BfL entrüstet über Sitzung in Lieme
"Ortsausschuss für Parteipolitik missbraucht "

 Lemgo.  Erst Lüerdissen, dann Kirchheide und zum Schluss Lieme, alle Ortsausschüsse tagten kurz vor Beginn der Stimmabgabe „Bürgerentscheid“ mit nur einem Schwerpunkt: „Gefährdet die staatlich geführte Ostschule die anderen Schulstandorte in Lemgo?“

Eingeladen waren die Schulleiterinnen, die Vertreter des Jugendamtes, die Stiftung Eben-Ezer und in LIeme auch der Kämmerer, aber keine Vertreter der Bürgerinitiative, die den Bürgerentscheid erstritten haben. Darüber entrüsten sich die Bürger für Lemgo. In einer Pressemitteilung heißt es: 

"Verliefen die Sitzungen in Lüerdissen und Kirchheide noch einigermaßen neutral, entwickelte sich die Sitzung in Lieme am 18. Juli zu einem Skandal. Nachdem die Standpunkte sachlich vorgetragen wurden und auch in der Diskussion Platz für gegenteilige Meinungen eingeräumt wurde, zauberte der Ortsausschussvorsitzende einen Beschlussvorschlag hervor , in dem die Mitglieder aufgefordert wurden, aktiv einseitig Werbung gegen den Erhalt der staatlich geführten Ostschule zu machen. Die Vertreter der Ratsfraktionen sollten sinngemäß alle Bekannten, Verwandten, Freunde und Liemer auffordern, bei dem Bürgerentscheid nicht mit Ja zu stimmen, um somit die Ostschule aus dem Grundschulverbund auszuschließen. CDU und SPD folgten gegen den Protest der übrigen Mitglieder dem Beschluss. 

Wolfgang Sieweke, der als Fraktionsvorsitzender die BfL in dieser Sitzung vertrat, sieht diesen Beschluss als rechtswidrig und als Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Er hat daraufhin in einem Schreiben an den Bürgermeister über die Vorgänge berichtet. Eine abschließende Stellungnahme des Bürgermeisters liegt aber noch nicht vor, da die Niederschrift der Sitzung noch nicht erstellt und verteilt wurde. Anzumerken ist, dass dem Ausschuss kein schriftlicher Beschlussvorschlag oder eine Tischvorlage vorlag. 

Abschließend ist zu berichten, dass ein Ratsmitglied der BfL den Landrat des Kreises Lippe aufgefordert hat, die Angelegenheit im Rahmen der Kommunalaufsicht prüfen zu lassen. "