Windenergieanlagen in Lemgo?

 

Mehr Mitspracherecht für die politischen Ratsvertreter bei Windenergieplanungen

 

Eine Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen ist für Lemgo erforderlich. Aber bei diesen auszuweisenden Vorranggebieten müssen berechtigte Interessen der Anlieger im Vordergrund stehen. Windenergie ja, aber nur im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Daher:   So viel Windenergieanlagen wie unbedingt nötig, so wenig Windenergieanlagen wie irgend möglich.

 

Wir alle haben inzwischen  gelernt: Wenn eine Gemeinde (z. B. Lemgo) keinen neuen Flächennutzungsplan FNP für Windkraft vorlegt bzw. zu wenig oder evtl. gar keine Flächen ausweisen kann, greift die alte Regelung, nämlich: Jeder Interessent/Investor kann eine WEA dort bauen, wo er ein Grundstück findet, welches ihm passend erscheint. Den Eigentümer gilt es noch vom Vorhaben zu überzeugen. Die Anlage muss dann nach BImSchGesetz genehmigt werden, weil hier der § 35 des Baugesetzbuches greift.  

 

Durch diesen Paragraphen  – das wissen wir inzwischen auch alle – sind Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert.  

 

Nun gibt es eine Online-Petition, die dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Darin wird dieser aufgefordert, er möge den § 35 BauBG so ändern, dass die Privilegierung des Baus von WEA im Außenbereich abgeschafft wird. Die Bürgerinitiative fordert so mehr Mitspracherecht bei Windenergieplanungen für die politischen Vertreter in den Gemeinde- und Stadträten.

 

Die Beteiligung an dieser Petition ist auf jeden Fall eine weitere Möglichkeit, gegen die Errichtung ungeliebter Windkraftanlagen vor der Haustür etwas zu tun.

 

Wir als BfL stehen hinter dem Inhalt der Online-Petition. Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger/innen haben dies bereits mit ihrer Unterschrift dokumentiert.

 

 

Link beim Deutschen Bundestag lautet:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_02/_12/Petition_49690.nc.html

 

Alternativ können Unterschriftslisten heruntergeladen werden unter www.ber.de