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Pro Westumgehung

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Erstellt: 14. November 2011

Bürger für Lemgo sprechen sich für die Westumgehung aus

Auch die BfL Fraktion unterstützt den Bau der Westumgehung.

In gleicher Weise wie die CDU und FDP hält die BfL die Realisierung des Umgehungskonzeptes für die Alte Hansestadt für absolut notwendig. Der fehlende Lückenschluss durch die Westumgehung sollte schnell umgesetzt werden. Da hier auch noch Planungsrecht zu setzen ist, darf es keine weiteren Verzögerungen geben.

Die BfL fordert alle Akteure auf Landesebene – insbesondere die Lippischen Landtagsabgeordneten – auf, sich für die Realisierung der Westumgehung einzusetzen. Die Fraktion wird sehr genau registrieren und auch politisch thematisieren, wenn der Eindruck entstehen sollte, dass die Westumgehung einem politischen Kuhhandel zwischen SPD und GRÜNEN zum Opfer fällt.

Eine eigene Unterschriftenliste wird es von der BfL Fraktion nicht geben. Die Fraktion verweist hier auf die Listen der CDU und FDP, in die sich bereits viele BfL'er eingetragen haben.

 

Dichtheitsprüfung in Lemgo ausgesetzt

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Erstellt: 22. Oktober 2011
Nachdem der Umweltausschuss der Alten Hansestadt Lemgo die Entscheidung über eine Satzung zur Überprüfung von Kanälen ausgesetzt hat, können die Bürger vorerst aufatmen. Der Umweltausschuss hat eine wirklich bürgerfreundliche Entscheidung getroffen - ein guter Tag für die Lemgoer Hausbesitzer und Mieter!
Hierzu die anliegende Pressemitteilung der BfL.
 

Dichtheitsprüfung in Lemgo ausgesetzt

 

Umweltausschuss setzt Satzung zur Dichtheitsüberprüfung von der Tagesordnung.

 

Nach der Entscheidung des Wirtschaftsausschusses im Landtag NRW die Landesregierung zur Überarbeitung der Gesetzeslage aufzufordern ist die Zukunft der Dichtheitsprüfung offener denn je.

Aus der unklaren Gemengelage auf Landesebene konnte es für die Alte Hansestadt Lemgo nur eine Konsequenz geben:

Die Verabschiedung einer Satzung zur Dichtheitsprüfung musste ausgesetzt werden.

"Wir brauchen jetzt Klarheit vom Land. Die Alte Hansestadt sollte nicht unnötig der Vorreiter beim Erlass einer Satzung sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Lemgoer Bürger die "Dummen" sind, wenn sich die Gesetzeslage ändert" so der BfL Fraktionsvorsitzende Wolfgang Sieweke.

Grund für die an den Tag gelegte Eile besteht nach Auffassung der BfL ohnehin nicht, da es  nach Aussage des Umweltministers weitere Gespräche mit allen im Landtag vertretenen Parteien zu diesem Thema geben wird.

"Es ist vernünftig diese Gespräche abzuwarten", so Ratsherr Puchert.

Die BfL hat konsequenter Weise den Aussetzungsantrag im Interesse der Bürger und Bürgerinnen Lemgos gestellt. Der Umweltausschuss ist diesem Antrag gefolgt.

 

Satzung zur Dichtheitsprüfung: Aussetzungsantrag der BfL

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Erstellt: 21. Oktober 2011

Ausschuss für Umwelt-, Klimaund Hochwasserschutz

Dienstag 18.10.2011

TOP 2 Dichtheitsprüfung

Beschlussvorlage Drucksache 106/2011 vom 05.10.2011

 

Dichtheitsprüfung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG NRWin Wasserschutzgebieten der Stadt Lemgo.

 

Hierzu hat die BfL folgenden Antrag gestellt.

 

Alte Hansestadt Lemgo                                                                     16. Oktober 2011

Herrn Bürgermeister

Dr. Reiner Austermann

Rathaus

 

 

 

Sitzung Ausschuss für Umwelt, Klima- und Hochwasserschutz am 18.10.2011

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

 

die BfL- Fraktion beantragt:

 

Vertagung der Themen 2 und 3 der Tagesordnung der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Klima- und Hochwasserschutz am 18.10.2011

 

Begründung:

 

1. Im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW wurde am 12.10.2011 entschieden:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf nach niedersächsischem Vorbild vorzulegen, der die starren Fristen der Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen aufhebt und den Kommunen die Möglichkeit einräumt, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entsprechende Regelungen per Satzung zu erlassen

 (Antrag FDP Landtagsfraktion, siehe Drucksache 15/1548)

 

2. Mit Schreiben  vom 29.09.2011 weisen namhafte MdL der CDU Fraktion im Landtag NRW in einem Schreiben an Minister Remmel darauf hin, dass sie die Regelung zur landesweiten Umsetzung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen mit wachsender Sorge sehen. Es gibt wesentliche Punkte, an denen die Regierung vom Sinn und Buchstabe getroffener Vereinbarung abweicht

 

Im Sinne einer bürgerfreundlichen Umsetzung der angestrebten Maßnahmen in der Alten Hansestadt Lemgo sollten zunächst die Entscheidungen der Landesregierung NRW abgewartet werden.

 

 

 

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender

 

Dem Antrag wurde ohne Gegenstimmen zugestimmt.

 

Dichtheitsprüfung

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Erstellt: 03. Oktober 2011

Dichtheitsüberprüfungen – BfL Petition wird von Umweltministerium abgewiesen

 

BfL lehnt Stellungnahme des Umweltministeriums als wirklichkeitsfern ab.

Bekanntlich hatte die Wählergemeinschaft vor den Sommerferien in der Mittelstraße über 600 Unterschriften für eine Petition gegen die Verpflichtung der Hauseigentümer zur Durchführung von Dichtheitsüberprüfungen gesammelt. Die Petition wurde umgehend an den Petitionsausschuss des Landtags in Düsseldorf gesandt. Der Landtag hat das unter GRÜNER Leitung stehende Umweltministerium um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt nunmehr vor. Tenor: Die Bürger sorgen sich angeblich umsonst, da die bestehenden Regelungen bürgerfreundlich seien.

Das Ministerium verweist auf die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Für den Fall von aufwendigen Sanierungsarbeiten würden günstige Kredite der bundeseigenen KfW Bank angeboten. Bagatellschäden müssten ohnehin nicht saniert werden. Weiterhin lägen die Kosten für die Überprüfung der Leitungen  mit 300 bis 500 Euro in einem vertretbaren Rahmen und schließlich würden die Dichtheitsüberprüfungen auch dem Gebäudeschutz dienen. Eventuell käme sogar die Gebäudeversicherung für Kosten auf.

Die Wählergemeinschaft BfL hält die Argumentation des Ministeriums für nicht überzeugend.

Ob Kosten für die Dichtheitsprüfung in Höhe von etwa 500 Euro angemessen sind oder nicht, hängt natürlich von der wirtschaftlichen Lage des Hausbesitzers oder Mieters ab. Erst Recht, wenn Folgekosten daraus resultieren. Gerade die Hausbesitzer werden in Zeiten knapper Haushaltsmittel immer mehr zur Kasse gebeten. Stichworte sind hier gestiegene Gunderwerbssteuer, erhöhte Grundsteuer sowie steigende Kosten für Strom und Gas. Ob insbesondere lebensältere Bürger bei knappen Renten tatsächlich günstige Kredite bekommen, wird von der Wählergemeinschaft in Zweifel gezogen.  Dass in ländlichen Regionen, wie in Lippe,  die Dichtheitsprüfung einen Mehrwert für die Umwelt bedeutet, ist angesichts von tonnenweise auf den Feldern ausgebrachten Düngemitteln nicht nachzuvollziehen.

In Lippe als großer Agrarraum werden ca. 122.000 Schweine und ca. 16.000 Rinder (Stand 2007) gehalten, deren Fäkalien auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 55.000 Hektar ausgebracht werden müssen.

Da ist es für die Hauseigentümer nicht akzeptabel, wenn leicht schadhafte Kanalleitungen, welche sich im Laufe der Zeit  durch die Sedimente (abgelagerte Rückstände)  selbstständig abdichten, durch das Spülen von Leitungen beim Überprüfungsprozess, wieder undicht gemacht werden sollen um dann Sanierungsbedarf festzustellen.

Wie geht es nun weiter?

Der Petitionsausschuss des Landtags muss nunmehr die Argumente abwägen und – eventuell nach einem Ortstermin oder dem Einholen weiterer Stellungnahmen – eine Entscheidung treffen. Für die BfL ist mehr denn je klar: die staatlich verordnete Dichtheitsüberprüfung muss ersatzlos entfallen. Dieser Auffassung ist übrigens auch der Wirtschaftsausschuss des NRW Landtags.Überraschend hat sich dieses Gremium für eine Aussetzung der Dichtheitsüberprüfung ausgesprochen. „Wir freuen uns, dass wieder Bewegung in die Angelegenheit gekommen ist. Dafür haben auch wir mit unserer Unterschriftenaktion gekämpft“  so der Fraktionsvorsitzende der BfL, Wolfgang Sieweke.

Falsche Beschilderung

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Erstellt: 03. Oktober 2011

Sachverstand zahlt sich aus – BfL deckt falsche Beschilderung auf

 

Die Stadt Lemgo hat über einen langen Zeitraum Verwarngelder kassiert, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gegeben hat. Auf Initiative der BfL wurde dieser Zustand abgestellt.

Zwei „Knöllchen“ haben es ans Tageslicht befördert: Im Bereich folgender Straßen

 

·        Neue Straße

·        Im Rembken

·        Unterer Teil Freier Hof

·        Oberer Teil Echternstraße sowie Primkerstraße 

 

wurde der ruhende Verkehr durch die fehlerhafte Kombination von Verkehrszeichen und Zusatzzeichen irregeführt. Nicht ohne Konsequenzen für die an dieser Stelle parkenden Bürgerinnen und Bürger, wurden sie doch zum Teil mit Verwarngeldern belegt, die rechtlich nicht zu vertreten waren. Ein sachkundige Bürger der BfL hat sich gegen ein Verwarngeld gewehrt und Recht bekommen – die Stadtverwaltung hat rechtswidrig gehandelt, ein anderer BfL'er hat gezahlt. Das konnte nicht sein, wenn die Beschilderung rechtswidrig ist, dann darf auf dieser Grundlage kein Verwarngeld erhoben werden!

Die BfL hat dies zum Anlass genommen, im Verkehrsausschuss eine Änderung der Beschilderung  zu fordern und darüber hinaus die Regelungen zum ruhenden Verkehr an weiteren Stellen in der Innenstadt überprüfen zu lassen.

Erster Erfolg: Die Beschilderung  wurde zum Teil zwischenzeitlich geändert.

Damit dürfte sich wieder einmal erwiesen haben : Sachkunde zahlt sich aus!

Freibad Kirchheide/Bürgerradweg Matorf-Brüntorf

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Erstellt: 24. August 2011

BfL macht Stippvisite in den Ortschaften

Lemgo. Mitglieder der BfL-Fraktion besuchten kürzlich die Ortschaften Kirchheide, Matorf und Brüntorf. Schwerpunkte der Bereisung waren die Besichtigung des Bürgerradwegs zwischen Matorf und Brüntorf und das wieder eröffnete Freibad Kirchheide.

Durch die Finanznot im Land und in den Kommunen entstehen solche Projekte, so Ratsmitglied Karl Horst Puchert, denn nur durch die Eigeninitiative und das große Engagement der Bürger vor Ort konnten der Bau des neuen Bürgerradwegs und der Erhalt des Freibades, das über 50 Jahre das Ortsbild mitbestimmt, realisiert werden. Die Städte und Gemeinden werden sich in Zukunft immer mehr von Aufgaben verabschieden, zu denen sie gesetzlich nicht verpflichtet sind.

Weitere Schwerpunkte der Ortsbegehung der Bürger für Lemgo waren die Schulwegsicherung in Brüntorf und der Durchgangsverkehr in Kirchheide auf der Salzufler Straße in Richtung Talle.

Auf dieser überregionalen Straße, die an Werktagen durch den Schwerlastverkehr stark in Anspruch genommen wird und an den Wochenenden eine beliebte Strecke für Motorradfahrer ist, sind Fahrradfahrer stark gefährdet und für Fußgänger ist es fast unmöglich, die Straße zu begehen. Bis zum Ortsausgang gibt es keine Abgrenzung für Radfahrer, geschweige denn einen Fußweg. Die Verantwortung liegt hier aber nicht in Lemgo, sondern bei den überregionalen Verwaltungen. Die Pläne für den weiteren Ausbau schlummern dort wohl in der Schublade, so Fritz Niebuhr, Mitglied im Verkehrsausschuss in der Alten Hansestadt Lemgo. Ebenso bemängelt Niebuhr die Schulwegsicherung, vor allem im Ortsteil Brüntorf. Die BfL werden sich weiter sachkundig machen und kurzfristig eine Begehung mit dem Fraktionsarbeitskreis Verkehr durchführen. Vielleicht hilft aber auch einmal ein Besuch beim Landesbetrieb „Straßenbau NRW“ in Bielefeld.

Bürgerradweg Matorf-Brüntorf

Unser Foto zeigt von links nach rechts auf dem neuen Bürgerradweg Karl Horst Puchert, Hans-Peter Klewe, Fritz Niebuhr, Friedrich-Wilhelm Freitag und Jörg List

Test

Im neu gestalteten Freibad Kirchheide:

Mitglieder der Bfl_Fraktion im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Freibadvereins Klaus Brakhage.

 

 

LED Straßenbeleuchtung

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Erstellt: 21. Mai 2011

Sparen geht anders

Im Rahmen einer Presseerklärung der Stadt Lemgo hat diese zur beabsichtigten Anschaffung einer LED Straßenbeleuchtung für die Alte Hansestadt Lemgo berichtet. Der Betriebsausschuss hat sich mehrheitlich - bei zwei Gegenstimmen der BfL - für die Anschaffung ausgesprochen. 

Aus folgenden Gründen ist die BfL gegen eine Anschaffung der LED Leuchten:

1. Die Alte Hansestadt Lemgo kann sich die Investition von insgesamt rund 2 Mio. Euro nicht leisten. Die Alte Hansestadt ist so hoch verschuldet, dass sie nur noch 50.000 Euro (Stand Mai 2011) vom Nothaushalt entfernt ist. Eine Investition, die sich erst in 7 Jahren rechnet, kann nur derjenige tätigen, der finanziellen Spielraum hat. Wer kein Geld hat, sollte auch keines ausgeben.

2. Es wird nach Expertenmeinung in den nächsten fünf Jahren einen rasanten Preisverfall auf dem LED Markt geben. Dieser geht einher mit einer technischen Weiterentwicklung zu noch sparsameren Leuchten . Eine Anschaffung der ersten Generation weißer LED Leuchten zum jetzigen Zeitpunkt ist zu früh.

3. Leuchten werden nur Straßenzugweise ausgetauscht. Das bedeutet im Extremfall, dass bei nur einer abgängigen Lampe die Leuchten eines ganzen Straßenzuges ausgetauscht werden. Bürger werden also auch dann zu Beiträgen herangezogen, wenn "ihre" Lampe vor dem Haus noch technisch einwandfrei funktioniert.

Natürlich ist die Versuchung zu investieren groß (nur noch ein einziges Mal, dann sparen wir aber), weil eine Förderung von 600.000€ winkt. Es ist wie eine Sucht: die Augen leuchten vor Freude, der gesunde Menschenverstand wird abgeschaltet und das Projekt wird von den Finanzexperten der Stadt schnell schöngerechnet. Doch den Bürgern von Lemgo dürfte klar sein, dass genau dieses Verhalten die Stadt Lemgo dorthin gebracht hat, wo sie heute steht: vor der Pleite.

 

  1. Hansebund
  2. Furlbachtal
  3. Infostand zum Thema Dichtheitssprüfungen ein voller Erfolg
  4. Dichtheitsprüfungen - BfL sendet Petition an den Landtag
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