Aktuelles

Überprüfung der Beschilderung in der Stadt Lemgo

Donnerstag, 01. September 2011

Alte Hansestadt Lemgo

Herrn Bürgermeister

Dr. Reiner Austermann                                                                          Lemgo, 01.09.2011

 

 

 

 

Beschilderung in der Alten Hansestadt Lemgo

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

die BfL-Fraktion stellt für die Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.09.2011 den Antrag:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Straßenbegehung in der Hansestadt durchzuführen

und  die Beschilderung hins. mehrerer Kriterien zu überprüfen.

 

1.   Richtigkeit der Kombinationen von Verkehrszeichen sowie Zusatzzeichen

 

2.   Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

 

3.   Erforderlichkeit von Verkehrszeichen und Zusatzzeichen.

 

 

Nach dieser Überprüfung ist die Beschilderung gem. des Ergebnisses schnellstmöglich zu korrigieren und dem Ausschuss zu berichten.

 

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs bis zur Korrektur der Verkehrszeichen in den u. a. Straßen mit sofortiger Wirkung einzustellen:

 

„Neue Straße,“ „ Im Rembken,“    unterer Teil „Freier Hof,“  oberer Teil „Echternstr.“  „Primkerstr“

 

 

Begründung:

 

Es ist erwiesen, das die Stadtverwaltung Lemgo über einen längeren Zeitraum zumindest in der Orpingstraße Verwarngelder eingenommen hat, ohne die erforderliche Rechtsgrundlage dafür zu haben. Hintergrund war hier die fehlerhafte Kombination von Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. Diese Beschilderung wurde zwischenzeitlich geändert.

 

Offensichtlich wurde es versäumt, auch die übrige Beschilderung in Lemgo auf  Fehler hin zu überprüfen. Dabei wären möglicherweise Mängel entdeckt worden, die längst hätten behoben werden können. Es besteht also die Gefahr, dass Verkehrsteilnehmer immer noch „zur Kasse“ gebeten werden, obwohl die Beschilderung nur eine etwas wirre Zusammensetzung von Verkehrszeichen und Zusatzzeichen ist, dessen eigentliche Bedeutung sich gegenseitig aufhebt oder einfach absurd ist .

Der Verkehrsteilnehmer muss sich aber darauf verlassen können, dass Verwarn -und Bußgeldbescheide einwandfrei sind. Entscheidend ist, was die Beschilderung aussagt, nicht was damit evtl. gemeint sein könnte.

 

Weiterhin möchten wir den „Schilderwald“ reduzieren. Es ist mittlerweile ein völlig überreguliertes System mit schwer zu erfassender Schilderflut und diffusen Anordnungen

von Parkplätzen entstanden. Wir weisen hier besonders auf das Konzept „SimplyCity“

in den Modellstädten Arnsberg und Mühlheim/Ruhr hin.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Wolfgang Sieweke

-Fraktionsvorsitzender- 

Petition der "BfL" zur Dichtheitsprüfung

Freitag, 15. April 2011

Landtag NRW
Petitionsausschuss
Postfach 101143
40002 Düsseldorf                                                                                                    15. April 2011

 

Petition zur Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a Landeswassergesetz
in der Alten Hansestadt Lemgo und in Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Damen und Herren,
mehr als 600 Einwohnerinnen und Einwohner der Alten Hansestadt Lemgo und die Wählergemeinschaft/Fraktion Bürger für Lemgo (BfL) wenden sich mit ihrer Unterschrift an den Petitionsausschuss des Landtages NRW mit der Forderung, die Aussetzung bzw. Überarbeitung der derzeitigen Rechtslage zur Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a Landeswassergesetz anzuordnen. Sollte dieses Gesetz dennoch zur Anwendung kommen, erwarten die Unterzeichner eine bürgerfreundliche und kostengünstige Umsetzung.
Gründe hierfür sind:

  • Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung
  • Die Folgekosten für die Hausbesitzer und somit auch für die Mieter sind nicht absehbar
  • Durch die Dichtheitsprüfung können unvermeidbare Folgeschäden entstehen
  • Die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen ist nicht gegeben
  • Für die Stadt Minden steht noch ein Obergutachten Ihres Umweltministerium aus, das richtungsweisend für andere Gebiete, vor allem in Fremdwasserschwerpunktgebieten, sein wird (siehe Antwortschreiben des Präsidenten des Landtages vom 27.10.2010).

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke

Anfrage der "BfL" zum Thema Dichtheitsprüfungen

Montag, 07. März 2011

Sitzung des Rates am 14.03.2011
TOP 8.: Dichtheitsprüfung

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit den Satzungen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in Wasserschutzgebieten der Stadt Lemgo bzw. für das Fremdwasserschwerpunktgebiet Wahmbeck stellt die BfL folgende Fragen:

1. Wie lang ist das Kanalnetz insgesamt auf dem Gebiet der Stadt Lemgo einschließlich der Ortsteile?
2. Welcher Anteil daran fällt auf Mischwasserkanäle / Trennsysteme ?
3. Wo befinden sich die ältesten Kanäle? Gibt es dort Sanierungsbedarf? In welchen Zeitabständen erfolgen Überprüfungen des Kanalsystems? Wie erfolgt die Überprüfung?
4. In welchen Zeitabständen erfolgen allgemein Kanalüberprüfungen, wie lang ist die ungestörte Funktion eines Kanals anzunehmen?
Zum Kanalsystem in Wahmbeck:
5. Welche Prüfungen des öffentlichen Kanalnetzes wurden zu welchem Zeitpunkt mit welcher Methode vorgenommen? Im Hinblick auf den festgestellten Fremdwassereintrag: Bei welchen Witterungsbedingungen (z.B. Starkregen ?) erfolgte die Überprüfung?
6. Wurden Missstände festgestellt und wenn ja, wie wurden Sie behoben?
7. Wie hoch ist der Anteil der privaten Kanäle am gesamten Kanalnetz?
8. Wurde ein Fremdwasserbeseitigungskonzept für das gesamte Stadtgebiet erstellt?
9. Zu beiden Satzungen:
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass folgende Passage nicht Gegenstand der Satzung sein sollte: "Unter der Voraussetzung, dass eine Sanierung technisch und dauerhaft möglich ist und die Verhältnismäßigkeit von Sanierungskosten und Fremdwasserschaden gewahrt bleibt." Hierzu folgende Fragen: Würde eine solche Passage die Satzung nichtig werden lassen? Wenn nein, würde die Satzung rechtswidrig, wenn eine solche Formulierung beibehalten würde (bitte keine Meinung, sondern Referenzurteile oder Kommentarstellen zum Beleg anführen)?

Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
W. Sieweke

Antrage der "BfL" zur Dichtheitsprüfung

Montag, 07. März 2011

Sitzung des Rates am 14.03.2011
TOP 8.: Dichtheitsprüfung

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit den Satzungen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in Wasserschutzgebieten der Stadt Lemgo bzw. für das Fremdwasserschwerpunktgebiet Wahmbeck soll folgender Antrag behandelt werden.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Alten Hansestadt beschließt, erst dann über Satzungen zur Dichtheitsprüfung zu entscheiden, wenn das Obergutachten, das das zuständige Ministerium für die Stadt Minden (Haddenhausen) in Auftrag gegeben hat, vorliegt, aus dem erkennbar wird, welche Sanierungskosten auf die Bürger zukommen und zumutbar sind und in dem Kriterien und Bewertungsschema herausgearbeitet werden, die landesweit zu mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger führen sollen. Auf das entsprechend anhängige Petitionsverfahren vor dem Landtag NRW wird verwiesen.

Begründung:
Der Petitionsausschuss des Landtags NRW geht davon aus, dass dieses Gutachten und die daraus resultierenden Untersuchungen landesweite Transparenz haben werden, damit den Kommunen die Gelegenheit gegeben wird, angepasste Lösungen anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
W. Sieweke

Anfrage der "BfL" zur Erstellung der Elternbeitragstabelle

Freitag, 22. Oktober 2010

Sitzung des Rates am 25.10.2010
Tagesordnungspunkt "Fragen an die Verwaltung"

Sehr geehrter Herr Dr.Austermann,

im Zusammenhang mit der Erarbeitung der s.g. "Tabelle der Gerechtigkeit" hat die BfL Fraktion Fragen an die Verwaltung: Demokratie lebt von einem Wettbewerb der Ideen. Insofern ist es zu begrüßen wenn zwei große Parteien in Lemgo sich Gedanken über eine gerechte Gestaltung von Elternbeiträgen machen.
Rechtswidrig dagegen ist es, wenn eine Verwaltung Parteien oder deren Fraktionen und nicht den legitimierten Ratsgremien (vorliegend der Jugendhilfeausschuss) zuarbeitet. Eine solche Vereinnahmung der Verwaltung durch einzelne Parteien/Fraktionen verzerrt den politischen Wettbewerb und führt zu einer Instrumentalisierung der Verwaltung durch parteipolitische Interessen. Genau dies scheint vorliegend geschehen zu sein.

Weiterlesen: Anfrage der "BfL" zur Erstellung der Elternbeitragstabelle