Straßenausbaumaßnahmen - Haushaltsantrag 2019 der BfL
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KAG-Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen: Bürger für Lemgo auf Gegenkurs zum Kämmerer
Lemgo. Erstaunt zeigte sich der Kämmerer der Alten Hansestadt Lemgo in der letzten Ratssitzung, dass schon vor Einbringung des Haushaltsentwurfes eine Fraktion einen Haushaltsantrag gestellt hatte. „Die Heranziehung zu Straßenausbaumaßnahmen nach dem KAG durch die Stadt Lemgo wird in den Jahren 2018 – 2020 oder bis zur Neuregulierung durch das Land NW ausgesetzt.“ Darauf reagierte er prompt und aus Sicht der Bürger für Lemgo mit falschen Zahlen. Er unterstellte der BfL in seinem Wortbeitrag, dass sie weitere hohe Belastungen für die Stadt in Kauf nehmen würden. Dem entgegen setzt BfL-Chef Wolfgang Sieweke: „Die BfL fordert keineswegs die Abschaffung der KAG-Beiträge zu Lasten der Stadt Lemgo, sondern die Kostenübernahme durch das Land NRW. Bis zur endgültigen Klärung soll die Stadt lediglich den Gebühreneinzug auf Eis legen.“
In einzelnen Bundesländern hat sich die Auffassung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufgrund von erheblichen Protesten der Bürger in letzter Zeit geändert. Auch in NRW stehen die Straßenausbaubeiträge in der öffentlichen Diskussion.
Die „Bürger für Lemgo“ wollen punktgenau das, was der NRW-Landesverkehrsminister Henrik Wüst (CDU) erklärt hat. Zitat: „Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei Kompensation für die Kommunen durch das Land würde die Bürger entlasten und ein Investitionshemmnis bei kommunaler Infrastruktur beseitigen.“ Im Landtag hat der Abgeordnete Stefan Kämmerling (SPD) am 12.09.2018 eine entsprechende Kleine Anfrage gestellt. „Wer bezahlt den kommunalen Straßenbau? Die Landesregierung muss jetzt Farbe bekennen.“
Deshalb ist nach der „Unterschriftenaktion“ im September der BfL- Antrag „Bescheide an Anwohner vorerst auszusetzen“ der nächste logische Schritt.
Die Frage, warum der Kämmerer in der Ratssitzung eine aus BfL-Sicht bewusste falsche Schlussfolgerung zog und dabei noch falsche Zahlen präsentierte kann man nur beantworten mit: „Bange machen gilt nicht“.
Abschließend Ratsmitglied Karl Horst Puchert: CDU und SPD haben auf Landesebene Signale gesetzt. In Herford und Bad Salzuflen ist man am Ball. Und in Lemgo? Eine gerechte Lösung gibt es wohl nicht. Aber sicher eine gerechtere!
Straßenausbaubeiträge - BfL Antrag zum Haushalt 2019
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Haushalt 2019
Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG)
Aussetzung der Veranlagung der Anlieger
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.
Beschlussvorschlag:
KAG-Bescheide für Straßenbaumaßnahmen, die im Jahre 2018 und später umgesetzt werden, werden in der Alten Hansestadt Lemgo unter Beachtung der Verjährungsfristen erst ab dem Jahr 2021 auf Grundlage der dann geltenden gesetzlichen Regelung erlassen. Die Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen nach dem KAG wird somit für diese Maßnahmen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ausgesetzt oder bis zur Neuregulierung des KAG NW durch das Land NW.
Begründung:
Die Nutzung der öffentlichen Straßen ist zweckbestimmtes Allgemeingut. Sie dienen, gleich ob Bundes- / Landes- oder Kommunale Straße, der Nutzung durch Jedermann. Allerdings werden durch die jetztige Satzung ausschließlich Anlieger der kommunalen Straßen zur Veranlagung herangezogen.
Hieraus ergibt sich eine krasse Ungleichbehandlung der Bürger.
Ferner führt die Veranlagung derzeit im Einzelfall zu einer erheblichen, manchmal zu einer existenzbedrohenden Situation für Einzelne. Gerade ältere Menschen mit geringem Einkommen sind hier betroffen.
Zurzeit ist die Erhebung von Straßenbaubeiträgen bzw. deren Abschaffung in einigen Bundesländern in der öffentlichen Debatte. In Bayern, Berlin und Baden-Württemberg sind sie bereits abgeschafft. Eine Gesetzesänderung des KAG ist auch für NRW in Aussicht gestellt. Ob oder wie eine Neuregelung erfolgen könnte, ist allerdings vollkommen unklar. Die derzeit betroffenen Anlieger werden versuchen ihre Baumaßnahme bis zur Entscheidung der Landesregierung heraus zu zögern, oder auch die Bescheide anfechten. Die Akzeptanz für Straßenbaumaßnahmen ist bei den Bürgern nicht mehr gegeben.
Deshalb halten wir es für sinnvoll, die KAG Beiträge für Straßenbaumaßnahmen bis 2020 „einzufrieren“. Soweit die Schaffung einer neuen Rechtslage nicht erfolgen sollte, regen wir an, steuerliche Überlegungen in den Focus zu rücken, welche dann für eine kontinuierliche, und damit für eine gleichmäßige Belastung aller Bürger sorgen würde.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Lippische Wochenschau: Radwege im Innenstadtbereich
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Bürger für Lemgo unterbreiten Vorschläge
Lemgo. Bereits vor der Sommerpause waren sich die Verkehrsexperten einig, dass sich in der Heustraße etwas verändern muss. Die Fahrradfahrer können nicht auf den großen Pflastersteinen fahren und die Anwohner befürchten, dass sie auf dem Gehweg von einem Radfahrer angefahren werden, wenn sie ihr Haus verlassen. Die Verwaltung will Abhilfe schaffen, ist aber noch in der Findungsphase. Eine Möglichkeit ist, auf einer Seite einen Teil der großen Pflasterung glattzuschleifen, dann behält das Ganze weiterhin den historischen Charakter. Eine andere Variante wäre, einen Radfahrstreifen asphaltiert wie auf dem Radweg Engelbert- Kämpferstraße aufzubringen. Während einer Ortsbesichtigung kamen jetzt die Bürger für Lemgo auf die Idee, Nägel mit Köpfen zu machen. Warum nicht eine gute Radfahrstrecke über die Heustraße mit einem kleinen Schlenker durch die Breite Straße und dann weiter auf die Orpingstraße? Diesen Weg würden vor allem die Radfahrer verstärkt nutzen, die in den Osten der Alten Hansestadt wollen. Häufig hören wir Klagen von Fußgängern und Läufern, die auf dem Hohen- und Lindenwall unterwegs sind. Sie fühlen sich auf diesem recht schmalen Teil des Wallweges durch Fahrradfahrer verunsichert, so Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sieweke. Wahrscheinlich würde ein anderer Straßenbelag manchen Einheimischen veranlassen, nicht mehr über die Wallanlage zu fahren. Über einen Antrag der BfL-Fraktion wird wahrscheinlich in der Novembersitzung im Verkehrsausschuss beraten.
Die Orpingstraße in Lemgo
Straßenausbaubeiträge abschaffen - Info-Stand der BfL auf der Mittelstraße
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Erfolgsmeldung: 422 Lemgoer Bürger/innen haben unterschrieben!
Wer online die Petition noch unterstützen möchte kann dies tun. Einfach bei Google eingeben: Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in NRW
Alles Weitere ergibt sich von selbst.
Straßenausbaubeiträge abschaffen
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Bürger für Lemgo unterstützen die Petition "Strabs-Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen" Am Samstag, 22. September 2018, haben die Bürgerinnen und Bürger, die in der Alten Hansestadt Lemgo unterwegs sind, die Gelegenheit, eine Petition zu unterstützen. In ganz NRW wird landesweit dafür geworben, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Damit das Thema im Landtag behandelt wird, werden mehr als 29.000 Unterschriften benötigt. Was soll erreicht werden? Dazu Wolfgang Sieweke, (BfL): Die Erhebung von Straßenbeiträgen belasten einseitig nur die Anlieger, oft in einer existenzbedrohenden Höhe. Gemeindestraßen gehören mit zur allgemeinen Daseinsvorsorge. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht nur auf Anlieger beschränkt. Erneuerung und Ausbau ist daher aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.
Vor dem Rathaus auf der Mittelstraße haben die „Bürger für Lemgo“ (BfL) am nächsten Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr einen Info-Stand aufgebaut. Sie stehen bei einer Tasse Kaffee bereit, über das Thema, vor allem mit betroffenen Haus- und Grundstückseigentümern, zu diskutieren. Aber auch für Mieter ist das Thema hoch aktuell, denn die Mietpreise steigen auch durch Abgaben, die der Vermieter berechtigter Weise an den Mieter weiterleiten kann. Weitere Informationen stehen unter www.strabs-nrw.de
Der Straßenbaubeitrag (auch Straßenausbaubeitrag genannt) ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen des Landes NRW und ist deshalb nicht zu verwechseln!!!!!!! mit dem Erschließungsbeitrag nach den Regelungen des (Bundes-) Baugesetzbuches/BauGB. Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben den landesgesetzlichen Regelungen die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.[1]
Der Straßenausbaubeitrag ist eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz).
Beitragsfähige Baumaßnahmen Die Gemeinde kann von den Anliegern Straßenausbaubeiträge für folgende Baumaßnahmen erheben:
Erneuerung einer Straße oder eines Teilbereiches
Bau zusätzlicher Einrichtungen an der Straße, z.B. Parkstreifen, Gehweg, Straßenbeleuchtung
Umbau/Verbesserung eines Teils der Straße, z.B. Vergrößerung des Regenwasserablaufs, Verbesserung der Straßenbeleuchtung.
………………………………..
NRW-CDU Verkehrsminister Herr Hendrik Wüst: Zitat: Gefordert wird auch eine Abschaffung der Straßenausbau-Beiträge. Sie werden fällig, wenn bereits bestehende Straßen ausgebaut werden. Nach Angaben von Wüst machen sie jährlich einen Betrag von 120 bis 150 Millionen Euro aus. Dieses Geld müsste dann das Land den Kommunen erstatten.
Bund der Steuerzahler NRW -Vorsitzender Herr Heinz Wirz: Zitat: Auch der Bund der Steuerzahler NRW (BdST) setzt sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Eine entsprechende Forderung hat er in einem Brief an alle NRW-Landtagsabgeordnete und an Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) formuliert. Bei den Beiträgen werde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Anlieger nicht berücksichtigt, hatte der BdST-Vorsitzende Heinz Wirz betont. Zweckgebundene Zuweisungen des Landes könnten die Einnahmeausfälle kompensieren.
Straßenausbau (in Lemgo) – nach KAG (KommunalAbgabenGesetz) 1. Beispiel
Jahr 2019
Straßenerneuerung Wasserfurche
575 000 Euro
Beiträge KAG 270 000 Euro
In Verbindung mit dem Kanal
Beispiel
Jahr 2021
Straßenbau Krumme Straße
275 000 Euro
Beiträge KAG 135 000 Euro
In Verbindung mit dem Kanal
Straßenendausbau – BauGB 1. Beispiel
Straßenendausbau Drosselweg
Jahr 2018
Insgesamt
110 000 Euro
Beteiligung Dritter
95 000 Euro
Belastung Lemgo
15 000 Euro
Beispiel
Straßenendausbau Hornscher Weg
Jahr 2018
Insgesamt
845 000 Euro
Beteiligung Dritter
706 000 Euro
Belastung Lemgo
139 000 Euro
Beiträge nach KAG für Straßenbaumaßnahmen 2018 – 2021 (in Lemgo)
2018
2019
2020
2021
Wasserfurche
575 000 Euro
Hinter den Pösten 300 000 Euro
Stiftstraße 680 000 Euro
Krumme Straße 275 000 Euro
Twelenkämpe 420 000 Euro
Hanken-Jüsken-Straße 445 000 Euro
0 Euro
575 000 Euro
300 000 Euro
1 820 000 Euro
Zukünftige Baulandpolitik in Lemgo
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BfL-Fraktionssitzung
Niederschrift: TOP 4 Vortrag Herr Baier
Der Fraktionsvorsitzende Wolfgang S. begrüßte den Fachbereichsleiter der AH Stadt Lemgo für den Bereich Bauen recht herzlich.
Dieser gab zunächst einen Rückblick über die bisherige restriktive Planung, welche bislang weitestgehend auf eine städtebauliche Entwicklung von neuen Baugebieten verzichtete, weil die Entwicklung der Bevölkerungszahlen einen Abwärtstrend versprachen. Seit dem Jahre 2012 gibt es jedoch einen kleinen Zuwachs der Zahlen, auch begünstigt durch die Zuwanderer.
Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle, nämlich die Entwicklung Lemgos zu einem wirtschaftlichen Faktor, relativ stabile Arbeitsplätze, eine florierende Hochschule. Das alles stabilisiert die Bevölkerungszahlen der letzten Jahre. Allerdings wirkt sich das stark eingeschränkte Bauvolumen der letzten Jahre nun auf den Baubestand aus, es fehlen in allen Segmenten des Marktes Wohnungen, eine Ausnahme bildet der hochpreisige Mietwohnungsmarkt mit Mieten im Bereich von 10,-- €/m².
Der kalkulierte aktuelle Bedarf beläuft sich auf ca. 100 Wohneinheiten (WE) im Jahr, erforderlich sind sowohl Mietwohnungen, auch in Mehrfamilienhäusern, als auch Eigentumswohnungen und Häuser im privaten Bereich. Besondere Defizite bestehen im sozialen Wohnungsmarkt, ca. 40 % der Bevölkerung hätten Anspruch auf Leistungen nach dem Wohnbaugesetz, also befinden sich im einkommensschwachen Bereich. Dieses trifft sowohl die Zuwanderer, aber auch vor allem Rentner und Familien mit 2 - 3 Kindern.
Die größte Wohnungsnot liegt im Bereich der Leistungsempfänger im ALG II-Bereich, weil das Jobcenter des Kreises Lippe lediglich aktuell 4,65 € pro m² fördert.
Die Stadt plant ein kommunales Baulandprojekt. Hierbei werden Bebauungspläne nur dann aufgestellt, wenn der Grundstückseigentümer mindestens 30 % der Fläche an die Stadt veräußert, mit dem Ziel, für den sozialen Wohnungsmarkt anteilige Flächen zur Verfügung stellen zu können. Der Eigentümer kann dann aus einer Mischung von marktüblichen Preisen und einer reduzierten Einnahme von der Verwaltung in Höhe des Bodenrichtwertes noch eine angemessene Einnahme erzielen.
Für Investoren gilt auch eine Möglichkeit der Absicherung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, welcher dann den Erwerb durch die Stadt ersetzt. Im Rahmen der Vorstellung des Vorhabens im WuS hat die Haltung der Verwaltung eine breite Mehrheit erhalten.
Diese Abläufe folgen einer bestehenden Studie, diese wird in einen Plan gekleidet, welcher dann der Politik vorgelegt werden wird.
Das Handlungsprogramm des Handlungskonzeptes Wohnen sieht für das Handlungsfeld „Weiterentwicklung der Baulandstrategie“ ab Seite 94 folgende Maßnahmen vor, die im September dem Rat der Alten Hansestadt Lemgo zur finalen Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Fortführung der Strategie der Innenentwicklung in der Wohnbauentwicklung und Planvolle Aktivierung von Wohnbaulandreserven mit Fokus auf die Innenentwicklung.
Die Marktaktivierung von Wohnbaulandreserven stellt einen wichtigen Baustein mit folgenden Teilmaßnahmen dar:
Anzuregen ist ein kommunales Baulandmodell, das der Stadt größere Handlungsmöglichkeiten in der passgenauen Baulandbereitstellung ermöglicht. Für Lemgo ist besonders der Weg des kommunalen Zwischenerwerbs privater Grundstücke bei Baulandentwicklungen ab einer nennenswerten Größenordnung von rd. 5.000 m² Bruttofläche zu empfehlen, verknüpft mit dem Ziel, einen relevanten Anteil (z.B. 20 %) der eigenen angebotenen Grundstücke für preisgünstigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen und somit einkommensschwache Haushalte gezielt versorgen zu können. Alternativ sollte die Stadt die Möglichkeit haben, mit dem Verkäufer eines privaten Grundstückes einen städtebaulichen Vertrag mit der Verpflichtung abzuschließen, denselben Anteil an Wohnungen im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes NRW zu errichten (siehe S. 97 f. Handlungskonzept Wohnen Lemgo).
Der Einsatz kommunaler Wohnbaugrundstücke für Bedarfe der Zielgruppen ist mit einer Direktvermarktung auf Grundlage sozialer Kriterien oder dem Verkauf an Investoren durch Vergabe nach Konzeptqualität (z.B. Anteil öffentlich geförderter Wohneinheiten für Einkommensschwache (max. 30 Prozent oder weniger) vorgesehen (siehe S. 99 f Handlungskonzept Wohnen Lemgo).
Fahrkarten im Stadtbus
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BfL fordert modernen Standard
Lemgo. Die alten Fahrkartenautomaten in den Stadtbussen streiken häufig. Sie zu reparieren oder zu ersetzen lohnt nicht mehr. Es gibt wohl auch kaum noch Ersatzteile. Doch es soll ab 2019 alles neu werden. So jedenfalls glauben es die meisten Fahrgäste in unseren Stadtbussen. Der Zuschlag für einen neuen Vertrag, der über acht Jahre laufen soll, steht. Doch noch ist nicht alles in trockenen Tüchern. Es wird weiter über die Linienführung, vor allem der Linien 2 und 5, diskutiert.
Aber auch um die Fahrkartenautomaten ist manche Diskussion entbrannt. Denn wenn es nach der Ausschreibung geht, soll fast alles beim Alten bleiben. Hier sagen die „Bürger für Lemgo“ (BfL): Das kann es doch wohl nicht sein. Jeder Fahrgast, der ein Einzelticket einlösen will, muss auch in Zukunft möglichst passendes Kleingeld bereit halten. Mit Scheinen kann der Kunde auch zukünftig nicht bezahlen. Es bestehe zwar später die Option per Whats-App zu bezahlen. Doch schauen wir uns doch einmal um, welcher ältere Fahrgast wird diese Möglichkeit nutzen?
Die Bürger für Lemgo wollen das nicht hinnehmen und fordern eine verbesserte Service-Leistung. Dazu gehören Fahrscheinautomaten mit der Möglichkeit einer Wechselgeldausgabe, der Bezahlung mit Geldscheinen und des Einsatzes von ec-Karten. Wenn man bedenkt, so Ratsmitglied Karl Horst Puchert, dass die neuen Verträge bis 2026 laufen, muss man sich fragen, ob die Anschaffung nach fast altem Muster zeitgemäß ist. Bis zu Beginn des nächsten Jahres sollen die Änderungen umgesetzt werden und der Stadtbus nach neuem Muster fahren. Noch ist es Zeit, einiges zu verändern. Doch die Zeit wird allmählich knapp. Am 12. September 2018 fallen erste Beschlüsse oder Empfehlungen im Verkehrsausschuss und Ende des Jahres wird der Rat der Alten Hansestadt Lemgo die endgültigen Entscheidungen treffen.