Ausschuss für Umwelt-, Klimaund Hochwasserschutz
Dienstag 18.10.2011
TOP 2 Dichtheitsprüfung
Beschlussvorlage Drucksache 106/2011 vom 05.10.2011
Dichtheitsprüfung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG NRWin Wasserschutzgebieten der Stadt Lemgo.
Hierzu hat die BfL folgenden Antrag gestellt.
Alte Hansestadt Lemgo 16. Oktober 2011
Herrn Bürgermeister
Dr. Reiner Austermann
Rathaus
Sitzung Ausschuss für Umwelt, Klima- und Hochwasserschutz am 18.10.2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
die BfL- Fraktion beantragt:
Vertagung der Themen 2 und 3 der Tagesordnung der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Klima- und Hochwasserschutz am 18.10.2011
Begründung:
1. Im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW wurde am 12.10.2011 entschieden:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf nach niedersächsischem Vorbild vorzulegen, der die starren Fristen der Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen aufhebt und den Kommunen die Möglichkeit einräumt, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entsprechende Regelungen per Satzung zu erlassen
(Antrag FDP Landtagsfraktion, siehe Drucksache 15/1548)
2. Mit Schreiben vom 29.09.2011 weisen namhafte MdL der CDU Fraktion im Landtag NRW in einem Schreiben an Minister Remmel darauf hin, dass sie die Regelung zur landesweiten Umsetzung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen mit wachsender Sorge sehen. Es gibt wesentliche Punkte, an denen die Regierung vom Sinn und Buchstabe getroffener Vereinbarung abweicht
Im Sinne einer bürgerfreundlichen Umsetzung der angestrebten Maßnahmen in der Alten Hansestadt Lemgo sollten zunächst die Entscheidungen der Landesregierung NRW abgewartet werden.
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Dem Antrag wurde ohne Gegenstimmen zugestimmt.