Verordnung vereinfacht Kanalprüfung für Bürger

Hausbesitzer und auch Mieter können erst mal aufatmen: Die heftig umstrittene Dichtheitsprüfung und damit eine ganz erhebliche Kostenbelastung ist aktuell vom Tisch. Auf Landesebene hat sich jetzt die ablehnende Haltung gegenüber dem umstrittenen Kanal-TÜV durchgesetzt. Die Beharrlichkeit und die Hartnäckigkeit von Bürgerinitiativen in NRW gegen die Dichtheitsprüfung hat sich für die Bürger auf jeden Fall bezahlt gemacht. Gegen den erklärten Willen der rot-grünen Minderheits-Landesregierung ist die Dichtheitsprüfung zunächst vom Tisch. Landesminister Remmel (Grüne) wird sich die Novellierung des gescheiterten Gesetzes sehr genau überlegen müssen, um nicht eine erneute Abfuhr seitens einer Mehrheit im Landtag zu kassieren.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt. „Es ist offensichtlich, dass die ursprüngliche gesetzliche Regelung der CDU/FDP-Vorgängerregierung nicht praktikabel und bürgerfreundlich umzusetzen ist. Die Landesregierung hat deshalb Konsequenzen daraus gezogen und schlägt eine bürgerfreundliche Regelung vor, die gleichzeitig dem Schutz der Umwelt gerecht wird“, so verlautet die Landeshauptstadt. „Deshalb soll die grundsätzliche Pflicht, dass Abwasserkanäle funktionsfähig und betriebssicher sein müssen, selbstverständlich auch in NRW weiter gelten“, betonte der Minister weiter. Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung setzt die Landesregierung Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) um. Mit dem Entwurf der Rechtsverordnung wird der entsprechende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, die in der Vorwoche eine entsprechende Initiative gestartet hatten, inhaltlich ausgefüllt. Remmel: „Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen und eine unverzichtbare Grundlage von Mensch, Flora und Fauna. Ihr Schutz ist unsere Verpflichtung". Der nun vorgelegte Entwurf der Rechtsverordnung sei an Regelungen angelehnt, die bereits in anderen Bundesländern umgesetzt wurden.

Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs der neuen Rechtsverordnung unter:

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