BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo
Fraktionsbüro • Rampendal 17• 32657 Lemgo

 

 

 

Landtag NRW
Petitionsausschuss
Postfach 101143
40002 Düsseldorf                                                                              15. April 2011

 

Petition zur Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a Landeswassergesetz

in der Alten Hansestadt Lemgo und in Nordrhein-Westfalen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mehr als 600 Einwohnerinnen und Einwohner der Alten Hansestadt Lemgo und die Wählergemeinschaft/Fraktion Bürger für Lemgo (BfL) wenden sich mit ihrer Unterschrift an den Petitionsausschuss des Landtages NRW mit der Forderung, die Aussetzung bzw. Überarbeitung der derzeitigen Rechtslage zur Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a Landeswassergesetz anzuordnen. Sollte dieses Gesetz dennoch zur Anwendung kommen, erwarten die Unterzeichner eine bürgerfreundliche und kostengünstige Umsetzung.

Gründe hierfür sind:
•    Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung
•    Die Folgekosten für die Hausbesitzer und somit auch für die Mieter sind nicht absehbar
•    Durch die Dichtheitsprüfung können unvermeidbare Folgeschäden entstehen
•    Die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen ist nicht gegeben
•    Für die Stadt Minden steht noch ein Obergutachten Ihres Umweltministerium aus, das richtungsweisend für andere Gebiete, vor allem in Fremdwasserschwerpunktgebieten, sein wird (siehe Antwortschreiben des Präsidenten des Landtages vom 27.10.2010).

 

Mit freundlichem Gruß

 

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender der BfL im Rat

der Alten Hansestadt Lemgo

 

Bitte senden Sie das Antwortschreiben an folgende Adresse:

Wolfgang Sieweke, Lütter Straße 7, 32657 Lemgo