Landesrechtliche Vorschriften für Straßenausbaubeiträge in den Alten Bundesländern

Abgeschafft in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg und seit dem 26.06.2018 auch in Bayern mit finanziellem Ausgleich des Landes.

Die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein können nach dem Kommunalen-Abgaben-Gesetz (KAG) abrechnen, müssen es aber nicht.

NRW ist das einzige Bundesland mit einem „ERHEBUNGSZWANG“. NRW muss rechtlich Straßenausbaumaßnahmen nach dem KAG abrechnen.

Als BfL sind wir der festen Überzeugung:
Das muss sich auch für NRW ändern! Das wird sich ändern – zeitnah, 2019 oder 2020!