Resolution: Abschaffung der Straßenausbaukosten nach KAG
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Unterschriftenaktionen, Petition, Volksinitiative, Resolutionen, Anträge der NRW Landes-SPD bzw. CDU/FDP zeigen, dass es viele Befürworter aber auch Gegner der „Abschaffung der Straßenausbaukosten nach KAG“ gibt. Auf diesem Hintergrund ist die Resolution von BfL und SPD zu sehen. Ein Zeichen setzen! Druck aufbauen!
Alte Hansestadt Lemgo Lemgo, 04.12.2018
Herrn Bürgermeister
Dr. Austermann
Rathaus
Antrag zur Ratssitzung am 10.12.2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die Sitzung des Rates am 10.Dezember 2018 beantragen die BfL-Fraktion und die SPD-Fraktion unter TOP 9 die aktualisierte Fassung der Resolution des Rates der Alten Hansestadt Lemgo an die Landesregierung NRW zur Änderung des §8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Lemgo fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetz so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren.
Begründung: Die Nutzung der öffentlichen Straßen ist zweckbestimmtes Allgemeingut. Sie dienen, gleich ob Bundes- / Landes- oder Kommunale Straße, der Nutzung durch Jedermann. Allerdings werden durch die jetzige Satzung ausschließlich Anlieger der kommunalen Straßen zur Veranlagung herangezogen. Hieraus ergibt sich eine Ungleichbehandlung der Bürger.
Ferner führt die Veranlagung derzeit im Einzelfall zu erheblichen Belastungen, manchmal zu einer existenzbedrohenden Situation für Einzelne. Gerade ältere Menschen mit geringem Einkommen sind hier betroffen.
Eine bessere Vorabinformation bzw. Beteiligung bei geplanten Straßenausbaumaßnahmen hilft da nur wenig. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen.
Die gesamten Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG für ganz NRW wurden im Rahmen eines Berichts der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2018 mit einem jährlichen Betrag zwischen 112 Millionen und 127 Millionen Euro angegeben.
Deshalb fordern wir das Land auf, Kommunen eine Investitionspauschale zur Verfügung zu stellen, die den Verlust der Einnahmen aus den Straßenausbau-beiträgen ausgleichen soll.
KAG-Beiträge: Haupt-und Finanzausschuss zeigt die kalte Schulter
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Wird der BfL-Antrag "KAG-Beiträge zunächst aussetzen" von CDU und SPD abgelehnt?
Lemgo. So wie die Eisenbahn 50 Jahre später nach Lippe kam, so wollen es wohl die Mehrzahl der Fraktionen in Lemgo mit den Straßenausbaubeiträgen nach KAG machen. Der Straßenausbaubeitrag nach KAG muss für eine spätere auf die erstmalige Herstellung folgende, also nachträgliche Baumaßnahme an einer Straße gezahlt werden. Mit einem Wisch soll der Antrag auf Entlastung der Grundstückseigentümer vom Tisch kommen. Es geht es darum, dass diese KAG-Straßenbaubeiträge nicht mehr von den Betroffenen erhoben werden. Stattdessen sollen die Kommunen vom Land zweckgebundene Zuweisungen bekommen. Bis dies in trockenen Tüchern ist, wollen die Bürger für Lemgo bekannter Weise diese zum Teil horrenden Belastungen für den Einzelnen zunächst auf Eis legen. Dass diese Gebühren nicht nur Hauseigentümer betrifft, sieht man allein schon in dem Vorstoß vom Bund der Steuerzahler mit seiner Volksinitiative, der landesweit ebenfalls wie die Freien Wähler Unterschriften sammelt. Auch die SPD Lippe will diese Abgabe, die indirekt neben den Haus- und Grundstückeigentümern auch die Mieter belasten, nicht hinnehmen. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat während einer Klausurtagung in Brühl jetzt in einem Gesetzentwurf beschlossen, dass diese Abgabe ausgesetzt wird und die Kosten vom Land übernommen werden. Da hat sich eine Lawine in Bewegung gesetzt, die nicht mehr aufgehalten werden kann, so der Fraktionsvorsitzende der Bürger für Lemgo (BfL) im Lemgoer Stadtrat, Wolfgang Sieweke. Aber in der Provinz Lemgo hat man die Zeichen der Zeit wohl nicht erkannt. Das ist nicht das erste Mal, dass Politiker aller Couleur sich einig sind und sich erst einmal ablehnend verhalten. In Lippe hat die Unterschriftsaktion der Petition bisher die stolze Zahl 2.639 erreicht. In NRW sind 18.261 Unterschriften bis zum 07.11.2018 geleistet worden. Das sind mehr als 60 Prozent der erforderlichen Unterstützer. Die meisten Bürgerinnen und Bürger wissen wohl den Unterschied zwischen KAG (Kommunalabgabegesetz) und BauGB (Baugesetzbuch). Sie sind vor allem an den Info-Ständen in Detmold, Lage, Bad Salzuflen und Lemgo an Hand von örtlichen Beispielen hinreichend informiert worden.
Straßenausbaubeiträge nach KAG Aussetzung der Veranlagung der Anlieger
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Am 29.November haben die beiden Regierungsparteien CDU und FDP im Landtag klar gesagt, was sie wollen und auch entsprechend so abgestimmt. Grundstückseigentümer müssen für die Erneuerung oder Umbau von Anliegerstraßen weiterhin Straßenausbaubeiträge zahlen. Aus BfL-Sicht ein klarer Schlag ins Gesicht all der Bürger, die darauf vertraut haben, was die CDU vor der Landtagswahl 2017 noch versprochen hat. „Abschaffung der Straßenausbaukosten“. Diese sinnvolle Entlastung der Bürger haben CDU und FDP wohl jetzt verhindert.
Was die NRW Regierungsparteien CDU und FDP vorhaben, das ist jetzt klar. Insofern können Straßenausbaubescheide nach KAG jetzt auch nicht mehr ausgesetzt werden. Unser „Antrag“ hat sich mit dieser - für uns als BfL und sicherlich auch für viele Bürger in Lemgo und NRW nicht nachvollziehbaren - Entscheidung im Landtag erledigt.
Das letzte Wort über die künftige Regelung ist aber auch noch nicht gesprochen.
Klarstellung zur Diskussion: BfL fordert die Abschaffung der Straßenausbaukosten nach KAG
Der Straßenbaubeitrag (auch Straßenausbaubeitrag genannt) ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen des Landes NRW und ist deshalb nicht zu verwechseln!!!!!!! mit dem Erschließungsbeitrag nach den Regelungen des (Bundes-) Baugesetzbuches/BauGB. Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben den landesgesetzlichen Regelungen die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.[1]
Der Straßenausbaubeitrag ist eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz).
Beitragsfähige Baumaßnahmen Die Gemeinde kann von den Anliegern Straßenausbaubeiträge für folgende Baumaßnahmen erheben:
Erneuerung einer Straße oder eines Teilbereiches
Bau zusätzlicher Einrichtungen an der Straße, z.B. Parkstreifen, Gehweg, Straßenbeleuchtung
Umbau/Verbesserung eines Teils der Straße, z.B. Vergrößerung des Regenwasserablaufs, Verbesserung der Straßenbeleuchtung.
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Plakat 2
Straßenausbau (in Lemgo) – nach KAG (KommunalAbgabenGesetz) 1. Beispiel
Jahr 2019
Straßenerneuerung Wasserfurche
575 000 Euro
Beiträge KAG 270 000 Euro
In Verbindung mit dem Kanal
Beispiel
Jahr 2021
Straßenbau Krumme Straße
275 000 Euro
Beiträge KAG 135 000 Euro
In Verbindung mit dem Kanal
Straßenendausbau – BauGB 1. Beispiel
Straßenendausbau Drosselweg
Jahr 2018
Insgesamt
110 000 Euro
Beteiligung Dritter
95 000 Euro
Belastung Lemgo
15 000 Euro
Beispiel
Straßenendausbau Hornscher Weg
Jahr 2018
Insgesamt
845 000 Euro
Beteiligung Dritter
706 000 Euro
Belastung Lemgo
139 000 Euro
Plakat 3
NRW-CDU Verkehrsminister Herr Hendrik Wüst: Zitat: Gefordert wird auch eine Abschaffung der Straßenausbau-Beiträge. Sie werden fällig, wenn bereits bestehende Straßen ausgebaut werden. Nach Angaben von Wüst machen sie jährlich einen Betrag von 120 bis 150 Millionen Euro aus. Dieses Geld müsste dann das Land den Kommunen erstatten.
Bund der Steuerzahler NRW -Vorsitzender Herr Heinz Wirz: Zitat: Auch der Bund der Steuerzahler NRW (BdST) setzt sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Eine entsprechende Forderung hat er in einem Brief an alle NRW-Landtagsabgeordnete und an Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) formuliert. Bei den Beiträgen werde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Anlieger nicht berücksichtigt, hatte der BdST-Vorsitzende Heinz Wirz betont. Zweckgebundene Zuweisungen des Landes könnten die Einnahmeausfälle kompensieren.
Plakat 4
Beiträge
Beiträge nach KAG für Straßenbaumaßnahmen 2018 – 2021 (in Lemgo)
2018
2019
2020
2021
Wasserfurche
575 000 Euro
Hinter den Pösten 300 000 Euro
Stiftstraße 680 000 Euro
Krumme Straße 275 000 Euro
Twelenkämpe 420 000 Euro
0 Euro
575 000 Euro
300 000 Euro
1 375 000 Euro
Straßenausbaubeiträge - Rechtsgrundlage
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Landesrechtliche Vorschriften für Straßenausbaubeiträge in den Alten Bundesländern
Abgeschafft in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg und seit dem 26.06.2018 auch in Bayernmit finanziellem Ausgleich des Landes.
Die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein können nach dem Kommunalen-Abgaben-Gesetz (KAG) abrechnen, müssen es aber nicht.
NRW ist das einzige Bundesland mit einem „ERHEBUNGSZWANG“. NRW muss rechtlich Straßenausbaumaßnahmen nach dem KAG abrechnen.
Als BfL sind wir der festen Überzeugung: Das muss sich auch für NRW ändern! Das wird sich ändern – zeitnah, 2019 oder 2020!
Straßenausbaumaßnahmen - Haushaltsantrag 2019 der BfL
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KAG-Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen: Bürger für Lemgo auf Gegenkurs zum Kämmerer
Lemgo. Erstaunt zeigte sich der Kämmerer der Alten Hansestadt Lemgo in der letzten Ratssitzung, dass schon vor Einbringung des Haushaltsentwurfes eine Fraktion einen Haushaltsantrag gestellt hatte. „Die Heranziehung zu Straßenausbaumaßnahmen nach dem KAG durch die Stadt Lemgo wird in den Jahren 2018 – 2020 oder bis zur Neuregulierung durch das Land NW ausgesetzt.“ Darauf reagierte er prompt und aus Sicht der Bürger für Lemgo mit falschen Zahlen. Er unterstellte der BfL in seinem Wortbeitrag, dass sie weitere hohe Belastungen für die Stadt in Kauf nehmen würden. Dem entgegen setzt BfL-Chef Wolfgang Sieweke: „Die BfL fordert keineswegs die Abschaffung der KAG-Beiträge zu Lasten der Stadt Lemgo, sondern die Kostenübernahme durch das Land NRW. Bis zur endgültigen Klärung soll die Stadt lediglich den Gebühreneinzug auf Eis legen.“
In einzelnen Bundesländern hat sich die Auffassung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufgrund von erheblichen Protesten der Bürger in letzter Zeit geändert. Auch in NRW stehen die Straßenausbaubeiträge in der öffentlichen Diskussion.
Die „Bürger für Lemgo“ wollen punktgenau das, was der NRW-Landesverkehrsminister Henrik Wüst (CDU) erklärt hat. Zitat: „Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei Kompensation für die Kommunen durch das Land würde die Bürger entlasten und ein Investitionshemmnis bei kommunaler Infrastruktur beseitigen.“ Im Landtag hat der Abgeordnete Stefan Kämmerling (SPD) am 12.09.2018 eine entsprechende Kleine Anfrage gestellt. „Wer bezahlt den kommunalen Straßenbau? Die Landesregierung muss jetzt Farbe bekennen.“
Deshalb ist nach der „Unterschriftenaktion“ im September der BfL- Antrag „Bescheide an Anwohner vorerst auszusetzen“ der nächste logische Schritt.
Die Frage, warum der Kämmerer in der Ratssitzung eine aus BfL-Sicht bewusste falsche Schlussfolgerung zog und dabei noch falsche Zahlen präsentierte kann man nur beantworten mit: „Bange machen gilt nicht“.
Abschließend Ratsmitglied Karl Horst Puchert: CDU und SPD haben auf Landesebene Signale gesetzt. In Herford und Bad Salzuflen ist man am Ball. Und in Lemgo? Eine gerechte Lösung gibt es wohl nicht. Aber sicher eine gerechtere!
Straßenausbaubeiträge - BfL Antrag zum Haushalt 2019
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Haushalt 2019
Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG)
Aussetzung der Veranlagung der Anlieger
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.
Beschlussvorschlag:
KAG-Bescheide für Straßenbaumaßnahmen, die im Jahre 2018 und später umgesetzt werden, werden in der Alten Hansestadt Lemgo unter Beachtung der Verjährungsfristen erst ab dem Jahr 2021 auf Grundlage der dann geltenden gesetzlichen Regelung erlassen. Die Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen nach dem KAG wird somit für diese Maßnahmen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ausgesetzt oder bis zur Neuregulierung des KAG NW durch das Land NW.
Begründung:
Die Nutzung der öffentlichen Straßen ist zweckbestimmtes Allgemeingut. Sie dienen, gleich ob Bundes- / Landes- oder Kommunale Straße, der Nutzung durch Jedermann. Allerdings werden durch die jetztige Satzung ausschließlich Anlieger der kommunalen Straßen zur Veranlagung herangezogen.
Hieraus ergibt sich eine krasse Ungleichbehandlung der Bürger.
Ferner führt die Veranlagung derzeit im Einzelfall zu einer erheblichen, manchmal zu einer existenzbedrohenden Situation für Einzelne. Gerade ältere Menschen mit geringem Einkommen sind hier betroffen.
Zurzeit ist die Erhebung von Straßenbaubeiträgen bzw. deren Abschaffung in einigen Bundesländern in der öffentlichen Debatte. In Bayern, Berlin und Baden-Württemberg sind sie bereits abgeschafft. Eine Gesetzesänderung des KAG ist auch für NRW in Aussicht gestellt. Ob oder wie eine Neuregelung erfolgen könnte, ist allerdings vollkommen unklar. Die derzeit betroffenen Anlieger werden versuchen ihre Baumaßnahme bis zur Entscheidung der Landesregierung heraus zu zögern, oder auch die Bescheide anfechten. Die Akzeptanz für Straßenbaumaßnahmen ist bei den Bürgern nicht mehr gegeben.
Deshalb halten wir es für sinnvoll, die KAG Beiträge für Straßenbaumaßnahmen bis 2020 „einzufrieren“. Soweit die Schaffung einer neuen Rechtslage nicht erfolgen sollte, regen wir an, steuerliche Überlegungen in den Focus zu rücken, welche dann für eine kontinuierliche, und damit für eine gleichmäßige Belastung aller Bürger sorgen würde.