieht. Die vom Bürgermeister einberufene Sondersitzung des Rates am 18.03.2013 mit nur dem einen Tagesordnungspunkt: „Schließung der Ostschule“  erweckt den Anschein, dass hier ganz schnell der Sack zugemacht werden soll und zur Kommunalwahl im nächsten Jahr kein Mensch mehr an die Ostschule denken wird.

 

Herr Derwanz: „Warum sollen nach Ihrer Meinung zurzeit keine Verhandlungen mit Eben-Ezer geführt werden?“

Die BfL  stellte am 25.10.2012 den Antrag, keine Verhandlungen mit der Stiftung Eben-Ezer bzgl. der Übernahme des Grundschulstandortes Ostschule aufzunehmen, bevor nicht bestimmte Vorbedingungen bekannt sind. Dazu gehörte neben dem geforderten „Anlassbezogenen Schulentwicklungsplan“ auch die Information und Befragung der Bürgerinnen und Bürger im ehemaligen Einzugsgebiet der Ostschule. Leider wurde der Antrag von CDU und SPD abgelehnt.

 

Herr Derwanz: „Welche Gründe führen dazu, dass Sie auch den dritten Teil des Bürgerantrages unterstützen?“

Die Stadt Lemgo muss ausreichend Plätze für inklusiven Unterricht an Lemgos Schulen zur Verfügung stellen, insbesondere auch an allen Lemgoer Grundschulen. Dass ein privater Träger wie Eben-Ezer  mit ausgewiesener Kompetenz im Bereich der Inklusion (Schwerpunkt Geistige Entwicklung) von der Stadt in diese Pflichtaufgabe mit einbezogen wird, ist gut. Aber weder die Eltern, noch wir als politische Entscheidungsträger kennen das Konzept und die Rahmenbedingungen bei einer Übernahme durch Eben-Ezer. Von Transparenz kann man da nun wirklich nicht sprechen.

Die Schulkonferenz der GS Am Schloss hat zu Recht festgestellt, dass für eine inklusiv ausgerichtete Schule nicht nur die hohe Fachkompetenz der Förderschullehrer, sondern auch die der Regelschullehrer wichtig ist. Kooperative Zusammenarbeit ist für das Gelingen von Inklusion unabdingbar. Diese Transparenz und diese Kooperation haben wir auch in unserem Antrag zur Schulausschusssitzung am 25.10.2012 eingefordert. Auch dieser Antrag wurde von der großen Koalition CDU/SPD zum Thema Ostschule abgelehnt.

 

 

 

Stellungnahme der BfL  zur Abstimmung über den Schulentwicklungsplan  im Schulausschuss am 07.03.2013

 

Zur Umsetzung des SEP standen nachfolgende vier Punkte zur Abstimmung:

 

  1. Die Zügigkeiten (Anzahl der Parallelklassen) der städtischen Grundschulen in Lemgo werden auf der Grundlage der kommunalen Klassenrichtzahl festgelegt.

 

  1. Der Teilstandort Hörstmar der Grundschule Lemgo-West wird geschlossen.

 

  1. Der Standort „Ostschule“ der Grundschule „ Am Schloss“ wird mit Beginn des Schuljahres 2014/15 auslaufend aufgelöst.

 

  1. Der Standort der Anne-Frank-Schule wird spätestens 2016 aufgegeben.

 

Die BfL hatte im Vorfeld eine Teilabstimmung über die vier Punkte beantragt.

 

Dem Punkt 3 „Auflösung des Standortes Ostschule mit Beginn

des Schuljahres 2014/15“ hat die BfL nicht zugestimmt.

 

So wie der Presse am 09./10.03. zu entnehmen ist, wird der Verein „Ostschule bleibt“ das in der nächsten Ratssitzung dann wohl endgültig beschlossene Aus für den Standort „Ostschule“ nicht hinnehmen und mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als Instrument der direkten Demokratie um den Erhalt „ihrer Schule“ kämpfen.

 

Dazu Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sieweke:

„Die BfL wird im Besonderen das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative unterstützen. Im Rahmen des Bürgerbegehrens wird die Frage

Sind Sie dafür, dass die Ostschule aufgelöst wird?“

in der breiten Öffentlichkeit so ausführlich diskutiert, dass die danach ggf. über den Bürgerentscheid herbeigeführte Entscheidung Akzeptanz bei allen Beteiligten finden wird.“

 

Den Antrag der FDP-Fraktion zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Sondersitzung des Rates sieht die BfL hingegen als chancenlos, da hierfür eine  Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist.