Windenergieanlagen:
BfL fordert jetzt die Festlegung von Mindestabständen

Lemgo. Vor der Kommunalwahl hatte sich die BfL bei der Frage zu Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und der Wohnnutzung aus gutem Grunde nicht festgelegt. Jetzt besteht aber die Möglichkeit, dass Mindestabstände auch in NRW landesweit gesetzlich festgeschrieben werden können.

 

Dazu müsse aber die Landesregierung über ihren Schatten springen und umgehend die Änderung des Bundesbaugesetzes (Baugesetzbuch) auf Landesebene anpassen, heißt es in der Pressemitteilung der BfL. Den Bundesländern solle eingeräumt werden, die Einhaltung von Mindestabständen von der baulichen Nutzung abhängig zu machen. Die BfL wird in der nächsten Ratssitzung beantragen, dass der Rat der Alten Hansestadt Lemgo die Landesregierung in einer Resolution auffordert, für NRW Mindestabstände zu Einzelwohnhäusern und zu Wohnsiedlungen festzulegen.
Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sieweke: Angesichts der zu erwartenden Gesamthöhe zukünftiger Windenergieanlagen von mehr als 150 Metern, wird die Duldung dieser Anlagen vielfach von der Entfernung zur Wohnnutzung abhängig sein. Gerade in Lemgo sind die Mindestabstände zu geplanten Anlagen hoch umstritten. Bisher hatte der Gutachter als Bemessungsgrundlage einen Mindestabstand von 300 bis 450 Meter festgelegt, was den Unmut in der Bevölkerung hervorruft. Ein gesetzlicher Mindestabstand von mehr als 600 bzw. 800 Metern würde die Akzeptanz bei betroffenen Anliegern erhöhen.
Das Foto entstand im Ortsteil Lüerdissen. Am Fuße des Hettberges erklärt das Mitglied im Ortsausschuss Lüerdissen, Felix-Pascal Brehmeier (Dritter von links) Mitgliedern der BfL-Fraktion die Problematik in der Siedlung „Am Bruche“