Ausschuss für Umwelt-, Klimaund Hochwasserschutz

Dienstag 18.10.2011

TOP 2 Dichtheitsprüfung

Beschlussvorlage Drucksache 106/2011 vom 05.10.2011

 

Dichtheitsprüfung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG NRWin Wasserschutzgebieten der Stadt Lemgo.

 

Hierzu hat die BfL folgenden Antrag gestellt.

 

Alte Hansestadt Lemgo                                                                     16. Oktober 2011

Herrn Bürgermeister

Dr. Reiner Austermann

Rathaus

 

 

 

Sitzung Ausschuss für Umwelt, Klima- und Hochwasserschutz am 18.10.2011

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

 

die BfL- Fraktion beantragt:

 

Vertagung der Themen 2 und 3 der Tagesordnung der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Klima- und Hochwasserschutz am 18.10.2011

 

Begründung:

 

1. Im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW wurde am 12.10.2011 entschieden:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf nach niedersächsischem Vorbild vorzulegen, der die starren Fristen der Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen aufhebt und den Kommunen die Möglichkeit einräumt, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entsprechende Regelungen per Satzung zu erlassen

 (Antrag FDP Landtagsfraktion, siehe Drucksache 15/1548)

 

2. Mit Schreiben  vom 29.09.2011 weisen namhafte MdL der CDU Fraktion im Landtag NRW in einem Schreiben an Minister Remmel darauf hin, dass sie die Regelung zur landesweiten Umsetzung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen mit wachsender Sorge sehen. Es gibt wesentliche Punkte, an denen die Regierung vom Sinn und Buchstabe getroffener Vereinbarung abweicht

 

Im Sinne einer bürgerfreundlichen Umsetzung der angestrebten Maßnahmen in der Alten Hansestadt Lemgo sollten zunächst die Entscheidungen der Landesregierung NRW abgewartet werden.

 

 

 

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender

 

Dem Antrag wurde ohne Gegenstimmen zugestimmt.

 

Nachdem der Umweltausschuss der Alten Hansestadt Lemgo die Entscheidung über eine Satzung zur Überprüfung von Kanälen ausgesetzt hat, können die Bürger vorerst aufatmen. Der Umweltausschuss hat eine wirklich bürgerfreundliche Entscheidung getroffen - ein guter Tag für die Lemgoer Hausbesitzer und Mieter!
Hierzu die anliegende Pressemitteilung der BfL.
 

Dichtheitsprüfung in Lemgo ausgesetzt

 

Umweltausschuss setzt Satzung zur Dichtheitsüberprüfung von der Tagesordnung.

 

Nach der Entscheidung des Wirtschaftsausschusses im Landtag NRW die Landesregierung zur Überarbeitung der Gesetzeslage aufzufordern ist die Zukunft der Dichtheitsprüfung offener denn je.

Aus der unklaren Gemengelage auf Landesebene konnte es für die Alte Hansestadt Lemgo nur eine Konsequenz geben:

Die Verabschiedung einer Satzung zur Dichtheitsprüfung musste ausgesetzt werden.

"Wir brauchen jetzt Klarheit vom Land. Die Alte Hansestadt sollte nicht unnötig der Vorreiter beim Erlass einer Satzung sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Lemgoer Bürger die "Dummen" sind, wenn sich die Gesetzeslage ändert" so der BfL Fraktionsvorsitzende Wolfgang Sieweke.

Grund für die an den Tag gelegte Eile besteht nach Auffassung der BfL ohnehin nicht, da es  nach Aussage des Umweltministers weitere Gespräche mit allen im Landtag vertretenen Parteien zu diesem Thema geben wird.

"Es ist vernünftig diese Gespräche abzuwarten", so Ratsherr Puchert.

Die BfL hat konsequenter Weise den Aussetzungsantrag im Interesse der Bürger und Bürgerinnen Lemgos gestellt. Der Umweltausschuss ist diesem Antrag gefolgt.

 

BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo

Fraktionsbüro · Breite Straße 52· 32657 Lemgo

 

 

 

 

Alte Hansestadt Lemgo                                                                        21. September 2015

Herrn Bürgermeister

Dr. Reiner Austermann

Rathaus

 

Sitzung des Umweltausschusses am 22.09.2015

TOP 3:  Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2016


Sehr geehrter Herr Dr Austermann,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

 

Anfrage

1.   Welche Auswirkungen hätte eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,5% auf
       5% oder 4,5%?

2.   Bedeutet Kalkulation der Abwassergebühren nach dem Kostendeckungsprinzip, dass
      maximal ein Kostendeckungsgrad von 100% „anzustreben“ ist oder ist die Stadt Lemgo
      dazu gesetzlich verpflichtet?

3.   Ist es richtig, dass eine Festsetzung von nicht kostendeckenden Gebühren
      zwangsläufig eine Subvention durch die Stadt gegenüber den Abgabepflichtigen bedeutet
      und dass dieser Subventionsbetrag in diesem Fall aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu
      tragen ist?

4.  Wo liegt Lemgo im Vergleich zu den Nachbarkommunen in der Summe der Kosten für
     Schmutz- und Niederschlagswasser bzw. Frischwasser?

5.   Die geplante Gebührenerhöhung bewegt sich in einer Größenordnung von 2,66% bis
      21,09%. Würde diese große Bandbreite z.B. durch eine Mischkalkulation – angemessene
      Erhöhung der Gebühr von 3,88 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser verbunden mit einer
      geringeren Grundgebühr als geplant  - ausgeglichener gestaltet werden können und die
      Gebührenerhöhung dem Bürger somit gerechter erscheinen?

 

Mit freundlichem Gruß

 

Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender

 

An den Vorsitzenden                                                                                  20.09.2012

Ausschuss für Umwelt-,  Klima- und Hochwasserschutz

Herrn Dr. Burkhard Pohl

 

Nachrichtlich: Alte Hansestadt Lemgo

 

 

Anfrage zur 19. Sitzung am 25.09.2012

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum Tagesordnungspunkt 3  „Sachstandbericht Fremdwasserschwerpunktgebiet Wahmbeck“ bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.      Wie viele der Hauseigentümer haben auf das Angebot der Stadt inzwischen  reagiert und wie viele sind zur freiwilligen Überprüfung bereit?

2.      Ist es vorgesehen auch öffentliche Gebäude im Stadtteil Wahmbeck, wie zum Beispiel die Mehrzweckhalle, zu überprüfen?

3.      Wenn diese Grundstücke bereits überprüft worden sind, mit welchem Ergebnis?

4.      In Wahmbeck wurden in den Sommermonaten Schachtanlagen erneuert oder neu errichtet (Laubker Bach, Wiese am Fasanenweg, aber auch im Oberdorf).

a.     Welchen Bezug haben diese Maßnahmen zum bestehenden Fremdwasserproblem?

b.     Welchem konkreten Zweck dienen diese Anlagen?

c.      Was machte die Erneuerung oder Neuinstallation erforderlich?

5.      An der Loßbrucher Straße gegenüber dem Ortsausgangsschild wird über ein im Straßengraben tiefer gelegenes Abflussrohr Regenwasser abgeleitet.

a.     Ist diese Einleitungsstelle bekannt?

b.     Wird das Wasser in einen öffentlichen Regenwasser- oder in einen Mischwasserkanal eingeleitet?

c.      Gibt es in Wahmbeck noch weitere ähnliche Einleitungsstellen?

d.     Kann es einen Zusammenhang zum bestehenden Fremdwasserproblem geben?

 

 

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender

                            Grundgebühr und verbrauchsabhängige Schmutzwassergebühr
                                                              Beispielrechnung

Erhöhung der Abwassergebühren in % bei einer Einführung einer Grundgebühr von 84,44 EUR -
                                                (wie von der Verwaltung vorgeschlagen)


6-Familienhaus
(Mietshaus)

 

12 Personen

 

1 Zähler

Gebührenerhöhung:

+4,31%       


6-Familienhaus
(Eigentumswohnungen)

 

12 Personen

 

6 Zähler


Gebührenerhöhung:

+21,09%