Lippische Wochenschau: Radwege im Innenstadtbereich
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Bürger für Lemgo unterbreiten Vorschläge
Lemgo. Bereits vor der Sommerpause waren sich die Verkehrsexperten einig, dass sich in der Heustraße etwas verändern muss. Die Fahrradfahrer können nicht auf den großen Pflastersteinen fahren und die Anwohner befürchten, dass sie auf dem Gehweg von einem Radfahrer angefahren werden, wenn sie ihr Haus verlassen. Die Verwaltung will Abhilfe schaffen, ist aber noch in der Findungsphase. Eine Möglichkeit ist, auf einer Seite einen Teil der großen Pflasterung glattzuschleifen, dann behält das Ganze weiterhin den historischen Charakter. Eine andere Variante wäre, einen Radfahrstreifen asphaltiert wie auf dem Radweg Engelbert- Kämpferstraße aufzubringen. Während einer Ortsbesichtigung kamen jetzt die Bürger für Lemgo auf die Idee, Nägel mit Köpfen zu machen. Warum nicht eine gute Radfahrstrecke über die Heustraße mit einem kleinen Schlenker durch die Breite Straße und dann weiter auf die Orpingstraße? Diesen Weg würden vor allem die Radfahrer verstärkt nutzen, die in den Osten der Alten Hansestadt wollen. Häufig hören wir Klagen von Fußgängern und Läufern, die auf dem Hohen- und Lindenwall unterwegs sind. Sie fühlen sich auf diesem recht schmalen Teil des Wallweges durch Fahrradfahrer verunsichert, so Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sieweke. Wahrscheinlich würde ein anderer Straßenbelag manchen Einheimischen veranlassen, nicht mehr über die Wallanlage zu fahren. Über einen Antrag der BfL-Fraktion wird wahrscheinlich in der Novembersitzung im Verkehrsausschuss beraten.
Die Orpingstraße in Lemgo
Straßenausbaubeiträge abschaffen - Info-Stand der BfL auf der Mittelstraße
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Erfolgsmeldung: 422 Lemgoer Bürger/innen haben unterschrieben!
Wer online die Petition noch unterstützen möchte kann dies tun. Einfach bei Google eingeben: Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in NRW
Alles Weitere ergibt sich von selbst.
Straßenausbaubeiträge abschaffen
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Bürger für Lemgo unterstützen die Petition "Strabs-Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen" Am Samstag, 22. September 2018, haben die Bürgerinnen und Bürger, die in der Alten Hansestadt Lemgo unterwegs sind, die Gelegenheit, eine Petition zu unterstützen. In ganz NRW wird landesweit dafür geworben, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Damit das Thema im Landtag behandelt wird, werden mehr als 29.000 Unterschriften benötigt. Was soll erreicht werden? Dazu Wolfgang Sieweke, (BfL): Die Erhebung von Straßenbeiträgen belasten einseitig nur die Anlieger, oft in einer existenzbedrohenden Höhe. Gemeindestraßen gehören mit zur allgemeinen Daseinsvorsorge. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht nur auf Anlieger beschränkt. Erneuerung und Ausbau ist daher aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.
Vor dem Rathaus auf der Mittelstraße haben die „Bürger für Lemgo“ (BfL) am nächsten Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr einen Info-Stand aufgebaut. Sie stehen bei einer Tasse Kaffee bereit, über das Thema, vor allem mit betroffenen Haus- und Grundstückseigentümern, zu diskutieren. Aber auch für Mieter ist das Thema hoch aktuell, denn die Mietpreise steigen auch durch Abgaben, die der Vermieter berechtigter Weise an den Mieter weiterleiten kann. Weitere Informationen stehen unter www.strabs-nrw.de
Der Straßenbaubeitrag (auch Straßenausbaubeitrag genannt) ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen des Landes NRW und ist deshalb nicht zu verwechseln!!!!!!! mit dem Erschließungsbeitrag nach den Regelungen des (Bundes-) Baugesetzbuches/BauGB. Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben den landesgesetzlichen Regelungen die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.[1]
Der Straßenausbaubeitrag ist eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz).
Beitragsfähige Baumaßnahmen Die Gemeinde kann von den Anliegern Straßenausbaubeiträge für folgende Baumaßnahmen erheben:
Erneuerung einer Straße oder eines Teilbereiches
Bau zusätzlicher Einrichtungen an der Straße, z.B. Parkstreifen, Gehweg, Straßenbeleuchtung
Umbau/Verbesserung eines Teils der Straße, z.B. Vergrößerung des Regenwasserablaufs, Verbesserung der Straßenbeleuchtung.
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NRW-CDU Verkehrsminister Herr Hendrik Wüst: Zitat: Gefordert wird auch eine Abschaffung der Straßenausbau-Beiträge. Sie werden fällig, wenn bereits bestehende Straßen ausgebaut werden. Nach Angaben von Wüst machen sie jährlich einen Betrag von 120 bis 150 Millionen Euro aus. Dieses Geld müsste dann das Land den Kommunen erstatten.
Bund der Steuerzahler NRW -Vorsitzender Herr Heinz Wirz: Zitat: Auch der Bund der Steuerzahler NRW (BdST) setzt sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Eine entsprechende Forderung hat er in einem Brief an alle NRW-Landtagsabgeordnete und an Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) formuliert. Bei den Beiträgen werde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Anlieger nicht berücksichtigt, hatte der BdST-Vorsitzende Heinz Wirz betont. Zweckgebundene Zuweisungen des Landes könnten die Einnahmeausfälle kompensieren.
Straßenausbau (in Lemgo) – nach KAG (KommunalAbgabenGesetz) 1. Beispiel
Jahr 2019
Straßenerneuerung Wasserfurche
575 000 Euro
Beiträge KAG 270 000 Euro
In Verbindung mit dem Kanal
Beispiel
Jahr 2021
Straßenbau Krumme Straße
275 000 Euro
Beiträge KAG 135 000 Euro
In Verbindung mit dem Kanal
Straßenendausbau – BauGB 1. Beispiel
Straßenendausbau Drosselweg
Jahr 2018
Insgesamt
110 000 Euro
Beteiligung Dritter
95 000 Euro
Belastung Lemgo
15 000 Euro
Beispiel
Straßenendausbau Hornscher Weg
Jahr 2018
Insgesamt
845 000 Euro
Beteiligung Dritter
706 000 Euro
Belastung Lemgo
139 000 Euro
Beiträge nach KAG für Straßenbaumaßnahmen 2018 – 2021 (in Lemgo)
2018
2019
2020
2021
Wasserfurche
575 000 Euro
Hinter den Pösten 300 000 Euro
Stiftstraße 680 000 Euro
Krumme Straße 275 000 Euro
Twelenkämpe 420 000 Euro
Hanken-Jüsken-Straße 445 000 Euro
0 Euro
575 000 Euro
300 000 Euro
1 820 000 Euro
Zukünftige Baulandpolitik in Lemgo
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BfL-Fraktionssitzung
Niederschrift: TOP 4 Vortrag Herr Baier
Der Fraktionsvorsitzende Wolfgang S. begrüßte den Fachbereichsleiter der AH Stadt Lemgo für den Bereich Bauen recht herzlich.
Dieser gab zunächst einen Rückblick über die bisherige restriktive Planung, welche bislang weitestgehend auf eine städtebauliche Entwicklung von neuen Baugebieten verzichtete, weil die Entwicklung der Bevölkerungszahlen einen Abwärtstrend versprachen. Seit dem Jahre 2012 gibt es jedoch einen kleinen Zuwachs der Zahlen, auch begünstigt durch die Zuwanderer.
Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle, nämlich die Entwicklung Lemgos zu einem wirtschaftlichen Faktor, relativ stabile Arbeitsplätze, eine florierende Hochschule. Das alles stabilisiert die Bevölkerungszahlen der letzten Jahre. Allerdings wirkt sich das stark eingeschränkte Bauvolumen der letzten Jahre nun auf den Baubestand aus, es fehlen in allen Segmenten des Marktes Wohnungen, eine Ausnahme bildet der hochpreisige Mietwohnungsmarkt mit Mieten im Bereich von 10,-- €/m².
Der kalkulierte aktuelle Bedarf beläuft sich auf ca. 100 Wohneinheiten (WE) im Jahr, erforderlich sind sowohl Mietwohnungen, auch in Mehrfamilienhäusern, als auch Eigentumswohnungen und Häuser im privaten Bereich. Besondere Defizite bestehen im sozialen Wohnungsmarkt, ca. 40 % der Bevölkerung hätten Anspruch auf Leistungen nach dem Wohnbaugesetz, also befinden sich im einkommensschwachen Bereich. Dieses trifft sowohl die Zuwanderer, aber auch vor allem Rentner und Familien mit 2 - 3 Kindern.
Die größte Wohnungsnot liegt im Bereich der Leistungsempfänger im ALG II-Bereich, weil das Jobcenter des Kreises Lippe lediglich aktuell 4,65 € pro m² fördert.
Die Stadt plant ein kommunales Baulandprojekt. Hierbei werden Bebauungspläne nur dann aufgestellt, wenn der Grundstückseigentümer mindestens 30 % der Fläche an die Stadt veräußert, mit dem Ziel, für den sozialen Wohnungsmarkt anteilige Flächen zur Verfügung stellen zu können. Der Eigentümer kann dann aus einer Mischung von marktüblichen Preisen und einer reduzierten Einnahme von der Verwaltung in Höhe des Bodenrichtwertes noch eine angemessene Einnahme erzielen.
Für Investoren gilt auch eine Möglichkeit der Absicherung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, welcher dann den Erwerb durch die Stadt ersetzt. Im Rahmen der Vorstellung des Vorhabens im WuS hat die Haltung der Verwaltung eine breite Mehrheit erhalten.
Diese Abläufe folgen einer bestehenden Studie, diese wird in einen Plan gekleidet, welcher dann der Politik vorgelegt werden wird.
Das Handlungsprogramm des Handlungskonzeptes Wohnen sieht für das Handlungsfeld „Weiterentwicklung der Baulandstrategie“ ab Seite 94 folgende Maßnahmen vor, die im September dem Rat der Alten Hansestadt Lemgo zur finalen Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Fortführung der Strategie der Innenentwicklung in der Wohnbauentwicklung und Planvolle Aktivierung von Wohnbaulandreserven mit Fokus auf die Innenentwicklung.
Die Marktaktivierung von Wohnbaulandreserven stellt einen wichtigen Baustein mit folgenden Teilmaßnahmen dar:
Anzuregen ist ein kommunales Baulandmodell, das der Stadt größere Handlungsmöglichkeiten in der passgenauen Baulandbereitstellung ermöglicht. Für Lemgo ist besonders der Weg des kommunalen Zwischenerwerbs privater Grundstücke bei Baulandentwicklungen ab einer nennenswerten Größenordnung von rd. 5.000 m² Bruttofläche zu empfehlen, verknüpft mit dem Ziel, einen relevanten Anteil (z.B. 20 %) der eigenen angebotenen Grundstücke für preisgünstigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen und somit einkommensschwache Haushalte gezielt versorgen zu können. Alternativ sollte die Stadt die Möglichkeit haben, mit dem Verkäufer eines privaten Grundstückes einen städtebaulichen Vertrag mit der Verpflichtung abzuschließen, denselben Anteil an Wohnungen im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes NRW zu errichten (siehe S. 97 f. Handlungskonzept Wohnen Lemgo).
Der Einsatz kommunaler Wohnbaugrundstücke für Bedarfe der Zielgruppen ist mit einer Direktvermarktung auf Grundlage sozialer Kriterien oder dem Verkauf an Investoren durch Vergabe nach Konzeptqualität (z.B. Anteil öffentlich geförderter Wohneinheiten für Einkommensschwache (max. 30 Prozent oder weniger) vorgesehen (siehe S. 99 f Handlungskonzept Wohnen Lemgo).
Fahrkarten im Stadtbus
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BfL fordert modernen Standard
Lemgo. Die alten Fahrkartenautomaten in den Stadtbussen streiken häufig. Sie zu reparieren oder zu ersetzen lohnt nicht mehr. Es gibt wohl auch kaum noch Ersatzteile. Doch es soll ab 2019 alles neu werden. So jedenfalls glauben es die meisten Fahrgäste in unseren Stadtbussen. Der Zuschlag für einen neuen Vertrag, der über acht Jahre laufen soll, steht. Doch noch ist nicht alles in trockenen Tüchern. Es wird weiter über die Linienführung, vor allem der Linien 2 und 5, diskutiert.
Aber auch um die Fahrkartenautomaten ist manche Diskussion entbrannt. Denn wenn es nach der Ausschreibung geht, soll fast alles beim Alten bleiben. Hier sagen die „Bürger für Lemgo“ (BfL): Das kann es doch wohl nicht sein. Jeder Fahrgast, der ein Einzelticket einlösen will, muss auch in Zukunft möglichst passendes Kleingeld bereit halten. Mit Scheinen kann der Kunde auch zukünftig nicht bezahlen. Es bestehe zwar später die Option per Whats-App zu bezahlen. Doch schauen wir uns doch einmal um, welcher ältere Fahrgast wird diese Möglichkeit nutzen?
Die Bürger für Lemgo wollen das nicht hinnehmen und fordern eine verbesserte Service-Leistung. Dazu gehören Fahrscheinautomaten mit der Möglichkeit einer Wechselgeldausgabe, der Bezahlung mit Geldscheinen und des Einsatzes von ec-Karten. Wenn man bedenkt, so Ratsmitglied Karl Horst Puchert, dass die neuen Verträge bis 2026 laufen, muss man sich fragen, ob die Anschaffung nach fast altem Muster zeitgemäß ist. Bis zu Beginn des nächsten Jahres sollen die Änderungen umgesetzt werden und der Stadtbus nach neuem Muster fahren. Noch ist es Zeit, einiges zu verändern. Doch die Zeit wird allmählich knapp. Am 12. September 2018 fallen erste Beschlüsse oder Empfehlungen im Verkehrsausschuss und Ende des Jahres wird der Rat der Alten Hansestadt Lemgo die endgültigen Entscheidungen treffen.
Richtfest am Lemgoer Bauhof
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BfL sieht positive Aspekte
Lemgo. Den unterschwelligen Stolz konnten die Gäste wohl feststellen, als der Leiter des städtischen Bauhofes Gerhard Reineke die Mitarbeiter der Firmen und Gäste zum Richtfest begrüßte. Ist doch die Planung des neuen Bauhofes nicht ohne seine fachliche Kompetenz entwickelt worden. Dies vor allem, als die Planungen zunächst den finanziellen Rahmen zu sprengen drohten. Aber das ist alles Geschichte. Wolfgang Sieweke und Ulrich Schraer von der Bfl konnten erkennen, hier entsteht ein Zweckbau mit seinen Außenanlagen, der sich sehen lassen kann. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse einer Mittelstadt an einem Standort sehr zentral gelegen und doch nicht lärmmäßig störend für Anwohner. Wahrscheinlich war es auch gut, dass der Kreis Lippe abgesprungen war. Es sei wohl immer wieder gut, Herr im eigenem Hause zu sein, obwohl eine Kooperation viele Vorteile bringen würde.
Richtfest feiern ist eine alte Tradition. Auch dann, wenn das Richten eines Dachstuhle bei einem Flachdach ausfällt. So fehlten hier die Zimmerleute. Ein Richtfest zeigt auch, das mehr als die halbe Wegstrecket geschafft ist . Jetzt kommt die Feinabstimmung. So endete die kleine Feier in der Erwartung, dass alle Arbeiten fristgerecht fertig werden und der neue Bauhof im Herbst bezogen werden kann. Für den Politiker ist dabei wichtig, dass der finanzielle Rahmen nicht gesprengt wird.
Gerhard Reineke, Leiter des alten und neuen Bauhofes bei der Begrüßung der Handwerker und Gäste
Die neue KFZ-Unterstellhalle
Zwei Fraktionsvorsitzende im Gespräch und hier wohl gleicher Meinung: „Da entsteht was Gutes“
Fußgängerüberweg Uferstr. Lemgo-Hörstmar
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Ergebnis der Ortsbesichtigung durch Frau Astrid Lehre Fachgebietsleiterin Straßenverkehr Kreis Lippe
Sehr geehrter Herr Sieweke,
ich konnte mir in der letzten Woche gemeinsam mit einer Mitarbeiterin bei einem Ortstermin ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen.
Die mir vorliegenden Zahlen zur Anzahl der querenden Personen und die Tatsache, dass es nahezu keine Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt, schränken meinen Ermessenspielraum derart ein, dass die Anordnung eines Fußgängerüberweg nicht zu rechtfertigen ist.
Die Befürchtung, dass die Sicherheit der Schulkinder nicht gewährleistet ist, hat sich bei der Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit nicht bewahrheitet.
Sofern sich durch eine Aktualisierung der Richtlinie R-FGÜ eine neue Rechtslage ergibt, bin ich selbstverständlich gerne bereit, die Örtlichkeit unter neuen Gesichtspunkten zu bewerten.