Gemeinsamer Antrag von: BfL - Die Grünen - SPD - esL


Antrag an den Stadtentwicklungsausschuss vom 20.Juni 2023

Die Alte Hansestadt erleichtert den Ausbau der Solarenergie im historischen Stadtkern. Im Bereich der Gestaltungssatzung und des Denkmalschutzes werden folgende Punkte umgesetzt:

  • 1. Im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Alten Hansestadt Lemgo vom 07.05.2008 wird die Formulierung des § 5 (4) Satz 3 geändert:
    Der Grundsatz zur Einhaltung eines Abstandes von mindestens 90 cm vom First, von der Traufe und von den Ortgängen wird ersatzlos aufgehoben.
  • 2. Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden werden weitestgehend ermöglicht: Für Anlagen, welche der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde nach § 9 Denkmalschutz Gesetz NRW vom 13.04.2022 bedürfen, ist der Erlass der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, vom 08.11.2022 "Entscheidungsrichtlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" anzuwenden.

Begründung:

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss zügig vorangehen. Das gilt nicht nur aufgrund des Lemgoer Klimaschutzkonzeptes, sondern auch aufgrund der alarmierenden Zahlen des aktuellen IPCC-Berichts.
Deshalb muss auch Lemgo konsequent die Nutzung der Solarenergie auf Dächern fördern – außerhalb und auch innerhalb des historischen Stadtkerns. Dabei sollten Antragsteller*innen auf neue Entwicklungen (z.B. rote Module) hingewiesen werden.

Für den Denkmalschutz gelten seit dem Erlass vom 8.11.22 Vorgaben zur Ermöglichung von Klimaschutzmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden. Unter anderem sind „Solaranlagen, die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, in der Regel zu erlauben“; „Solaranlagen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, sind regelmäßig dann zu erlauben, wenn sie reversibel sind, nur minimal in die Substanz eingreifen und mit dem Erscheinungsbild des Denkmals denkmalfachlich vereinbar sind und damit nur geringfügig in das Erscheinungsbild eingreifen“ (DSchG Nordrhein-Westfalen; Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern).

Gez.

Wolfgang Sieweke      Dr. Burkhard Pohl       Alexander Baer       Udo Golabeck
         BfL                          Die Grünen                   SPD                        esL
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Rat am 11.03.2024

Antrag der Fraktionen BfL, SPD, Bündnis 90/Die Grünen
Grundschulplanung Lemgo-West und Kirchheide
Durchführung von zwei Planungswettbewerben

Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt die Durchführung eines Architektenwettbewerbes für die Schulbauten der Grundschulen Lemgo-West und Kirchheide. Dieser Wettbewerb soll sowohl für die Variante Neubau als auch für die Variante Umbau im Bestand mit Erweiterung und Sanierung durchgeführt werden. Eine Festlegung auf eine der beiden Varianten wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen. Sollten Neubaugrundstücke im unmittelbaren Umfeld der bestehenden Standorte zur Verfügung stehen, ist auch ein solches Szenario zu berücksichtigen. Zur Umsetzung für den Planungswettbewerb ist zügig ein Arbeitskreis aus Verwaltung, Schulen und Politik zusammenzustellen, um die Wettbewerbsaufgabe zu definieren. Außerdem wird die Unterstützung einer externen Verfahrensbetreuung ausgeschrieben und beauftragt.

Ergänzend hierzu das Statement des BfL-Vorsitzenden Wolfgang Sieweke
Was wollen wir als BfL - was wollen wir nicht?
Wir wollen nicht die Variante Anbau ohne echten Umbau im Bestand.
Wir wollen auch nicht mehr unbedingt 2 Neubauten
Nach dem überzeugenden Fachvortrag der Architektin Frau Dern im GBA am 19.02., in dem sie zum Thema Wettbewerbsverfahren Varianten sowohl für Umbauten im Bestand als auch für einen Neubau fachkompetent vorgestellt hat, wollen wir einen Planungswettbewerb. Einen offenen Planungswettbewerb mit der ganzen Palette Neubau, Umbau, Erweiterung, Sanierung.
Am Ende soll der Architekt den Wettbewerb gewinnen, der uns einen Plan vorstellt, der die beiden wichtigsten Komponenten Funktionalität (insbesondere die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes) und die Wirtschaftlichkeit ausgewogen und bestmöglich berücksichtigt hat!!!
cc
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