Abwasserbeseitigung: Dichtheitsprüfung

Erlass des Umweltministers: Vollzug des § 61 a LWG

Im Hinblick auf die Dichtheitsprüfung und die ggf.. notwendige Sanierung undichter privater Abwasserleitungen. konkretisiere ich meinen Erlass vom 05.10.2010 wie folgt:

Dichtheitsprüfung

Entsprechend § 61a LWG sind private Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Die Art der Dichtheitsprüfung ist nicht vorgegeben. Als Regelverfahren hat sich eine optische Inspektion mit TV Kamera bewährt. Damit können Schäden festgestellt, aber nicht alle undichten Stellen erkannt werden. Die optische Inspektion wird dennoch als Dichtheitsnachweis im Sinne der DIN 1986 30 anerkannt. Lediglich für Fremdwasserschwerpunktgebiete und in Wasserschutzgebieten sind Ausnahmen sinnvoll.

Die in der Regel preiswerteste Art der Dichtheitsprüfung stellt die Wasserstandsfüllprüfung dar. Dabei wird die Leitung zunächst abgesperrt .und die Rohre bis 50 an über den höchsten Punkt mit Wasser gefüllt und über 15 Minuten gehalten. Die Leitung gilt als dicht, wenn eine bestimmte Wasserzugabemenge nicht überschritten wird. Bei Grundleitungen, die unter der Bodenplatte liegen, kann die Füllhöhe bis zur obersten Rohrverbindung zwischen Bodenablaufgegenstand und Grundleitung reduziert werden. Die Füllhöhe reduziert sich dadurch i.d.R. auf ca. 20 30 cm unter Fußbodenoberkante.

Eine Druckprüfung gemäß DIN EN 1610 ist in der Regel nur bei Neubauten und wesentlichen Änderungen erforderlich.

Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutz¬gebieten

Den spätesten Zeitpunkt der Durchführung einer Dichtheitsprüfung legt die Gemeinde fest. Die Gemeinde kann die Überprüfung des öffentlichen Kanals mit der Überprüfung der privaten Abwasserleitungen zusammenlegen. Dies hat den Vorteil, dass für den Bürger nachvollziehbar wird, dass für die öffentlichen und privaten Abwasserleitungen die gleichen Maßstäbe gelten.

Wenn die Gemeinde von dieser Option keinen Gebrauch macht, weil die öffentliche Kanäle in den letzten Jahren bereits ein oder mehrmals untersucht worden sind, sollte die Gemeinde im Zuge ihrer Unterrichtungs und Beratungspflichten die Bürger über diese Untersuchungen informieren.

Dichtheitsbescheinigung

Als. Anlage liegt dem Erlass die im Auftrag des MKUNLV erarbeitete Musterdichtheits-bescheinigung bei. Eine einheitliche Form der Bescheinigung erleichtert die Handhabung durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die prüfenden Sachkundigen sowie durch die Kommunen. Ich bitte die Kommunen über die Musterdichtheitsbescheinigung zu unterrichten und deren Einsatz dringend zu empfehlen.

Anhand des der Musterdichtheitsbescheinigung beigefügten Bildreferenzkatalogs soll eine einfache Bewertung von Schadensbildern ermöglicht werden.

Sanierungsnotwendigkeiten und Fristen

Sofern die Dichtheitsprüfung ergibt, dass die private Abwasseranlage starke oder mittlere Schäden aufweist, Ist sie grundsätzlich zu sanieren. Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft vorbehaltlich wasser und bodenschutztechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden die Gemeinde. Dabei . kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986 30 (vergleiche Entwurf Stand: 1012090) hilfreich sein.

Bei Schäden, die beispielsweise die Standsicherheit betreffen (Schadenskategorie A), ist eine sofortige Sanierung erforderlich. Entsprechend der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986 30 sollte diese Sanierung nach Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

Bei mittelschweren Schäden soll die Sanierung in einer angemessenen Frist erfolgen. Entsprechend der zu erwartenden Neufassung der DIN 1988 30 sollte diese Sanierung nach Möglichkeit innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen sein.

Für geringe Schäden der Schadensklasse C sollten grundsätzlich keine Sanierungsfristen vorgegeben werden; die Beurteilung einer Notwendigkeit der Sanierung kann im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung erfolgen.

Dränageanschlüsse am Schmutz oder Mischwasserkanal

Die Abwassersatzungen fast aller Gemeinden beinhalten ein Verbot des Einleitens von Drainagewasser in Schmutz oder Mischwasserkanäle. Vielerorts sind Drainageanschlüsse trotzdem toleriert worden. Die Kenntnis über den Umfang der Drainageeinleitungen und die damit verbundenen Kosten ist großenteils vor Ort nicht vorhanden. Gerade in Fremdwasserschwerpunktgebieten ist diese Kenntnis aber notwendig, um effiziente Sanierungskonzepte für die öffentliche Kanalisation zu ermöglichen. Insofern stellt die Feststellung „Drainageanschluss" eine Grundlage für zukünftige Kanalsanierungsmaßnahmen Im öffentlichen Bereich dar. Sie bedeutet nicht, dass der private Grundstücksbesitzer in jedem Fall den Drainageanschluss zu beseitigen hat. Für ein Abklemmen der Drainage von Schmutz und Mischwasserkanälen muss häufig erst eine entsprechende öffentliche Ableitung ermöglicht werden. Dies kann beispielsweise durch Umwandeln eines Mischwassersystems in ein Trennsystem geschehen.