Innovation Campus
Pflasterungen?
Entlang der alten Tonkuhlenteichen
nördlich und westlich
des „Wäldchens“
NEIN!
Verbesserung? der Wegeverbindungen
zwischen Campus und Innenstadt
Eingriff in einen wertvollen Naturraum
Der bereits vorhandene Pfad reicht völlig aus.
Anlage und Gestaltung der Wege im „Wäldchen“ auf dem Innovation Campus Lemgo
Sehr geehrter Herr Baier,
nachdem in dem zuvor genannten Bereich schon die geplante Anlage eines Steges durch Beschluss aufgegeben wurde, verursacht unseres Erachtens die Weiterführung der Maßnahme im Sinne des Masterplanes nur Kosten, ohne für den geplanten Aufwand einen entsprechenden Ertrag zu erzielen.
Aus diesem Grund wird beantragt:
Antrag:
Das geplante Vorhaben „Pflasterungen entlang der alten Tonkuhlenteiche nördlich und westlich des Waldes“ wird aufgegeben.
Begründung:
Das Vorhaben ist aus ökonomischen Gründen mehr als zweifelhaft.
Für die 650 m Wegeverbindung Tennisanlage bis Liebigstraße (Westseite Wäldchen) bzw. die 180 m östlich des Waldes 300.000 € an Steuermitteln zu verwenden, ist absolut überflüssig. Nachdem der Steg durch das Wäldchen entfallen ist, hat die Planung nunmehr ihre Daseinsberechtigung verloren.
Laut ISEK 2018 sollte das Ziel die Verbesserung der Wegeverbindungen zwischen Campus und Innenstadt sein.
Fakt ist aber, dass die vorhandenen Wege zur Innenstadt völlig ausreichend sind. Der auszubauende Weg westlich des Waldes stellt lediglich eine Variante zu den vorhandenen Wegen dar, ist aber wegen der Topographie deutlich schwieriger zu begehen und zu befahren. Die geplante Nutzung stellt sich damit konträr zur Lebenswirklichkeit. Das Maßnahmenziel einer direkten, subjektiven Distanzreduktion (Zitat ISEK) wird nicht herzustellen sein.
Aber auch aus ökologischer Sicht sind die Maßnahmen sehr zweifelhaft.
So führt schon das ISEK 2018 aus: „Konflikte sind im Bereich der Tonkuhlen zu erwarten. Der Bereich ist ein wertvoller Naturraum, die Eingriffe sind so gering wie möglich zu halten.“ Dieses wird auch im Gutachten vom Dezember 2019 der Landschaftsplaner Brokmeier und Brokmann, Herford, so erwähnt. Es werden Eingriffe im Sinne von § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dargestellt, welche eine erhebliche Störung der Lebensbereiche der Tierwelt erwarten lassen. So sind neben 14 vermuteten und 11 nachgewiesenen Fledermausarten
sowie wahrscheinlich 16 verschiedenen Vogelarten, auch Amphibien und Schmetterlinge von der Umsetzung der Maßnahme betroffen.
Der Förderbescheid des RP zum Projekt „Innovation Campus“ vom 02.09.2019 enthält beachtenswerte Hinweise.
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten; regelmäßige Wirkungskontrollen sind durchzuführen.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind die Ziele einer stadtklimatischen Verbesserung zu berücksichtigen.
Die kinderfreundliche und generationsübergreifende Gestaltung des öffentlichen Raumes ist sicherzustellen, so dass alle Menschen – unabhängig vom Alter und körperlichen Einschränkungen - öffentliche Wege selbstständig und uneingeschränkt nutzen können.
In Summe dieser Betrachtungen dürften weitere Planungen ihre Existenzberechtigung verloren haben. Das Vorhaben ist somit aufzugeben.
Wolfgang Sieweke Heinz-Werner Dubbert
2 Anlagen
Aktueller Stand zu obigem Projekt:
Stadtentwicklungsausschuss Sitzung vom 16.11.2021
TOP 2. Mitteilungen und Anfragen
Im Campusareal ist eine Kostensteigerung von bewilligten förderfähigen Kosten v. 6,5 M. € auf nunmehr ca. 7,8 M.€ zu erwarten.
Die Planungen für die Wege durch das Tonkuhlenwäldchen werden zurückgestellt.