Neue Chancen für Langzeitarbeitslose


Der Bundestag hat am 08.11.2018 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit verschiedenen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten für Langzeitarbeitslose angenommen. Durch Lohnkostenzuschüsse eröffnet dieses Gesetz** – ab dem 01. Januar 2019 - Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive und ebnet ihnen den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. In der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen, aber auch in Kommunen.

So werden Gelder, die ansonsten in Mittel für Hartz IV fließen, besser in die Förderung einer Arbeitsstelle umgelenkt. Langzeitarbeitslosen wird eine Perspektive aufgezeigt mit der Chance auf soziale Teilhabe und gesellschaftliche Wertschätzung.

Die BfL hofft, dass auch in Lemgo Langzeitarbeitslose mit Hilfe der neuen staatlichen Fördermittel in Arbeitsstellen vermittelt werden können.


Deshalb haben wir die Verwaltung gebeten

1. uns darüber zu informieren, ob beabsichtigt ist, sich in dieser Angelegenheit mit dem Jobcenter bzw. dem Kreis Lippe ins Benehmen zu setzen

und

2. zu prüfen, ob durch dieses „Teilhabechancengesetz für Langzeitarbeitslose“ auch die Stadt Lemgo selbst entsprechende Stellen – z.B. im Grünpflegebereich - schaffen kann.

*Erstens sollen Langzeitarbeitslose, die länger als 6 Jahre arbeitslos und über 25 Jahre alt sind, mit Lohnkostenzuschüssen bis zu 5 Jahren gefördert werden.

In den ersten zwei Jahren beträgt der sich am Tariflohn orientierende Zuschuss, 100% und sinkt dann stufenweise auf 70%. Ferner sind begleitendes Coaching sowie Qualifizierungsmaßnahmen vorgesehen.
**Zweitens sollen Langzeitarbeitslose, die länger als 2 Jahre arbeitslos sind, mit einem 75%-igen Lohnkostenzuschuss im ersten Jahr und einem 60%-igen Zuschuss im zweiten Jahr gefördert werden.. Coaching und Qualifizierung kommen hinzu, sowie eine Nachbeschäftigungspflicht von sechs Monaten für den Arbeitgeber.