Ergebnis der Ortsbesichtigung durch Frau Astrid Lehre
Fachgebietsleiterin Straßenverkehr Kreis Lippe


Sehr geehrter Herr Sieweke,


ich konnte mir in der letzten Woche gemeinsam mit einer Mitarbeiterin bei einem Ortstermin ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen.

Die mir vorliegenden Zahlen zur Anzahl der querenden Personen und die Tatsache, dass es nahezu keine Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt, schränken meinen Ermessenspielraum derart ein, dass die Anordnung eines Fußgängerüberweg nicht zu rechtfertigen ist.

Die Befürchtung, dass die Sicherheit der Schulkinder nicht gewährleistet ist, hat sich bei der Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit nicht bewahrheitet.

Sofern sich durch eine Aktualisierung der Richtlinie R-FGÜ eine neue Rechtslage ergibt, bin ich selbstverständlich gerne bereit, die Örtlichkeit unter neuen Gesichtspunkten zu bewerten.