die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Alten Hansestadt Lemgo vom 27.06.2000, die zuletzt durch Satzung vom 02.10.2001 geändert worden ist, wird aufgehoben.
Begründung:
Begründung erfolgt am 20.11.2017 in der HFA-Sitzung.
Antrag: Neubau Edeka - Verkehrsführung Lemgoer Straße
BfL „Bürger für Lemgo“
Beschlussvorschlag: Die Abfahrt für Rechtsabbieger vom Grundstück EDEKA neu auf die Lemgoer Straße wird - mit Zustimmung von Straßen NRW - auch für PKW eingerichtet.
Unser Vorschlag wurde mehrheitlich so beschlossen!
Darüber hinaus ist zu prüfen: Ob und wie durch den Einsatz der Lichtzeichenanlage – z.B. Verlängerung der Abbiegephase für Fahrzeuge aus der Wasserfurche - eine wirkliche Optimierung der Situation erfolgen kann?
Antrag: Kostenlose Bildungsfahrten für die Lemgoer Kindergärten
SPD Bündnis90/Die Grünen BfL „Bürger für Lemgo“
Beschlussvorschlag
Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt, dass alle Kinder der Lemgoer KiTas einmal pro Quartal den Stadtbus für Aktivitäten rund um die KiTa kostenlos nutzen dürfen (alternativ für die Kindergartenkinder der Ortsteile ohne Stadtbusanschluss mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln). Die dafür notwendigen Mittel sind ab 2018 in den Haushalt der Alten Hansestadt Lemgo einzustellen.
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU – so beschlossen!
Antrag auf kostenlose Bildungsfahrten für die Lemgoer Kindergärten
Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt, dass alle Kinder der Lemgoer KiTas einmal pro Quartal den Stadtbus für Aktivitäten rund um die KiTa kostenlos nutzen dürfen (alternativ für die Kindergartenkinder der Ortsteile ohne Stadtbusanschluss mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln). Die dafür notwendigen Mittel sind ab 2018 in den Haushalt der Alten Hansestadt Lemgo einzustellen.
Begründung
Im Zusammenhang mit den Ausschreibungen für die Vergabe der Stadtbuslinien fanden zahlreiche Diskussionen auch über die Gewinnung von Neukunden statt. Um das System Stadtbus in der Alten Hansestadt Lemgo dauerhaft aufrecht zu erhalten, müssen wir auch zukünftige Kunden berücksichtigen, um so eine lebenslange Bindung an den Stadtbus zu fördern. Damit soll auch die Attraktivität des Angebotes für die Jüngsten verbessert werden. Die Kinder sollen so früh wie möglich die Nutzung des ÖPNV erlernen.
TOP 6.1: Ablösung einer Bürgschaft - Drucksache 14/2017
Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,
seit den neunziger Jahren bürgt die Alte Hansestadt Lemgo für Verbindlichkeiten des Vereins St. Loyen. Diese Bürgschaft soll nun abgelöst werden. Hierdurch entsteht für die Stadt Lemgo eine riesige Belastung.
Die von Ihnen in der genannten Beschlussvorlage dargestellten Summen zweifelt die BfL-Fraktion nicht an. Wir sind allerdings der Auffassung, dass es für diesen voraussichtlich eintretenden beträchtlichen Schaden für die Alte Hansestadt Stadt Lemgo eine politische Verantwortung gibt.
Deshalb bitten wir Sie, der Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 27.02.2017 folgende Unterlagen beizufügen bzw. folgende Fragen zu beantworten:
1. Gibt es noch weitere Bürgschaften, die, falls sie in Anspruch genommen würden, demnächst zu weiteren Belastungen für die Alte Hansestadt Stadt Lemgo führen könnten? (Nicht Stadtwerke und ALG)
2. Wann ist entschieden worden, für die Verbindlichkeiten des Vereins St. Loyen zu bürgen? Wie lautet die Beschlussvorlage einschließlich der Begründung für die Übernahme der Bürgschaft? Wie war das Abstimmungsverhalten der im Rat seinerzeit vertretenen Parteien? Wie lautet das Protokoll über diesen Beratungspunkt?
3. Im Gebäude des Betreuungszentrums befinden sich auch betreute Wohnungen. Einige sollen im Zusammenhang mit der Bürgschaftsablöse in den Besitz des Johanniswerkes gehen, einige sollen im Eigentum des Vereins St. Loyen verbleiben.
Wie viele betreute Wohnungen gibt es im Betreuungszentrum Wie viele sind übertragen worden? Wie viele bleiben im Eigentum von St. Loyen? Wieso unterstützt die Stadt Lemgo damit den Verein St. Loyen anstatt die zu zahlende Summe von 6,25 Mio EUR entsprechend zu kürzen?
4. Im Verlaufe der Gespräche bezüglich der "Bürgschaft St.Loyen" wurde durch die Verwaltung deutlich gemacht, dass ggfls. eine Rückzahlung in Höhe von 1,1 Mill. € erforderlich würde. Gibt es dazu ein Rechtsgutachten?
Unserer Auffassung nach kann der LWL nur im Falle einer zweckwidrigen Verwendung der Fördermittel aufgrund einer Auflage oder einer auflösenden Bedingung im Zuwendungsbescheid mit Erfolg die Erstattung der Mittel durchsetzen. Dürfte gerade in diesem Fall nicht auch eine Art von Vertrauensschutz bestehen?
Änderung des FNPl / Aufstellung eines B.-Planes zur Errichtung der Astrid-Lindgren-Schule;
hier: Beantragung einer Verkehrszählung am Vogelsang/Spiegelberg (südlicher Teil)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es ist allgemein bekannt, dass die vorgenannten Straßen bereits derzeit in hohem Maße verkehrlich belastet sind.
Zudem ist die geplante verkehrstechnische Erschließung der neuen „Astrid-
Lindgren-Schule“ über den Vogelsang angesichts der bereits durch die Gesamtschule bestehenden Belastung äußerst kritisch zu sehen.
Nach Meinung der BfL-Fraktion muss der schwierigen Verkehrssituation in den Straßen Vogelsang und Spiegelberg eine größere Aufmerksamkeit als bisher zuteil werden. Zu obiger Thematik bzw. als Basis für die Verfolgung der weiteren Entwicklung des Verkehrsaufkommens beantragt die BfL-Fraktion: Ermittlung des Verkehrsaufkommens durch eine Verkehrszählung am Vogelsang bzw. Spiegelberg! Hierbei sollten besonders auch die verkehrsstarken Zeiten einbezogen und gewürdigt werden.
Wir halten, auch vor dem Hintergrund weiterer Entscheidungen diese Verkehrs- zählung für notwendig, auch im Hinblick auf die Erstellung eines qualifizierten verkehrstechnischen Gutachtens.
Diese Untersuchung müsste unverzüglich erfolgen, damit die Ergebnisse im Verkehrsausschuss am 15.02.2017 bzw. WUS am 21.02.2017 vorgestellt werden könnten.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Herrn Bürgermeister
Dr. Reiner Austermann
Rathaus
32657 LemgoLemgo,29.01.2017
Änderung des FNPl / Aufstellung eines B.-Planes zur Errichtung der Astrid-Lindgren-Schule;
hier: Beantragung einer Verkehrszählung am Vogelsang/Spiegelberg (südlicher Teil)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es ist allgemein bekannt, dass die vorgenannten Straßen bereits derzeit in hohem Maße verkehrlich belastet sind.
Zudem ist die geplante verkehrstechnische Erschließung der neuen „Astrid-
Lindgren-Schule“ über den Vogelsang angesichts der bereits durch die Gesamtschule bestehenden Belastung äußerst kritisch zu sehen.
Nach Meinung der BfL-Fraktion muss der schwierigen Verkehrssituation in den Straßen Vogelsang und Spiegelberg eine größere Aufmerksamkeit als bisher zuteil werden. Zu obiger Thematik bzw. als Basis für die Verfolgung der weiteren Entwicklung des Verkehrsaufkommens beantragt die BfL-Fraktion: Ermittlung des Verkehrsaufkommens durch eine Verkehrszählung am Vogelsang bzw. Spiegelberg! Hierbei sollten besonders auch die verkehrsstarken Zeiten einbezogen und gewürdigt werden.
Wir halten, auch vor dem Hintergrund weiterer Entscheidungen diese Verkehrs- zählung für notwendig, auch im Hinblick auf die Erstellung eines qualifizierten verkehrstechnischen Gutachtens.
Diese Untersuchung müsste unverzüglich erfolgen, damit die Ergebnisse im Verkehrsausschuss am 15.02.2017 bzw. WUS am 21.02.2017 vorgestellt werden könnten.
Beschlussvorschlag: Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 ist zu prüfen, ob die eingeplanten Mittel für das Produkt „529 1000 Kinder- und Jugendpartizipation Ansatz 8.000,00 EUR“ ausreichen. Grundlage für die Planung sollte der tatsächliche Aufwand 2016 sein.
Begründung: Die Vorbereitung und Durchführung des 1. Jugendforums in diesem Jahr war ein voller Erfolg. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Als Tagungsstätte wurde ganz bewusst das Rathaus gewählt, um den jungen Menschen die Scheu vor Behörden und Verwaltungen zu nehmen. Eine Fortsetzung der Kinder- und Jugendpartizipation als freiwillige Leistung darf 2017 nicht an fehlenden Mitteln scheitern.
2. Modernisierung der Skaterbahn am Eau-Le
Beschlussvorschlag: Die Skaterbahn am Eau-Le wird bis 2020 modernisiert. Entsprechende Realisierungskosten werden im kommenden Haushalt 2017 und im Haushalt der Folgejahre bereitgestellt.
Begründung: Die Skaterbahn ist fast 20 Jahre alt und entspricht in einigen Teilen nicht mehr den Sicherheitsvorschriften. Die Planung für eine neue Anlage erfolgt durch die Verwaltung. In den Prozess werden die aktiven Jugendlichen mit einbezogen. Bei der Planung ist auch zu berücksichtigen, dass die Anlage ausreichend ausgeleuchtet wird, um den Betrieb in den Abendstunden zu ermöglichen. Nach ersten Schätzungen wird die Erneuerung der Anlage ca. 80.000 EUR kosten.
Beschlussvorschlag: Im Rahmen des „ Lemgoer Sommertreffs“ ist mindestens eine Veranstaltung einzuplanen, die in erster Linie Jugendliche anspricht.
Begründung: Während des Jugendforums am 27.Oktober 2016 kam bei den Jugendlichen der Wunsch auf, in Lemgo mehr Veranstaltungen für Jugendliche durchzuführen. Der Sommertreff 2017 wäre eine Möglichkeit, diesem berechtigten Wunsch nachzukommen.
4. Treffpunkte/Grillplatz für Jugendliche (Prüfauftrag)
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wo und in welcher Form bestehende oder neue Treffpunkte für Jugendliche durch eine Grill-und Sitzecke aufgebaut oder erweitert werden können. Dabei sind die Ideen der aktiven Jugendlichen mit zu berücksichtigen.
Begründung: In Gesprächen mit jungen Menschen kommt häufig der Wunsch auf, neben den bestehenden Einrichtungen wie Jugendzentrum, Abteigarten oder Skaterbahn weitere Treffpunkte zu errichten. Die Jugendlichen können sich auch vorstellen, bestehende Treffpunkte durch eine Sitz- und Grillecke zu erweitern. Für die Sauberkeit und Ordnung würden die Jugendlichen selbst sorgen. Eine tatkräftige Mitarbeit der Jugendlichen beim Aufbau können wir uns vorstellen.
5. Prioritätenliste zum landesweiten Programm der Landesregierung „Gute Schule 2020“
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah nach Absprache mit den SchulleiterInnen eine Prioritätenliste der notwendigen Maßnahmen für die Grundschulen in Lemgo zu erstellen. Diese Planungen sollen in den Jahren 2017 bis 2020 zugunsten der Grundschulen umgesetzt werden.
Begründung Erfolgt mündlich.
6. Frühzeitige Bürgerbeteiligung beim Ausbau von Gemeindestraßen
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu einer möglichst frühen Einbeziehung betroffener Anwohner in die Planung notwendiger Baumaßnahmen von Gemeindestraßen zu erarbeiten.
Begründung: Im Haushaltsplanentwurf 2017 sind die Gemeindestraßen der Alten Hansestadt Lemgo aufgeführt, die in keinem guten Zustand sind und deshalb in den nächsten Jahren endausgebaut werden sollen. Bei der Planung und Umsetzung entsprechender Baumaßnahmen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern über den notwendigen Umfang dieser Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten.
Den Bürgern ist nicht in jedem Fall klar, dass sie für die spätere Abrechnung der Maßnahme nach dem BauGB einen Kostenanteil in Höhe von 90 % der Kosten, abhängig von der Grundstücksgröße, zu tragen haben. Ein erstes frühes Informationsschreiben an die Betroffenen könnte schon dazu führen, Rücklagen zu bilden ohne dass schon eine finanzielle Bewertung des Bauvorhabens erfolgen müsste. Soweit möglich, ist eine grobe Kostenschätzung pro m² unter Verweis auf bereits durchgeführte Maßnahmen vorzunehmen.
Vor der ersten Planung der Straße durch die Verwaltung könnte z.B. eine Bürgerversammlung einberufen werden, in der die Anwohner nach ihren Vorstellungen zur Planung der Straße befragt werden.
Wenn die Anwohner zu einem früheren Zeitpunkt als es bislang geschieht in die Planung einbezogen werden, ist zu erwarten, dass die Akzeptanz der notwendigen Baumaßnahmen erheblich verbessert wird und aufwändige Planungskorrekturen entfallen können.
BfL-Anfragen und BfL-Anträge (in den letzten 12 Monaten)
1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr 27 01.21
(Das neue Wohngebiet an der Bunsenstraße) Zur vorliegenden Planung haben wir als BfL Stellung bezogen. BfL-Forderung: Eine frühe Zufahrt in das Plangebiet – um die Verkehrsbelastung der Straße Lüttfeld zu verringern. Vorgelegt im Stadtplanungsamt am 09.02.2016!
2. Baumfällungen am Entruper Weg sorgen für Unverständnis BfL-Anfrage im Umweltausschuss am 23.02.2016: Sie führte zur Erkenntnis: Zukünftig müssen gemeinsame Lösungen her. Beschluss: Straßen-NRW wird gebeten, vor jeder Pflegeperiode Rat und Verwaltung eine Auflistung der geplanten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Mehrheitlich so beschlossen!
3. Schließung der Sparkasse in Kirchheide
Die BfL-Fraktion bittet um eine Stellungnahme des Sparkassenvorstandes im Rat BfL-Antrag im Rat am 22.02.2016 Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo fordert die Sparkasse Lemgo auf, die Filiale Kirchheide als Selbstbedienungsfiliale bestehen zu lassen. Mehrheitlich so beschlossen!!!
4. Durchgängige Einschaltung der städtischen Beleuchtung bei Unwetterwarnungen BfL-Antrag im Rat am 14.12.2015 Die Straßenbeleuchtung wird / bleibt für die Dauer einer offiziellenUnwetterwarnung für den Raum OWL / Lemgo durchgängig eingeschaltet.
In den Verkehrsausschuss verwiesen und beraten. Dort wurde am 27.01.2016 der Ablauf noch einmal dargestellt. Bei örtlichen besonderen Vorkommnissen wird die öffentliche Beleuchtung von der Feuerwehr (über die Stadtwerke) eingeschaltet.
5. Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2016
BfL-Anfrage im Umweltausschuss am 22.09.2015 Die geplante Gebührenerhöhung (durch Einführung einer Grundgebühr in Höhe von 88 EUR) bewegt sich in einer Größenordnung von 2,66% bis 21,09%. Würde diese große Bandbreite z.B. durch eine Mischkalkulation – angemessene Erhöhung der Gebühr von 3,88 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser verbunden mit einer geringeren Grundgebühr als geplant - ausgeglichener gestaltet werden können und die Gebührenerhöhung für den Bürger somit gerechter ist? Beschluss: Die Grundgebühr je Haushalt beträgt 44 €/ Jahr. Der Schmutzwasserpreis je m³ wird auf 4,16 € angehoben.
6. Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windkraft" Windkraft in Lemgo: Einwände zu den Konzentrationszonen
Eine Arbeitsgruppe der BfL hatte unmittelbar nach Veröffentlichung der Auswertung von über 1.200 Vorschlägen und Einwänden noch einmal eine Bereisung an die acht Standorte für mögliche Windenergieanlagen durchgeführt.
Dabei wurden die ausgewiesenen Gebiete intensiv nach folgenden Kriterien auf den Prüfstein gelegt: -Unzumutbare Lebensqualität in den Siedlungsräumen, -Vermeidung einer Einkesselung der Ortsteile, -Artenschutz und -Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Zumindest in vier der acht Konzentrationszonen mussten aus BfL-Sicht diese Kriterien zu einer Verkleinerung der Fläche führen.
BfL-Eingabe im Rahmen des formalen Offenlegungsverfahrens Die BfL-Fraktion trägt für die Gebiete um Welstorf/Kirchheide, Lieme, Hörstmar und Wittighöferheide ihre Einwände vor.
Wir sind uns sicher: In keiner dieser Zonen werden WE-Anlagen entstehen!
7. Eckpunktepapier zur mittelfristigen Haushaltssanierung 2015 - 2018 festgelegt
Unter der Moderation des Bürgermeisters haben sich die im Rat der Alten Hansestadt Lemgo vertretenen Fraktionen in verschiedenen Sitzungen mit den Eckpunkten eines Konzeptes zur mittelfristigen Haushaltssanierung beschäftigt und dies auch in den Fraktionen beraten. Dieses Papier wurde dann im Rat am 04.05.2015 mehrheitlich (die FDP stimmt nicht zu) so beschlossen.
Drei Punkte tragen die Handschrift der BfL: - Die Grundsteuer B wird 2016 von 430 auf nur 480 Punkte (und nicht wie geplant auf 485) angehoben. - Die Gewerbesteuer wird 2017 von 430 auf nur 435 Punkte (und nicht wie geplant auf 440) angehoben. -Bis mindestens 2018 (einschließlich) wird auf weitere Steuererhöhungen verzichtet.