Beschlussvorlage Drucksache 106/2011 vom 05.10.2011
Dichtheitsprüfung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG NRWin Wasserschutzgebieten der Stadt Lemgo.
Hierzu hat die BfL folgenden Antrag gestellt.
Alte Hansestadt Lemgo 16. Oktober 2011
Herrn Bürgermeister
Dr. Reiner Austermann
Rathaus
Sitzung Ausschuss für Umwelt, Klima- und Hochwasserschutz am 18.10.2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
die BfL- Fraktion beantragt:
Vertagung der Themen 2 und 3 der Tagesordnung der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Klima- und Hochwasserschutz am 18.10.2011
Begründung:
1. Im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW wurde am 12.10.2011 entschieden:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf nach niedersächsischem Vorbild vorzulegen, der die starren Fristen der Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen aufhebt und den Kommunen die Möglichkeit einräumt, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entsprechende Regelungen per Satzung zu erlassen
(Antrag FDP Landtagsfraktion, siehe Drucksache 15/1548)
2. Mit Schreiben vom 29.09.2011 weisen namhafte MdL der CDU Fraktion im Landtag NRW in einem Schreiben an Minister Remmel darauf hin, dass sie die Regelung zur landesweiten Umsetzung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen mit wachsender Sorge sehen. Es gibt wesentliche Punkte, an denen die Regierung vom Sinn und Buchstabe getroffener Vereinbarung abweicht
Im Sinne einer bürgerfreundlichen Umsetzung der angestrebten Maßnahmen in der Alten Hansestadt Lemgo sollten zunächst die Entscheidungen der Landesregierung NRW abgewartet werden.
Nachdem der Umweltausschuss der Alten Hansestadt Lemgo die Entscheidung über eine Satzung zur Überprüfung von Kanälen ausgesetzt hat, können die Bürger vorerst aufatmen. Der Umweltausschuss hat eine wirklich bürgerfreundliche Entscheidung getroffen - ein guter Tag für die Lemgoer Hausbesitzer und Mieter!
Hierzu die anliegende Pressemitteilung der BfL.
Dichtheitsprüfung in Lemgo ausgesetzt
Umweltausschuss setzt Satzung zur Dichtheitsüberprüfung von der Tagesordnung.
Nach der Entscheidung des Wirtschaftsausschusses im Landtag NRW die Landesregierung zur Überarbeitung der Gesetzeslage aufzufordern ist die Zukunft der Dichtheitsprüfung offener denn je.
Aus der unklaren Gemengelage auf Landesebene konnte es für die Alte Hansestadt Lemgo nur eine Konsequenz geben:
Die Verabschiedung einer Satzung zur Dichtheitsprüfung musste ausgesetzt werden.
"Wir brauchen jetzt Klarheit vom Land. Die Alte Hansestadt sollte nicht unnötig der Vorreiter beim Erlass einer Satzung sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Lemgoer Bürger die "Dummen" sind, wenn sich die Gesetzeslage ändert" so der BfL Fraktionsvorsitzende Wolfgang Sieweke.
Grund für die an den Tag gelegte Eile besteht nach Auffassung der BfL ohnehin nicht, da es nach Aussage des Umweltministers weitere Gespräche mit allen im Landtag vertretenen Parteien zu diesem Thema geben wird.
"Es ist vernünftig diese Gespräche abzuwarten", so Ratsherr Puchert.
Die BfL hat konsequenter Weise den Aussetzungsantrag im Interesse der Bürger und Bürgerinnen Lemgos gestellt. Der Umweltausschuss ist diesem Antrag gefolgt.
Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2016 - Anfrage der BfL
TOP 3: Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2016
Sehr geehrter Herr Dr Austermann, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
Anfrage
1. Welche Auswirkungen hätte eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,5% auf 5% oder 4,5%?
2. Bedeutet Kalkulation der Abwassergebühren nach dem Kostendeckungsprinzip, dass maximal ein Kostendeckungsgrad von 100% „anzustreben“ ist oder ist die Stadt Lemgo dazu gesetzlich verpflichtet?
3. Ist es richtig, dass eine Festsetzung von nicht kostendeckenden Gebühren zwangsläufig eine Subvention durch die Stadt gegenüber den Abgabepflichtigen bedeutet und dass dieser Subventionsbetrag in diesem Fall aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragen ist?
4. Wo liegt Lemgo im Vergleich zu den Nachbarkommunen in der Summe der Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser bzw. Frischwasser?
5. Die geplante Gebührenerhöhung bewegt sich in einer Größenordnung von 2,66% bis 21,09%. Würde diese große Bandbreite z.B. durch eine Mischkalkulation – angemessene Erhöhung der Gebühr von 3,88 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser verbunden mit einer geringeren Grundgebühr als geplant - ausgeglichener gestaltet werden können und die Gebührenerhöhung dem Bürger somit gerechter erscheinen?
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke Fraktionsvorsitzender
Anfrage der BfL-Fraktion zur Sitzung des Umweltausschusses am 25.09.2012