Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) NRW

Antwortschreiben des Ministeriums auf die Resolution des Lemgoer Rates vom 10.12.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

haben Sie vielen Dank für ihr oben genanntes Schreiben, mit dem Sie mir die Resolution des Rates der Alten Hansestadt Laemgo vom 10.12. Dezember 2018 zur Kenntnis gebracht haben.

Aus den verschiedenen Zuschriften, die unser Haus erreichen, ist nachvollziehbar, dass die Veranlagung nach § 8 KAG im Einzelfall für die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhebliche finanziell Belastungen bedeuten, die die Einzelne bzw. den Einzelnen auch finanziell überfordern können.

Am 29. November 2018 hat der Landtag NRW …………..

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Straßenausbausatzung - 2. Text