BfL-Bürger für Lemgo: Baumaßnahme Deichbrede – Wir versprechen nichts, aber wir sorgen für klare Verhältnisse
BauGB oder KAG? – Ministerium prüft erneut

Lemgo, 15.08.2025 – Die Bürger für Lemgo (BfL) setzen sich dafür ein, dass die Abrechnungsgrundlage für den Straßenausbau „Deichbrede“ eindeutig geklärt wird: Baugesetzbuch (BauGB) mit 90 % Kostenbeteiligung für Anlieger – oder Kommunalabgabengesetz (KAG) mit 0 % Kostenbeteiligung?
„Wir können den Anliegern derzeit nichts versprechen – aber wir wollen endlich klare Verhältnisse schaffen“, betont die BfL.
Hintergrund: Am 12.09.2022 beschloss der Rat einstimmig das Straßen- und Wegekonzept nach § 8a KAG NRW, in dem die Deichbrede enthalten ist. Für die BfL und die Anlieger war damit klar: Abrechnung nach KAG. Nun soll aber doch wieder nach BauGB abgerechnet werden. Ein neuer Ratsbeschluss dazu liegt aber nicht vor.
Das von der BfL eingeschaltete NRW-Innenministerium sieht Klärungsbedarf und hält es für rechtlich fragwürdig, einen Ratsbeschluss ohne neuen Beschluss zu umgehen. Eine Ressortleiterin des Ministeriums prüft den Fall nun erneut – diesmal auch mit dem Ratsbeschluss von 2022, der zuvor in den städtischen Unterlagen fehlte. Die BfL hat am Dienstag sämtliche relevanten Dokumente nachgereicht.
Neben der Rechtsfrage kritisiert die BfL fehlende Information der Anlieger, den Verlust möglicher Fördermittel und den Bruch des Vertrauensschutzes. „Es geht nicht nur um Asphalt, sondern auch um Verlässlichkeit, Transparenz und faire Behandlung der Bürger“, so die BfL.
Die BfL-Anfrage steht unter: Aktuelles
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