Ein berechenbarer und verlässlicher Haushaltsplan ist gekennzeichnet durch dauerhaften Haushaltsausgleich, nachhaltigen Schuldenabbau und gezielte Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.
Dauerhafter Haushaltsausgleich Der ehemalige Bundespräsident Theodor Heuss sagte einmal. „Sparen ist die richtige Mitte zwischen Geiz und Verschwendung." Seit 6 Jahren hat die Stadt Lemgo einen ausgeglichenen Haushalt. 2018 zeigt die Ergebnisrechnung ein Plus von mehr als 1,6 Mio. Euro. 2019 ist ebenfalls ein positiver Haushalt geplant. Zunächst waren es lediglich 20 000 Euro – in der letzten HFA-Sitzung wurden daraus schon 1,4 Mio. Die Erfahrung, dass wir einen eher konservativ planenden Kämmerer haben, lässt hier noch deutlich bessere Ergebnisse erhoffen. Ich stelle fest: Diesen Mittelweg gefunden und beschritten zu haben, ist uns gemeinsam gut gelungen. Diese positive Entwicklung gilt es fortzusetzen, damit wir in Lemgo endlich dauerhaft schwarze Zahlen schreiben können, um so unsere kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern.
Schuldenabbau und Investitionen Kassenkredite Ein bedeutsamer Indikator für die Haushaltsrisiken aus einer ansteigenden Zinsentwicklung ist die Höhe der Kassenkredite. Deshalb war es eine gute Entscheidung des Kämmerers, die aufgenommenen Kassenkredite im Jahr 2018 zu reduzieren auf eine Summe, so niedrig wie seit 10 Jahren nicht mehr. Dies soll 2019 so fortgesetzt werden. Eine gute Nachricht.
Investitionen und Neuverschuldung Neben den 5 Mio. Euro für die Bürgschaftsablöse St. Loyen - eine Bürde, die wir 20 Jahre lang in Form von 250.000 EUR jährlich zu tragen haben - müssen noch weitere Kredite aufgenommen werden. Um 8 Mio. Euro steigen die Schulden der Stadt Lemgo gegenüber 2018 um die geplanten Investitionen zu finanzieren.
Durch die Neuverschuldung wird auch die statistische Größe der Verschuldung je Einwohner weiter ansteigen. Mit gut 3 700 Euro pro Kopf hat die Stadt Lemgo die größte Schuldenlast in Lippe. Auch wenn sich unser Kämmerer rühmt „Wir verstecken unsere Schulden nicht“ und zu den Investitionen aufgrund der günstigen Zinslage und somit auch Finanzierungssituation sagt „Wenn nicht jetzt, wann dann?“ möchte ich ihm entgegenhalten: Es muss das mittelfristige Ziel sein, eine weitere Nettoneuverschuldung zu vermeiden, damit unsere Nachfolgegeneration nicht mit den Folgekosten der Investitionen über Gebühr belastet wird. Denn Folgekosten sind ja nicht nur Zinsen und Abschreibung. Es fallen zusätzlich Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Betriebskosten an.
Kommunales Baulandmodell Lemgo Boden- und Mietpreissteigerungen sowie eine wachsende Diskrepanz zwischen Bestand und Bedarf im geförderten Wohnungsbau haben überall in Deutschland zu angespannten Wohnungsmärkten geführt. Bezahlbarer Wohnraum ist ein rares Gut geworden – auch in Lemgo.
Das 2018 von der Politik beschlossene „Kommunale Baulandmodell Lemgo“ will Investoren stärker in die Pflicht nehmen, und so diesen Mangelzustand zumindest etwas ausgleichen. Der Anteil an preisgünstigen und sozial geförderten Wohnungen soll steigen. Zwar muss die Stadt vorsichtig sein, wenn sie sich als öffentliche Hand in die Privatwirtschaft einmischt. Dennoch sind Kommunen gefordert, Missbildungen auf dem Immobilienmarkt zu korrigieren. Die Stadt Lemgo weiß, dass sie als Kommune ihrer sozialen Verantwortung nachkommen und bezahlbaren Wohnraum schaffen muss. Vielleicht macht der Eine oder die Andere so unsere Stadt zu seinem/ihrem neuen Zuhause.
Haushaltsberatungen Sehr missfallen hat uns in der letzten HFA-Sitzung das Abstimmungsverhalten der CDU bei den Haushaltsanträgen. Von 18 Anträgen der sogenannten kleinen Fraktionen haben sie 17 abgelehnt. Für das Arbeitsklima in dem aus Vertretern aller Fraktionen gebildeten Arbeitskreis sind das nicht die besten Voraussetzungen, um 2019 gemeinsam und auf Augenhöhe über mittelfristige Ziele der Stadt Lemgo beraten zu können.
Straßenausbaubeiträge nach KAG Dass ich in meiner Haushaltsrede auch auf den Punkt „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach KAG“ zu sprechen komme, ist sicherlich jedem klar.
Was wollen wir, weil wir es immer noch für die beste Lösung halten: Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach KAG für die Erneuerung oder den Umbau / die Verbesserung von Straßen - mit entsprechendem finanziellen Ausgleich für die Kommunen durch das Land.
Durch unsere sehr erfolgreiche Unterschriftenaktion im September „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach KAG“ mit über 1000 Unterschriften ist mehr als deutlich zum Ausdruck gekommen, dass dies auch dem Bürgerwillen entspricht.
Es gab viele „Knüppel“, die man uns zwischen die Beine geworfen hat. Schwamm drüber! Aber das Argument vom Kämmerer „Unser Antrag ist gleichbedeutend mit einer Erhöhung der Grundsteuer B um 25% - und das jedes Jahr“ (ich zitiere aus der LZ). war und ist sachlich völlig falsch. Es wurde gezielt als „Totschlagargument" gegen die BfL eingesetzt.
Am 29.November haben die beiden Regierungsparteien CDU und FDP im Landtag nun klar gesagt, was sie wollen: Grundstückseigentümer müssen für die Erneuerung oder den Umbau von Anliegerstraßen weiterhin Straßenausbaubeiträge zahlen. Aus BfL-Sicht ein Schlag ins Gesicht all der Bürger, die darauf vertraut haben, was die CDU noch vor der Landtagswahl 2017 versprochen hat: „Abschaffung der einmaligen Straßenausbaukosten durch die Einführung wiederkehrender Beiträge oder andere die Bürger entlastende Finanzierungsmodelle“.
Umso erfreuter sind wir heute. Unser gemeinsam mit der SPD gestellte Antrag „Resolution des Rates der Stadt Lemgo an die Landesregierung: Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach KAG mit finanziellem Ausgleich für die Kommunen durch das Land.“ hat eine Mehrheit gefunden – gegen die Stimmen der CDU und der FDP. Damit haben zumindest die Unterzeichner dieser Resolution zum Ausdruck gebracht, dass es hier im Rat der Stadt Lemgo Fraktionen gibt, die den Bürgerwillen verstanden haben. In den nächsten Jahren wird es in Lemgo zahlreiche Straßenbaumaßnahmen geben. Straßen, die nach dem KAG abgerechnet werden. Die Anlieger werden dank CDU und FDP keine finanzielle Entlastung erfahren und müssen deshalb hohe Geldbeträge zahlen. Wasserfurche, Hinter den Pösten, Krumme Straße, Schuhstraße, Stiftstraße, Pöppelbreite, Twelenkämpe, Steinweg - Mögen die Anwohner dieser Straßen die „Verhinderungspolitik“ von CDU und FDP zu gegebener Zeit beurteilen!
Zusammenfassung Unsere Stadt ist in einer guten Verfassung. Ganz unbescheiden sage ich: In allen wesentlichen Punkten haben wir, die BfL-Fraktion, an dieser guten Entwicklung unserer Stadt mitgewirkt. An dieser Kontinuität wollen und werden wir festhalten. In bestimmten Punkten – wie z.B. „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach KAG ja oder nein“ – werden wir unterschiedlicher Meinung sein. Und darüber streiten. Den Fortschritt der Stadt Lemgo gemeinsam im Focus zu haben – daran sollten wir festhalten!
Die BfL-Fraktion stimmt dem Haushalt 2019 zu.
Resolution: Abschaffung der Straßenausbaukosten nach KAG
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Unterschriftenaktionen, Petition, Volksinitiative, Resolutionen, Anträge der NRW Landes-SPD bzw. CDU/FDP zeigen, dass es viele Befürworter aber auch Gegner der „Abschaffung der Straßenausbaukosten nach KAG“ gibt. Auf diesem Hintergrund ist die Resolution von BfL und SPD zu sehen. Ein Zeichen setzen! Druck aufbauen!
Alte Hansestadt Lemgo Lemgo, 04.12.2018
Herrn Bürgermeister
Dr. Austermann
Rathaus
Antrag zur Ratssitzung am 10.12.2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die Sitzung des Rates am 10.Dezember 2018 beantragen die BfL-Fraktion und die SPD-Fraktion unter TOP 9 die aktualisierte Fassung der Resolution des Rates der Alten Hansestadt Lemgo an die Landesregierung NRW zur Änderung des §8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Lemgo fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetz so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren.
Begründung: Die Nutzung der öffentlichen Straßen ist zweckbestimmtes Allgemeingut. Sie dienen, gleich ob Bundes- / Landes- oder Kommunale Straße, der Nutzung durch Jedermann. Allerdings werden durch die jetzige Satzung ausschließlich Anlieger der kommunalen Straßen zur Veranlagung herangezogen. Hieraus ergibt sich eine Ungleichbehandlung der Bürger.
Ferner führt die Veranlagung derzeit im Einzelfall zu erheblichen Belastungen, manchmal zu einer existenzbedrohenden Situation für Einzelne. Gerade ältere Menschen mit geringem Einkommen sind hier betroffen.
Eine bessere Vorabinformation bzw. Beteiligung bei geplanten Straßenausbaumaßnahmen hilft da nur wenig. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen.
Die gesamten Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG für ganz NRW wurden im Rahmen eines Berichts der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2018 mit einem jährlichen Betrag zwischen 112 Millionen und 127 Millionen Euro angegeben.
Deshalb fordern wir das Land auf, Kommunen eine Investitionspauschale zur Verfügung zu stellen, die den Verlust der Einnahmen aus den Straßenausbau-beiträgen ausgleichen soll.
KAG-Beiträge: Haupt-und Finanzausschuss zeigt die kalte Schulter
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Wird der BfL-Antrag "KAG-Beiträge zunächst aussetzen" von CDU und SPD abgelehnt?
Lemgo. So wie die Eisenbahn 50 Jahre später nach Lippe kam, so wollen es wohl die Mehrzahl der Fraktionen in Lemgo mit den Straßenausbaubeiträgen nach KAG machen. Der Straßenausbaubeitrag nach KAG muss für eine spätere auf die erstmalige Herstellung folgende, also nachträgliche Baumaßnahme an einer Straße gezahlt werden. Mit einem Wisch soll der Antrag auf Entlastung der Grundstückseigentümer vom Tisch kommen. Es geht es darum, dass diese KAG-Straßenbaubeiträge nicht mehr von den Betroffenen erhoben werden. Stattdessen sollen die Kommunen vom Land zweckgebundene Zuweisungen bekommen. Bis dies in trockenen Tüchern ist, wollen die Bürger für Lemgo bekannter Weise diese zum Teil horrenden Belastungen für den Einzelnen zunächst auf Eis legen. Dass diese Gebühren nicht nur Hauseigentümer betrifft, sieht man allein schon in dem Vorstoß vom Bund der Steuerzahler mit seiner Volksinitiative, der landesweit ebenfalls wie die Freien Wähler Unterschriften sammelt. Auch die SPD Lippe will diese Abgabe, die indirekt neben den Haus- und Grundstückeigentümern auch die Mieter belasten, nicht hinnehmen. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat während einer Klausurtagung in Brühl jetzt in einem Gesetzentwurf beschlossen, dass diese Abgabe ausgesetzt wird und die Kosten vom Land übernommen werden. Da hat sich eine Lawine in Bewegung gesetzt, die nicht mehr aufgehalten werden kann, so der Fraktionsvorsitzende der Bürger für Lemgo (BfL) im Lemgoer Stadtrat, Wolfgang Sieweke. Aber in der Provinz Lemgo hat man die Zeichen der Zeit wohl nicht erkannt. Das ist nicht das erste Mal, dass Politiker aller Couleur sich einig sind und sich erst einmal ablehnend verhalten. In Lippe hat die Unterschriftsaktion der Petition bisher die stolze Zahl 2.639 erreicht. In NRW sind 18.261 Unterschriften bis zum 07.11.2018 geleistet worden. Das sind mehr als 60 Prozent der erforderlichen Unterstützer. Die meisten Bürgerinnen und Bürger wissen wohl den Unterschied zwischen KAG (Kommunalabgabegesetz) und BauGB (Baugesetzbuch). Sie sind vor allem an den Info-Ständen in Detmold, Lage, Bad Salzuflen und Lemgo an Hand von örtlichen Beispielen hinreichend informiert worden.
Straßenausbaubeiträge nach KAG Aussetzung der Veranlagung der Anlieger
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Am 29.November haben die beiden Regierungsparteien CDU und FDP im Landtag klar gesagt, was sie wollen und auch entsprechend so abgestimmt. Grundstückseigentümer müssen für die Erneuerung oder Umbau von Anliegerstraßen weiterhin Straßenausbaubeiträge zahlen. Aus BfL-Sicht ein klarer Schlag ins Gesicht all der Bürger, die darauf vertraut haben, was die CDU vor der Landtagswahl 2017 noch versprochen hat. „Abschaffung der Straßenausbaukosten“. Diese sinnvolle Entlastung der Bürger haben CDU und FDP wohl jetzt verhindert.
Was die NRW Regierungsparteien CDU und FDP vorhaben, das ist jetzt klar. Insofern können Straßenausbaubescheide nach KAG jetzt auch nicht mehr ausgesetzt werden. Unser „Antrag“ hat sich mit dieser - für uns als BfL und sicherlich auch für viele Bürger in Lemgo und NRW nicht nachvollziehbaren - Entscheidung im Landtag erledigt.
Das letzte Wort über die künftige Regelung ist aber auch noch nicht gesprochen.
Klarstellung zur Diskussion: BfL fordert die Abschaffung der Straßenausbaukosten nach KAG
Der Straßenbaubeitrag (auch Straßenausbaubeitrag genannt) ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen des Landes NRW und ist deshalb nicht zu verwechseln!!!!!!! mit dem Erschließungsbeitrag nach den Regelungen des (Bundes-) Baugesetzbuches/BauGB. Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben den landesgesetzlichen Regelungen die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.[1]
Der Straßenausbaubeitrag ist eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz).
Beitragsfähige Baumaßnahmen Die Gemeinde kann von den Anliegern Straßenausbaubeiträge für folgende Baumaßnahmen erheben:
Erneuerung einer Straße oder eines Teilbereiches
Bau zusätzlicher Einrichtungen an der Straße, z.B. Parkstreifen, Gehweg, Straßenbeleuchtung
Umbau/Verbesserung eines Teils der Straße, z.B. Vergrößerung des Regenwasserablaufs, Verbesserung der Straßenbeleuchtung.
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Plakat 2
Straßenausbau (in Lemgo) – nach KAG (KommunalAbgabenGesetz) 1. Beispiel
Jahr 2019
Straßenerneuerung Wasserfurche
575 000 Euro
Beiträge KAG 270 000 Euro
In Verbindung mit dem Kanal
Beispiel
Jahr 2021
Straßenbau Krumme Straße
275 000 Euro
Beiträge KAG 135 000 Euro
In Verbindung mit dem Kanal
Straßenendausbau – BauGB 1. Beispiel
Straßenendausbau Drosselweg
Jahr 2018
Insgesamt
110 000 Euro
Beteiligung Dritter
95 000 Euro
Belastung Lemgo
15 000 Euro
Beispiel
Straßenendausbau Hornscher Weg
Jahr 2018
Insgesamt
845 000 Euro
Beteiligung Dritter
706 000 Euro
Belastung Lemgo
139 000 Euro
Plakat 3
NRW-CDU Verkehrsminister Herr Hendrik Wüst: Zitat: Gefordert wird auch eine Abschaffung der Straßenausbau-Beiträge. Sie werden fällig, wenn bereits bestehende Straßen ausgebaut werden. Nach Angaben von Wüst machen sie jährlich einen Betrag von 120 bis 150 Millionen Euro aus. Dieses Geld müsste dann das Land den Kommunen erstatten.
Bund der Steuerzahler NRW -Vorsitzender Herr Heinz Wirz: Zitat: Auch der Bund der Steuerzahler NRW (BdST) setzt sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Eine entsprechende Forderung hat er in einem Brief an alle NRW-Landtagsabgeordnete und an Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) formuliert. Bei den Beiträgen werde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Anlieger nicht berücksichtigt, hatte der BdST-Vorsitzende Heinz Wirz betont. Zweckgebundene Zuweisungen des Landes könnten die Einnahmeausfälle kompensieren.
Plakat 4
Beiträge
Beiträge nach KAG für Straßenbaumaßnahmen 2018 – 2021 (in Lemgo)
2018
2019
2020
2021
Wasserfurche
575 000 Euro
Hinter den Pösten 300 000 Euro
Stiftstraße 680 000 Euro
Krumme Straße 275 000 Euro
Twelenkämpe 420 000 Euro
0 Euro
575 000 Euro
300 000 Euro
1 375 000 Euro
Straßenausbaubeiträge - Rechtsgrundlage
Details
Landesrechtliche Vorschriften für Straßenausbaubeiträge in den Alten Bundesländern
Abgeschafft in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg und seit dem 26.06.2018 auch in Bayernmit finanziellem Ausgleich des Landes.
Die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein können nach dem Kommunalen-Abgaben-Gesetz (KAG) abrechnen, müssen es aber nicht.
NRW ist das einzige Bundesland mit einem „ERHEBUNGSZWANG“. NRW muss rechtlich Straßenausbaumaßnahmen nach dem KAG abrechnen.
Als BfL sind wir der festen Überzeugung: Das muss sich auch für NRW ändern! Das wird sich ändern – zeitnah, 2019 oder 2020!