Auf der Pirsch für die Lemgoer Bürger

Vergabe von Pirschbezirken neu geregelt

 

Lemgo.Lemgoer Bürgerinnen und Bürger wurden bislang bei der Ausschreibung und Vergabe von Pirschbezirken in der Lemgoer Mark benachteiligt. Diesem Missstand ging die BfL nach dem Hinweis durch einen Lemgoer Bürger nach. Bisher wurden die Pirschbezirke im gesamten Regierungsbezirk Detmold ausgeschrieben, dies war angewandte Praxis und angeblich gesetzlich vorgeschrieben. Die Bedenken lagen vor allem darin, dass bei Wildunfällen der Pächter nicht rechtzeitig vor Ort sein konnte, wenn er im Kreis Höxter, Paderborn oder Gütersloh wohnte. Verletzte Tiere flüchten häufig noch und schleppen sich ins Unterholz. Nur eine rasche Aufnahme der Fährte kann ein langes Leiden von verletzten Tieren verhindern.

Die BfL-Fraktion beantragte, dass zukünftig bei Ausschreibungen und Vergabe der Pirschbezirke in der Lemgoer Mark diesem Umstand Rechnung getragen wird. Im Gemeinsamen Betriebsausschuss verständigten sich die Kommunalpolitiker jetzt, dass zukünftig die Ausschreibung zuerst nur Lemgo weit erfolgen wird.

„Wir freuen uns, dass durch diesen Antrag und nach mehreren Beratungen die Benachteiligung der Lemgoer Bürgerinnen und Bürger ein Ende gefunden hat,“ so Ulrich Schraer von der BfL. „Jetzt ist das Vergabeverfahren endlich bürgerfreundlich und offen geregelt. Die Auslosung wird nun im Beisein der Bewerber und vor den Mitgliedern des Gemeinsamen Betriebsausschusses vorgenommen.“

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BfL- Klausurtagung
Bilanz und Ausblick

Lemgo. Die Mitglieder der BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo kamen während einer Klausurtagung zu einer positiven Halbzeit­bilanz in der laufenden Legislaturperiode. Ein beherrschendes Thema der Klausurtagung war die Entschuldung des Haushaltes der Stadt Lemgo.
 

 

Alle Beschlüsse zur Haushalts-konsolidierung sollten gemeinsam umgesetzt werden, damit die angestrebte Entschuldung erreicht werden kann. Rückwirkend zeigt sich, dass ein Parlament auch dann handlungsfähig ist, wenn es keine Koalitionsver­einbarungen gibt und Beschlüsse mit wechselnden Mehrheiten ent­schieden werden. Besonders hierin sieht die BfL die Chance, aktiv und transparent Demokratie zu leben.

Natürlich wurden auch andere Themen wie der Umweltbereich, die Stadtentwicklung und vor allem der Bildungssektor ausgiebig behandelt. Bis zum Ende dieser Wahlperiode werden für Rat und Verwaltung noch viele richtungsweisende Entscheidungen zu treffen sein.

Das Foto zeigt Mitglieder der erweiterten Ratsfraktion der Bürger für Lemgo in einer Pause während der Klausurtagung in Lügde, Ortsteil Elbrinxen.

Verordnung vereinfacht Kanalprüfung für Bürger

Hausbesitzer und auch Mieter können erst mal aufatmen: Die heftig umstrittene Dichtheitsprüfung und damit eine ganz erhebliche Kostenbelastung ist aktuell vom Tisch. Auf Landesebene hat sich jetzt die ablehnende Haltung gegenüber dem umstrittenen Kanal-TÜV durchgesetzt. Die Beharrlichkeit und die Hartnäckigkeit von Bürgerinitiativen in NRW gegen die Dichtheitsprüfung hat sich für die Bürger auf jeden Fall bezahlt gemacht. Gegen den erklärten Willen der rot-grünen Minderheits-Landesregierung ist die Dichtheitsprüfung zunächst vom Tisch. Landesminister Remmel (Grüne) wird sich die Novellierung des gescheiterten Gesetzes sehr genau überlegen müssen, um nicht eine erneute Abfuhr seitens einer Mehrheit im Landtag zu kassieren.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt. „Es ist offensichtlich, dass die ursprüngliche gesetzliche Regelung der CDU/FDP-Vorgängerregierung nicht praktikabel und bürgerfreundlich umzusetzen ist. Die Landesregierung hat deshalb Konsequenzen daraus gezogen und schlägt eine bürgerfreundliche Regelung vor, die gleichzeitig dem Schutz der Umwelt gerecht wird“, so verlautet die Landeshauptstadt. „Deshalb soll die grundsätzliche Pflicht, dass Abwasserkanäle funktionsfähig und betriebssicher sein müssen, selbstverständlich auch in NRW weiter gelten“, betonte der Minister weiter. Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung setzt die Landesregierung Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) um. Mit dem Entwurf der Rechtsverordnung wird der entsprechende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, die in der Vorwoche eine entsprechende Initiative gestartet hatten, inhaltlich ausgefüllt. Remmel: „Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen und eine unverzichtbare Grundlage von Mensch, Flora und Fauna. Ihr Schutz ist unsere Verpflichtung". Der nun vorgelegte Entwurf der Rechtsverordnung sei an Regelungen angelehnt, die bereits in anderen Bundesländern umgesetzt wurden.

Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs der neuen Rechtsverordnung unter:

Button: Dichtheitsprüfung