Aufhebung der Baumschutzsatzung
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Alten Hansestadt Lemgo vom 27.06.2000 in der Fassung vom 02.10.2001 wird aufgehoben.

Skaterbahn

Vorbehaltlich der Ergebnisse des Gutachtens zum Freizeitstätte Entwicklungskonzept ist die Renovierung/Erneuerung der Skaterbahn an der Pagenhelle ab 2018 durchzuführen. Die Finanzierung soll sich über den Zeitraum 2018 bis 2020 erstrecken. Dazu sind eigene Mittel bereit zu stellen sowie Landesmittel und Sponsoren zu akquirieren.

Öffentliche Toiletten
Bau einer öffentlichen Toilettenanlage am Lippegarten

Prüfauftrag:
Erstellung einer Eisfläche nach Beendigung der Eiswelt 2018

 

Haushalt 2018
Aufhebung der Baumschutzsatzung

 

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.

 

Beschlussvorschlag:

Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Alten Hansestadt Lemgo vom 27.06.2000, die zuletzt durch  Satzung vom 02.10.2001 geändert worden ist, wird aufgehoben.

 

Begründung:

Begründung erfolgt am 20.11.2017 in der HFA-Sitzung.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender

 

Antrag: Neubau Edeka - Verkehrsführung Lemgoer Straße 

BfL „Bürger für Lemgo“

Beschlussvorschlag:
Die Abfahrt für Rechtsabbieger vom Grundstück EDEKA neu auf die Lemgoer Straße wird - mit Zustimmung von Straßen NRW - auch für PKW eingerichtet.

Unser Vorschlag wurde mehrheitlich so beschlossen!

Darüber hinaus ist zu prüfen:
Ob und wie durch den Einsatz der Lichtzeichenanlage – z.B. Verlängerung der Abbiegephase für Fahrzeuge aus der Wasserfurche - eine wirkliche Optimierung der Situation erfolgen kann?

 

 

Antrag: Kostenlose Bildungsfahrten für die Lemgoer Kindergärten 

SPD        Bündnis90/Die Grünen        BfL „Bürger für Lemgo“

Beschlussvorschlag

Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt, dass alle Kinder der Lemgoer KiTas einmal pro Quartal den Stadtbus für Aktivitäten rund um die KiTa kostenlos nutzen dürfen (alternativ für die Kindergartenkinder der Ortsteile ohne Stadtbusanschluss mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln). Die dafür notwendigen Mittel sind ab 2018 in den Haushalt der Alten Hansestadt Lemgo einzustellen. 

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU – so beschlossen!

 

     

SPD                                  Bündnis 90/Die Grünen                            BfL "Bürger für Lemgo"

 

Lemgo, den 21. Mai 2017

An den Bürgermeister

der Alten Hansestadt Lemgo

 

Beschlussvorschlag

Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt, dass alle Kinder der Lemgoer KiTas einmal pro Quartal den Stadtbus für Aktivitäten rund um die KiTa kostenlos nutzen dürfen (alternativ für die Kindergartenkinder der Ortsteile ohne Stadtbusanschluss mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln). Die dafür notwendigen Mittel sind ab 2018 in den Haushalt der Alten Hansestadt Lemgo einzustellen. 

Begründung

Im Zusammenhang mit den Ausschreibungen für die Vergabe der Stadtbuslinien fanden zahlreiche Diskussionen auch über die Gewinnung von Neukunden statt. Um das System Stadtbus in der Alten Hansestadt Lemgo dauerhaft aufrecht zu erhalten, müssen wir auch zukünftige Kunden berücksichtigen, um so eine lebenslange Bindung an den Stadtbus zu fördern. Damit soll auch die Attraktivität des Angebotes für die Jüngsten verbessert werden. Die Kinder sollen so früh wie möglich die Nutzung des ÖPNV erlernen.

 

gez. Udo Golabeck

gez. Detlef Höltke

gez. Wolfgang Sieweke

 

 

 

BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo

Fraktionsbüro · Breite Straße 52· 32657 Lemgo

 

 

 

 

Alte Hansestadt Lemgo

Herrn Bürgermeister

Dr. Reiner Austermann

32657 Lemgo                                                                                        21. Februar 2017

 

Ratssitzung am 27.02.2017

TOP 6.1: Ablösung einer Bürgschaft - Drucksache 14/2017

 

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit den neunziger Jahren bürgt die Alte Hansestadt Lemgo für Verbindlichkeiten des Vereins St. Loyen. Diese Bürgschaft soll nun abgelöst werden. Hierdurch entsteht für die Stadt Lemgo eine riesige Belastung.

Die von Ihnen in der genannten Beschlussvorlage dargestellten Summen zweifelt die BfL-Fraktion nicht an. Wir sind allerdings der Auffassung, dass es für diesen voraus­sichtlich eintretenden beträchtlichen Schaden für die Alte Hansestadt Stadt Lemgo eine politische Verantwortung gibt.

Deshalb bitten wir Sie, der Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 27.02.2017 folgende Unterlagen beizufügen bzw. folgende Fragen zu beantworten:

1. Gibt es noch weitere Bürgschaften, die, falls sie in Anspruch genommen würden, demnächst
    zu weiteren Belastungen  für die Alte Hansestadt Stadt Lemgo führen könnten?
    (Nicht Stadtwerke und  ALG)

 
2. Wann ist entschieden worden, für die Verbindlichkeiten des Vereins St. Loyen zu bürgen?
    Wie lautet die Beschlussvorlage einschließlich der Begründung für die Übernahme der Bürgschaft?
    Wie war das Abstimmungsverhalten der im Rat seinerzeit vertretenen Parteien?
    Wie lautet das Protokoll über diesen Beratungspunkt?

 
3. Im Gebäude des Betreuungszentrums befinden sich auch betreute Wohnungen.
    Einige sollen im Zusammenhang mit der Bürgschaftsablöse in den Besitz des Johanniswerkes
    gehen, einige sollen im Eigentum des Vereins St. Loyen verbleiben.

    Wie viele betreute Wohnungen gibt es im Betreuungszentrum
    Wie viele sind übertragen worden?
    Wie viele bleiben im Eigentum von St. Loyen?
    Wieso unterstützt die Stadt Lemgo damit den Verein St. Loyen anstatt die zu zahlende Summe
    von 6,25 Mio EUR entsprechend zu kürzen?

 
4. Im Verlaufe der Gespräche bezüglich der "Bürgschaft St.Loyen" wurde durch die Verwaltung
    deutlich gemacht, dass ggfls. eine Rückzahlung in Höhe von 1,1 Mill. € erforderlich  würde.
    Gibt es dazu ein Rechtsgutachten?

    Unserer Auffassung nach kann der LWL nur im Falle einer zweckwidrigen Verwendung
    der Fördermittel aufgrund einer Auflage oder einer auflösenden Bedingung im Zuwendungsbescheid
    mit Erfolg die Erstattung der Mittel durchsetzen.
    Dürfte gerade in diesem Fall nicht auch eine Art von Vertrauensschutz bestehen?

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender

                   

Alte Hansestadt Lemgo                

Herrn Bürgermeister

Dr. Reiner Austermann

Rathaus

32657 Lemgo                                                                                          Lemgo,  29.01.2017

 

 

Änderung des FNPl / Aufstellung eines B.-Planes zur Errichtung der Astrid-Lindgren-Schule;

hier: Beantragung einer Verkehrszählung am Vogelsang/Spiegelberg
(südlicher Teil)

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

es ist allgemein bekannt, dass die vorgenannten Straßen bereits derzeit in hohem Maße verkehrlich belastet sind.

 

Zudem ist die geplante verkehrstechnische Erschließung der neuen „Astrid-

Lindgren-Schule“ über den Vogelsang angesichts der bereits durch die Gesamtschule bestehenden Belastung äußerst kritisch zu sehen.

 

Nach Meinung der BfL-Fraktion muss der schwierigen Verkehrssituation in den Straßen Vogelsang und Spiegelberg eine größere Aufmerksamkeit als bisher zuteil werden. Zu obiger Thematik bzw. als Basis für die Verfolgung der weiteren Entwicklung des Verkehrsaufkommens beantragt die BfL-Fraktion:
Ermittlung des Verkehrsaufkommens durch eine Verkehrszählung am Vogelsang bzw. Spiegelberg!
Hierbei sollten besonders auch die verkehrsstarken Zeiten einbezogen und gewürdigt werden.

 

Wir halten, auch vor dem Hintergrund weiterer Entscheidungen diese Verkehrs- zählung für notwendig, auch im Hinblick auf die Erstellung eines qualifizierten verkehrstechnischen Gutachtens.

 

Diese Untersuchung müsste unverzüglich erfolgen, damit die Ergebnisse im Verkehrsausschuss am 15.02.2017 bzw. WUS am 21.02.2017 vorgestellt werden könnten.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender

   
   
   
     

Herrn Bürgermeister

Dr. Reiner Austermann

Rathaus

32657 Lemgo                                                                                          Lemgo,  29.01.2017

 

 

Änderung des FNPl / Aufstellung eines B.-Planes zur Errichtung der Astrid-Lindgren-Schule;

hier: Beantragung einer Verkehrszählung am Vogelsang/Spiegelberg
(südlicher Teil)

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

es ist allgemein bekannt, dass die vorgenannten Straßen bereits derzeit in hohem Maße verkehrlich belastet sind.

 

Zudem ist die geplante verkehrstechnische Erschließung der neuen „Astrid-

Lindgren-Schule“ über den Vogelsang angesichts der bereits durch die Gesamtschule bestehenden Belastung äußerst kritisch zu sehen.

 

Nach Meinung der BfL-Fraktion muss der schwierigen Verkehrssituation in den Straßen Vogelsang und Spiegelberg eine größere Aufmerksamkeit als bisher zuteil werden. Zu obiger Thematik bzw. als Basis für die Verfolgung der weiteren Entwicklung des Verkehrsaufkommens beantragt die BfL-Fraktion:
Ermittlung des Verkehrsaufkommens durch eine Verkehrszählung am Vogelsang bzw. Spiegelberg!
Hierbei sollten besonders auch die verkehrsstarken Zeiten einbezogen und gewürdigt werden.

 

Wir halten, auch vor dem Hintergrund weiterer Entscheidungen diese Verkehrs- zählung für notwendig, auch im Hinblick auf die Erstellung eines qualifizierten verkehrstechnischen Gutachtens.

 

Diese Untersuchung müsste unverzüglich erfolgen, damit die Ergebnisse im Verkehrsausschuss am 15.02.2017 bzw. WUS am 21.02.2017 vorgestellt werden könnten.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender

 

Merken

Merken

Merken

Merken

1.  Kinder- und Jugendpartizipation

Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 ist zu prüfen, ob die eingeplanten Mittel für das Produkt „529 1000 Kinder- und Jugendpartizipation Ansatz  8.000,00 EUR“ ausreichen. Grundlage für die Planung sollte der tatsächliche Aufwand 2016 sein.

Begründung:
Die Vorbereitung und Durchführung des 1. Jugendforums in diesem Jahr war ein voller Erfolg. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Als Tagungsstätte wurde ganz bewusst das Rathaus gewählt, um den jungen Menschen die Scheu vor Behörden und Verwaltungen zu nehmen. Eine Fortsetzung der Kinder- und Jugendpartizipation als freiwillige Leistung darf 2017 nicht an fehlenden Mitteln scheitern.

 

2.  Modernisierung der Skaterbahn am Eau-Le

Beschlussvorschlag:
Die Skaterbahn am Eau-Le wird  bis 2020 modernisiert. Entsprechende Realisierungskosten werden im  kommenden Haushalt 2017 und im Haushalt der Folgejahre bereitgestellt.

Begründung:
Die Skaterbahn ist fast 20 Jahre alt und entspricht in einigen Teilen nicht mehr den Sicherheitsvorschriften. Die Planung für eine neue Anlage erfolgt durch die Verwaltung. In den Prozess werden die aktiven Jugendlichen mit einbezogen. Bei der Planung ist auch zu berücksichtigen, dass die Anlage ausreichend ausgeleuchtet wird, um den Betrieb in den Abendstunden zu ermöglichen. Nach ersten Schätzungen wird die Erneuerung der Anlage ca. 80.000 EUR kosten.

 

3.   Sommertreff Lemgo 2017 - Aktionen fü Jugendliche

Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des  „ Lemgoer Sommertreffs“ ist mindestens eine Veranstaltung einzuplanen, die in erster Linie Jugendliche anspricht.

Begründung:
Während des Jugendforums am 27.Oktober 2016 kam bei den Jugendlichen  
der Wunsch auf,  in Lemgo mehr Veranstaltungen für Jugendliche durchzuführen.
Der Sommertreff 2017 wäre eine Möglichkeit, diesem berechtigten Wunsch nachzukommen.

 

4.   Treffpunkte/Grillplatz für Jugendliche (Prüfauftrag)

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wo und in welcher Form bestehende oder neue Treffpunkte für Jugendliche durch eine Grill-und Sitzecke aufgebaut oder erweitert werden können. Dabei sind die Ideen der aktiven Jugendlichen mit zu berücksichtigen.

Begründung:
In Gesprächen mit jungen Menschen kommt häufig der Wunsch auf, neben den bestehenden Einrichtungen wie Jugendzentrum, Abteigarten oder Skaterbahn weitere Treffpunkte zu errichten. Die Jugendlichen können sich auch vorstellen,  bestehende Treffpunkte durch eine Sitz- und Grillecke zu erweitern. Für die Sauberkeit und Ordnung  würden die Jugendlichen selbst sorgen. Eine tatkräftige Mitarbeit der Jugendlichen beim Aufbau können wir uns vorstellen.

 

5.  Prioritätenliste zum landesweiten Programm der Landesregierung „Gute Schule 2020“

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah nach Absprache mit den SchulleiterInnen  eine Prioritätenliste der notwendigen Maßnahmen für die Grundschulen in Lemgo zu er­stellen. Diese Planungen  sollen in den Jahren 2017 bis 2020 zugunsten der Grundschulen umgesetzt werden.

Begründung
Erfolgt mündlich.

 

6.  Frühzeitige Bürgerbeteiligung beim Ausbau von Gemeindestraßen

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept  zu einer möglichst frühen Einbeziehung betroffener Anwohner in die Planung notwendiger Baumaßnahmen von Gemeindestraßen zu erarbeiten.

Begründung:
Im Haushaltsplanentwurf 2017 sind die Gemeindestraßen der Alten Hansestadt Lemgo aufgeführt, die in keinem guten Zustand sind und deshalb in den nächsten Jahren endausgebaut werden sollen. Bei der Planung und Umsetzung entsprechender Baumaßnahmen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern über den notwendigen Umfang dieser Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten.

Den Bürgern ist nicht in jedem Fall klar, dass sie für die  spätere Abrechnung der Maßnahme nach dem BauGB einen Kostenanteil in Höhe von 90 % der Kosten, abhängig von der Grundstücksgröße, zu tragen haben. Ein erstes frühes Informationsschreiben an die Betroffenen könnte schon dazu führen, Rücklagen zu bilden ohne dass schon eine finanzielle Bewertung des Bauvorhabens erfolgen müsste. Soweit möglich, ist eine grobe Kostenschätzung pro m² unter Verweis auf bereits durchgeführte Maßnahmen vorzunehmen.

Vor der ersten Planung der Straße durch die Verwaltung könnte z.B.  eine Bürgerversammlung einberufen werden, in der die Anwohner nach ihren Vorstellungen zur Planung der Straße befragt werden.

Wenn die Anwohner zu einem früheren Zeitpunkt als es bislang geschieht in die Planung einbezogen werden, ist zu erwarten, dass die Akzeptanz der notwendigen Baumaßnahmen erheblich verbessert wird und aufwändige Planungskorrekturen entfallen können.