Keiner wird gefragt,
                                                                                                                     wann es ihm recht ist,
                                                                                                                     Abschied zu nehmen.


In stiller Trauer nehmen wir Abschied von

Karl Horst Puchert

der am 28. Januar 2019 im Alter von
74 Jahren verstorben ist.

Karl Horst Puchert war ein Jahrzehnt eine tragende Säule unseres Vereins.
Wir werden sein Schaffen, sein Engagement, seine Visionen noch oft vermissen.
Auch menschlich reißt dieser Verlust eine große Lücke in unsere Gemeinschaft.

Wir werden Karl Horst Puchert stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

Vorstand, Fraktion und Mitglieder
des Vereins „BfL-Bürger für Lemgo“

 

                 

Erfolgsmeldung:
422 Lemgoer Bürger/innen haben unterschrieben!

Wer online die Petition noch unterstützen möchte kann dies tun.
Einfach bei Google eingeben:
Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in NRW

Alles Weitere ergibt sich von selbst.

BfL-Fraktionssitzung 

Niederschrift: TOP 4 Vortrag Herr Baier                 

Der Fraktionsvorsitzende Wolfgang S. begrüßte den Fachbereichsleiter der AH Stadt Lemgo für den Bereich Bauen recht herzlich.

Dieser gab zunächst einen Rückblick über die bisherige restriktive Planung, welche bislang weitestgehend auf eine städtebauliche Entwicklung von neuen Baugebieten verzichtete, weil die Entwicklung der Bevölkerungszahlen einen Abwärtstrend versprachen. Seit dem Jahre 2012 gibt es jedoch einen kleinen Zuwachs der Zahlen, auch begünstigt durch die Zuwanderer.

Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle, nämlich die Entwicklung Lemgos zu einem wirtschaftlichen Faktor, relativ stabile Arbeitsplätze, eine florierende Hochschule. Das alles stabilisiert die Bevölkerungszahlen der letzten Jahre. Allerdings wirkt sich das stark eingeschränkte Bauvolumen der letzten Jahre nun auf den Baubestand aus, es fehlen in allen Segmenten des Marktes Wohnungen, eine Ausnahme bildet der hochpreisige Mietwohnungsmarkt mit Mieten im Bereich von 10,-- €/m².   

Der kalkulierte aktuelle Bedarf beläuft sich auf ca. 100 Wohneinheiten (WE) im Jahr, erforderlich sind sowohl Mietwohnungen, auch in Mehrfamilienhäusern, als auch Eigentumswohnungen und Häuser im privaten Bereich. Besondere Defizite bestehen im sozialen Wohnungsmarkt, ca. 40 % der Bevölkerung hätten Anspruch auf Leistungen nach dem Wohnbaugesetz, also befinden sich im einkommensschwachen Bereich.  Dieses trifft sowohl die Zuwanderer, aber auch vor allem Rentner und Familien mit 2 - 3 Kindern.

Die größte Wohnungsnot liegt im Bereich der Leistungsempfänger im ALG II-Bereich, weil das Jobcenter des Kreises Lippe lediglich aktuell 4,65 € pro m² fördert.

Die Stadt plant ein kommunales Baulandprojekt. Hierbei werden Bebauungspläne nur dann aufgestellt, wenn der Grundstückseigentümer mindestens 30 % der Fläche an die Stadt veräußert, mit dem Ziel, für den sozialen Wohnungsmarkt anteilige Flächen zur Verfügung stellen zu können. Der Eigentümer kann dann aus einer Mischung von marktüblichen Preisen und einer reduzierten Einnahme von der Verwaltung in Höhe des Bodenrichtwertes noch eine angemessene Einnahme erzielen.

Für Investoren gilt auch eine Möglichkeit der Absicherung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, welcher dann den Erwerb durch die Stadt ersetzt. Im Rahmen der Vorstellung des Vorhabens im WuS hat die Haltung der Verwaltung eine breite Mehrheit erhalten.

Diese Abläufe folgen einer bestehenden Studie, diese wird in einen Plan gekleidet, welcher dann der Politik vorgelegt werden wird.

Nach 3 Jahren ist dann eine Evaluierung geplant.

Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung am 03.07.2018

3.10

Handlungskonzept Wohnen Lemgo

115/2018

Das Handlungsprogramm des Handlungskonzeptes Wohnen sieht für das Handlungsfeld „Weiterentwicklung der Baulandstrategie“ ab Seite 94 folgende Maßnahmen vor, die im September dem Rat der Alten Hansestadt Lemgo zur finalen Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

Fortführung der Strategie der Innenentwicklung in der Wohnbauentwicklung und Planvolle Aktivierung von Wohnbaulandreserven mit Fokus auf die Innenentwicklung.

Die Marktaktivierung von Wohnbaulandreserven stellt einen wichtigen Baustein mit folgenden Teilmaßnahmen dar:

Anzuregen ist ein kommunales Baulandmodell, das der Stadt größere Handlungsmöglichkeiten in der passgenauen Baulandbereitstellung ermöglicht. Für Lemgo ist besonders der Weg des kommunalen Zwischenerwerbs privater Grundstücke bei Baulandentwicklungen ab einer nennenswerten Größenordnung von rd. 5.000 m² Bruttofläche zu empfehlen, verknüpft mit dem Ziel, einen relevanten Anteil (z.B. 20 %) der eigenen angebotenen Grundstücke für preisgünstigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen und somit einkommensschwache Haushalte gezielt versorgen zu können.
Alternativ sollte die Stadt die Möglichkeit haben, mit dem Verkäufer eines privaten Grundstückes einen städtebaulichen Vertrag mit der Verpflichtung abzuschließen, denselben Anteil an Wohnungen im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes NRW zu errichten (siehe S. 97 f. Handlungskonzept Wohnen Lemgo).

Der Einsatz kommunaler Wohnbaugrundstücke für Bedarfe der Zielgruppen ist mit einer Direktvermarktung auf Grundlage sozialer Kriterien oder dem Verkauf an Investoren durch Vergabe nach Konzeptqualität (z.B. Anteil öffentlich geförderter Wohneinheiten für Einkommensschwache (max. 30 Prozent oder weniger) vorgesehen (siehe S. 99 f Handlungskonzept Wohnen Lemgo).

Ergebnis der Ortsbesichtigung durch Frau Astrid Lehre
Fachgebietsleiterin Straßenverkehr Kreis Lippe


Sehr geehrter Herr Sieweke,


ich konnte mir in der letzten Woche gemeinsam mit einer Mitarbeiterin bei einem Ortstermin ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen.

Die mir vorliegenden Zahlen zur Anzahl der querenden Personen und die Tatsache, dass es nahezu keine Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt, schränken meinen Ermessenspielraum derart ein, dass die Anordnung eines Fußgängerüberweg nicht zu rechtfertigen ist.

Die Befürchtung, dass die Sicherheit der Schulkinder nicht gewährleistet ist, hat sich bei der Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit nicht bewahrheitet.

Sofern sich durch eine Aktualisierung der Richtlinie R-FGÜ eine neue Rechtslage ergibt, bin ich selbstverständlich gerne bereit, die Örtlichkeit unter neuen Gesichtspunkten zu bewerten.